Weitere Formen der Unfallversicherung
Seitens der privaten Unfallversicherung wird ein breites Spektrum unterschiedlicher Risiken abgedeckt. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nicht immer und überall. Speziell, wenn eine Deckung ausfällt, stellt sich die Frage, ob anders vorgesorgt werden kann. Eines der typischen Beispiele stellt in diesem Zusammenhang der Freizeitsportbereich dar.
Für Motorsportveranstaltungen bzw. den Tauchsport sind die Leistungen einer privaten Unfallversicherung in der Regel ausgeschlossen. Im Rahmen spezieller Ausschnittsversicherungen lassen sich aber auch solche Bereiche versichern. Inwiefern diese für den Normalverbraucher sinnvoll sind, ist umstritten. Wer sich den hier versicherten Risiken nicht aussetzt, muss folgerichtig nicht vorsorgen.
Darüber hinaus gewinnen einige Ausschnittversicherungen durchaus in begrenztem Umfang an Bedeutung – wie beispielsweise die bereits angesprochene Tauchsport-Unfallversicherung. Ebenfalls unter gewissen Umständen Sinn machen kann der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung. Letztere deckt Unfälle im Rahmen von Eigenleistungen auf der eigenen Baustelle ab, wenn Bauhelfer oder der Versicherungsnehmer zu Schaden kommen. In diesem Zusammenhang muss allerdings einschränkend festgehalten werden, dass in Deutschland private Bauherren einen Sonderstatus genießen und Bauhelfer in diesem Zusammenhang über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind.
Andere Ausschnittsdeckungen – wie die Insassenunfallversicherung – werden allgemein als unnötig angesehen, da viele Bereiche, auf die sich deren Leistungen erstrecken, bereits im Rahmen anderer Versicherungen berücksichtigt werden.