Grundfähigkeitsversicherung

Im Alltag sind wir darauf angewiesen, alle Sinne zu 100 Prozent nutzen zu können. Speziell am Arbeitsplatz sind diese Grundfähigkeiten von elementarer Bedeutung, um vollständig für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Was passiert aber, wenn ein Teil dieser Grundfähigkeiten, wie das Hören, Sehen oder Tasten eingeschränkt sind? Die Antwort ist relativ einfach: In den meisten Fällen wird ein teilweiser oder vollständiger Verlust der Grundfähigkeiten in einer zumindest verminderten Berufs-/Erwerbsfähigkeit münden. Um diese Folgen auffangen zu können, steht Verbrauchern seit einiger Zeit eine besondere Absicherungsmöglichkeit zur Verfügung – in Form der Grundfähigkeitsversicherung. Kern ist die Absicherung der grundlegenden Fähigkeiten, für deren Verlust eine Kapitalleistung an den Versicherten ausgeschüttet wird. Was diese Form der Vorsorge für einige Personenkreise interessant macht, ist die Tatsache, dass die Grundfähigkeitsversicherung unabhängig vom Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit eine Rente im Leistungsfall auszahlt und die Absicherung auch für Gruppen möglich ist, denen andere Wege der Vorsorge nicht offenstehen.

Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Risikoabsicherung, welche das Risiko absichert, eine bestimmte Grundfunktion zu verlieren. Dieser Auslöser für den Versicherungsfall sorgt dafür, dass Versicherte nach medizinischer Prüfung die versicherte Leistung in Form einer Rente in Anspruch nehmen können. Ausgelöst wird der Versicherungsfall in den derzeit verfügbaren Produkten aus dem Bereich der Grundfähigkeitsversicherung durch den Verlust einer Eigenschaft wie:
  • Sehen,
  • Sprechen,
  • den Gebrauch der Hände.
Hinzu kommen weitere Grundfähigkeiten, zu den unter anderem das: Hören, Stehen, Sitzen, Treppen steigen, Auto fahren, Gehen gehören. Hinzu kommen Sinneseintrübungen, zu denen der Verlust des Gedächtnisses genauso gehört wie ein Verlust der Orientierung, Konzentrationsstörungen usw. Anhand dieses weit gefassten Spektrum lässt sich ermessen, welche Bedeutung die Grundfähigkeitsversicherung im Ernstfall annehmen kann.

Warum eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen?

Für den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sprechen mehrere Gründe. Dennoch stellt sie nicht zwingend die beste Wahl dar. Verbrauchern, denen die Möglichkeit zum Abschluss einer BU-Versicherung offensteht, sollte unter dem Aspekt der Einkommenssicherung für ihren Haushalt diese Option vorziehen, um einen umfassenden Schutz gewährleisten zu können. Denn die Grundfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn die versicherten Fähigkeiten im festgeschriebenen Umfang betroffen sind. Dass die Grundfähigkeitsversicherung dennoch eine gewisse Anziehungskraft entfalten hat, ist der Tatsache geschuldet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allen Bürgern uneingeschränkt offensteht. Hinzu kommt, dass sich der Leistungsfall für die Grundfähigkeitsversicherung objektiv durch ärztliche Diagnose prüfen lässt. Die Berufsfähigkeit ist dagegen immer wieder Gegenstand umstrittener Positionen zwischen versehrten Versicherten und den Unternehmen. Ein weiterer Pluspunkt, welcher für die Grundfähigkeitsversicherung spricht. ist die Tatsache, dass sie auch auf im Haushalt lebende Kinder ausgedehnt werden kann. Aufgrund dieser Tatsache kann die Grundfähigkeitsversicherung in Kombination mit anderen Policen – wie der privaten Unfallversicherung – ein Sicherheitsnetz aufspannen, welches für den Ernstfall zumindest finanzielle Sicherheit verspricht. Wie in anderen Bereichen gilt aber auch hier, dass der individuelle Bedarf unbedingt zu ermittlen und Handlungshinweise für den Vertragsschluss hieraus abzuleiten sind.

Hinweise/Tipps zur Grundfähigkeitsversicherung

Ein Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung scheint auf den ersten Blick unzählige Vorteile vor anderen Vorsorgeinstrumenten zu versprechen. Allerdings müssen Verbraucher auch hier die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingen) im Auge behalten, da Leistungsausschlüsse bzw. Besonderheiten in der Vertragsgestaltung durchaus zu unangenehmen Überraschungen führen können.

Welche Grundfähigkeiten sind versichert?

Einer der wesentlichen Punkte, der aus Versichertensicht besondere Bedeutung erlangt, ist und bleibt der Umfang an Grundfähigkeiten, die im Versicherungsvertrag zu den auslösenden Momenten für den Versicherungsfall gehören. Zwar umfassen diese inzwischen längst nicht mehr nur die körperlichen Grundfunktionen, sondern wurden mittlerweile auch auf geistige Störungen ausgedehnt. Dennoch kann durchaus die Situation eintreten, dass der Verlust einiger Fähigkeiten in der Praxis nicht berücksichtigt wird – wenn diese nicht ausdrücklich zum Umfang der Grundfähigkeitsversicherung gehören. Hinweis: Der Verlust von versicherten Grundfähigkeiten kann durch Krankheit, Unfall oder anders geartetem Kräfteverfall ausgelöst werden. In den Tarifbedingungen können die Versicherer gleichzeitig aber auch festlegen, dass ein altersbedingter Kräfteverfall zum Leistungsausschluss führt.

Grundfähigkeiten müssen verloren gehen

Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet unter Umständen nur dann die vereinbarte Rente, wenn die versicherten Eigenschaften gänzlich und unwiederbringlich verloren gehen. Diese Einschränkung kann in der Praxis erheblich an Bedeutung gewinnen – es müssen dann mitunter erst alle Möglichkeiten zur Heilbehandlung bzw. der Einsatz von Hilfsmitteln ausgeschöpft werden. Hierdurch kann sich der Anspruch auf die Rentenleistung erheblich verzögern oder sogar ganz ausgeschlossen sein. In den Versicherungsbedingungen kann geregelt sein, inwiefern der Einsatz von Prothesen als Ersatz für verloren gegangen Gliedmaßen davon unberührt bleibt, betroffene Versicherte also dennoch die Rentenzahlung in Anspruch nehmen können. Im Vergleich zu einer Unfallversicherung offenbart die Grundfähigkeitsversicherung hier eine Lücke. Denn legt man die Ausschlusskriterien genau aus, könnte das Heben/Tragen mit nur einem Arm durchaus möglich sein – der Leistungsanspruch bliebe versagt. Die Unfallversicherung würde nach der Gliedertaxe dennoch eine Leistung erbringen.

Persönliche Risiken – die Gesundheitsprüfung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den Risikoversicherung und bezieht sich damit auch auf biometrische Faktoren. Eine Tatsache, die für den Versicherten erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Hintergrund ist die Tatsache, dass Unternehmen Beitrag und Abschluss von den individuellen Rahmenbedingungen abhängig machen und zu diesem Zweck eine sogenannte Gesundheitsprüfung zur Bedingung für den Vertragsschluss machen. In Form von Fragen zum Gesundheitszustand (Vorerkrankungen, Risikofaktoren wie das Rauchen, Übergewicht usw.) ordnen die Versicherer jedem Antragsteller ein Risiko zu, welches Einfluss auf die Beitragsgestaltung haben kann. Gleiches gilt in diesem Versicherungszweig auch für das Eintrittsalter (je höher, umso teurer der Schutz gegen den Verlust von Grundfähigkeiten).

Nachversicherung – die Grundfähigkeitsversicherung flexibel gestalten

Versicherungen, welche das Einkommen bzw. die finanzielle Sicherheit der Versicherten schützen sollen, erreichen mitunter Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Ein Zeithorizont, in dem sich die individuellen Rahmenbedingungen erheblich verändern können. Es besteht die Möglichkeit, dass die versicherte Leistungshöhe nicht mehr ausreicht – etwa nach der Geburt eines Kindes, Heirat oder der Aufnahme einer Grundfinanzierung. Um diesen Veränderungen gerecht werden zu können, muss auch die Grundfähigkeitsversicherung in ihren Versicherungsbedingungen flexibel ausgestaltet werden können und sich verändern – ohne Nachteile für die Versicherten nach sich zu ziehen. Durch eine Nachversicherungsgarantie lässt sich genau dieser Anspruch umsetzen. Treten die in den Vertragsbestimmungen genannten Bedingungen ein, können Versicherungsnehmer die Konditionen ihrer Grundfähigkeitsversicherung an die neue Situation anpassen.

Die Laufzeit der Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann für finanzielle Sicherheit sorgen. Wie sollte diese Form der Absicherung aber konkret ausgestaltet werden? Generell muss diese Absicherung an persönlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Was bedeutet dies für die Praxis? Während sich beispielsweise die BU-Versicherung in Bezug auf die Versicherungsdauer am Eintritt in den Ruhestand orientiert, kann die Grundfähigkeitsversicherung wesentlich flexibler an die persönliche Wünsche auch deutlich über diesen Zeitraum hinaus ausgedehnt werden. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Denn mit zunehmenden Alter steigt in der Regel das Risiko, zu erkranken und eine der versicherten Grundfähigkeiten zu verlieren. Seitens der Unternehmen wird dieser Umstand in der versicherungsmathematischen Betrachtung berücksichtigt – eine Versicherungslaufzeit bis ins höhere Alter kann daher zu hohen Prämien führen. Durch eine flexible Ausgestaltung der eigenen Vorsorge und deren Berücksichtigung in der Bedarfsanalyse können Versicherte die Reichweite der Grundfähigkeitsversicherung so ausgestalten, dass sie dem Schutzanspruch und den wirtschaftlichen Erfordernissen gleichermaßen gerecht wird.

Dynamik – sinnvoll oder nicht?

Eine regelmäßig diskutierte Frage betrifft die Dynamisierung von Versicherungsleistungen. Dahinter verbirgt sich ein simples Konstrukt: Versicherer und Verbraucher vereinbaren eine regelmäßige Anpassung der Versicherungsleistung um einen festgelegten Betrag. Entsprechend dieser Anpassung verändert sich auch der Beitrag nach oben. Auf diese Weise verteuert sich der Vertrag über die Laufzeit für den Versicherten spürbar, die Dynamik ist daher teilweise umstritten. Warum kann deren Einschluss in den Vertrag dennoch sinnvoll sein? Angenommen, die jährliche Rate der Preissteigerung liegt bei 1,5 Prozent. Für den Zeitraum von einem Jahr bedeutet dies pro 1.000 Euro einen Kaufkraftverlust von knapp 15 Euro. Betrachtet man allerdings einen deutlich längeren Zeitraum von 20 Jahren, ist der Kaufkraftverlust ungleich größer – er wächst auf 257,53 Euro an. Oder anders ausgedrückt: Lag der finanzielle Bedarf zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bei 1.000 Euro, hat sich dieser – bei einer Übertragung der Inflationsrate – auf mehr als 1.346 Euro erhöht. Anhand einer solchen Rechnung lässt sich abschätzen, unter welchen Bedingungen der Einschluss einer Dynamik in die Einkommenssicherung durchaus sinnvoll sein kann. Denn bleibt diese Anpassung aus, entsteht – sofern keine Nachversicherungsgarantie in Anspruch genommen werden kann – eine gefährliche Leistungslücke bei einem späten Leistungsfall. Die Qualität der Dynamik hängt aber nicht nur von den äußeren Randfaktoren, wie der Inflationsrate ab, sondern auch deren konkreten Ausgestaltung, also ob sie an einen festen Prozentsatz oder variable Indizes gekoppelt werden kann.
Inflation 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
1,00 Prozent 951,47 Euro 905,29 Euro 819,54 Euro
1,50 Prozent 928,26 Euro 861,67 Euro 742,47 Euro
1,75 Prozent 916,91 Euro 840,73 Euro 706,82 Euro
2,00 Prozent 905,73 Euro 820,35 Euro 672,97 Euro
2,25 Prozent 894,71 Euro 800,51 Euro 640,82 Euro
Übersicht zur Entwicklung des Kaufkraftverlustes von 1.000 Euro in Beziehung zu unterschiedlich hohen Inflationsraten und Betrachtungszeiträumen Berücksichtigt man bei der Betrachtung des Kaufkraftverlustes, dass Instrumente zur Einkommensabsicherung im Regelfall über einen Zeitraum von mehreren Jahren bis Jahrzehnten ausgelegt sind, kann die dynamische Anpassung der Versicherungsleistung durchaus gewisse Vorteile versprechen. Button Versicherungsvergleich