Finanzierung

Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ein breites Spektrum unterschiedlicher Leistungen ab. Die hierzu aufgebrachten Mittel der UV-Träger speisen sich in den gewerblichen Berufsgenossenschaften aus den Beiträgen der Mitgliedsunternehmen, für die Unfallkassen (Schüler, Studenten, Kinder usw.) werden die Leistungen Steuermittel angewendet. Wie hoch sind die Beiträge aber im Einzelnen und wer ist speziell für deren Tragung verantwortlich? Nach § 150 des Siebenten Sozialgesetzbuches sind Unternehmer dann, wenn für sie Versicherte tätig werden, also seitens der Betriebe Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben, zur Tragung der Beiträge verpflichtet. Darüber hinaus kommen die Unternehmer für die eigenen Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung auf, wenn sie per Gesetz, Satzung oder freiwillig deren Mitglied werden. Beschäftigte kommen mit der Beitragszahlung und deren Erhebung also – anders als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung – nicht in Berührung. Der Hintergrund liegt u. a. darin, dass mit der Unfallversicherung das Haftungsrisiko vom Unternehmen weitgehend auf die UV-Träger übergeht, die Betriebe damit von ihrer Haftung befreit werden. Bezüglich der Höhe des Beitrags, den die gesetzliche Unfallversicherung von den Unternehmen im Einzelnen verlangt, sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Grundsätzlich wird der Beitrag aber erst nachträglich von den UV-Trägern erhoben – und zwar als Umlage für das Jahr, in dem die Beitragspflicht für den Unternehmer entstanden ist. Dass die Beitragshöhe nicht vorab festgelegt wird, hat seine Ursache unter anderem in § 152 SGB VII. Hierin wird festgehalten, dass die Umlage die Aufwendungen des letzten Kalenderjahres, Rücklagen und Verwaltungskosten sowie die Stärkung der Betriebsmittel zu decken hat. Aus dieser Vorgabe wird ersichtlich, dass die Umlage nicht zu Begin des Kalenderjahres festgelegt werden kann, da zu den Berechnungsgrundlagen nicht nur der:
  • Gefahrtarif, sondern auch die,
  • Lohnsummen/ Arbeitsentgelte der Versicherten im Unternehmen gehören.

 

Übersicht zur Entwicklung der zugrundeliegenden Arbeitsentgelte aus der gewerblichen Wirtschaft sowie des Umlagesolls in der gesetzlichen Unfallversicherung für die Jahre 2000 – 2010 (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2010) Button Versicherungsvergleich