Inflation: Kaufkraftverlust

Inflation: Kaufkraftverlust und BU-Versicherung

Viele Haushalte schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und beachten den Vertrag im Anschluss kaum noch. Kommt es zum Leistungsfall, ist die Überraschung groß, wenn die ursprünglich als ausreichend angesehene Rente plötzlich nicht mehr reicht. Eine Falle, die vielen Versicherten droht. Dabei geht es nicht um die verpasste Chance, im Zuge der Nachversicherungsgarantie die Rentenhöhe anzupassen. Sondern schlicht um den schleichenden Kaufkraftverlust durch die Inflation. Und dieser kann, wie ein Blick in die Geschichte zeigt, durchaus immens sein. So stiegen die Preise zu Beginn der 1990er Jahre teilweise um mehr als fünf Prozent pro Jahr.
Rentenhöhe1 Kaufkraft 5 Jahre Kaufkraft 10 Jahre Kaufkraft 20 Jahre
1.000 Euro 960,98 Euro 914,34 Euro 827,74 Euro
1.500 Euro 1.441,47 Euro 1.371,51 Euro 1.241,61 Euro
2.000 Euro 1.921,96 Euro 1.828,68 Euro 1.655,48 Euro
Rentenhöhe2 Kaufkraft 5 Jahre Kaufkraft 10 Jahre Kaufkraft 20 Jahre
1.000 Euro 923,85 Euro 836,76 Euro 686,43 Euro
1.500 Euro 1.385,77 Euro 1.255,13 Euro 1.029,65 Euro
2.000 Euro 1.847,69 Euro 1.673,51 Euro 1.372,86 Euro
Modellrechnungen zur Auswirkung der Inflation auf festgelegte Rentenhöhen in der Berufsunfähigkeitsversicherung )1 – Inflationsrate: 1,00 Prozent )2 – Inflationsrate: 2,00 Prozent (2011 lag die Teuerungsrate laut Statistischem Bundesamt bei 2,3 Prozent) Wie die Tabelle zu unterschiedlichen Inflationsszenarien zeigt, können sich die Kaufkraftverluste durchaus zu erheblichen Summen addieren. Betrachtet man mit diesem Wissen im Hinterkopf den Zeitraum, welcher durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken ist, werden die Herausforderungen klar: Es muss dringend nach Möglichkeiten gesucht werden, wie sich in die Vorsorge ein gewisser Inflationsschutz einbauen lässt. Dabei sind grundsätzlich zwei Bereiche zu trennen – einmal die Zeit bis zum Leistungsfall und auf der anderen Seite der Zeitraum danach.

Dynamisierung bei laufendem Beitrag

Die Phase zwischen Abschluss und dem eventuellen Eintritt der Berufsunfähigkeit kann sich – angesichts der durchschnittlichen Eintrittsalter in die Erwerbsunfähigkeitsrente – durchaus über Jahrzehnte erstrecken. Schließen Verbraucher die BU-Versicherung beispielsweise mit 25 Jahren ab, vergehen bis zum durchschnittlichen Eintrittsalter von 49,8 Jahren (Ø Zugangsalter EM-Renten 2011) noch knapp 25 Jahre. Zeit, in der jeder Euro drastisch an Wert verliert. Um dies aufzufangen, bieten die Versicherungsunternehmen eine schrittweise Erhöhung an, die sogenannte Dynamik. Dabei steigt nicht nur der Beitrag für den Versicherten, sondern auch die Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Eine jährliche Dynamisierung muss aber nicht zwingend angenommen werden, Verbraucher können dem widersprechen. Angebracht wäre dies beispielsweise in Jahren mit einer sich seitwärts bewegenden Inflationsrate. Es existiert in der BU-Versicherung übrigens nicht nur das Modell der progressiven Dynamik mit festem Prozentsatz. Einige Gesellschaften bieten darüber hinaus Varianten an, in denen die Dynamisierung nur bis zu einer festen Rentenhöhe reicht. Hinweis: In den Verträgen können spezielle Klauseln zur Wirksamkeit der Dynamik bei Ablehnung durch den Versicherten festgeschrieben werden. Lehnt der Versicherte beispielsweise dreimal hintereinander die Dynamisierung ab, erlischt die Anpassungsklausel, der Vertrag verliert den Inflationsschutz. Deren erneuter Einschluss wäre dann nur nach Absprache mit der Versicherung nötig, was unter Umständen die erneute Gesundheitsprüfung erforderlich macht. Es ist durchaus angebracht, die Verträge entsprechend zu prüfen, bevor man die Frist (in der Regel vier bis sechs Wochen nach Bekanntgabe der Anpassung) für einen Widerspruch gegen die Beitragsanpassung im Rahmen der Dynamisierung nutzt. Mithilfe der Dynamik kann die Leistung der BU-Versicherung entsprechend der Teuerungsrate mitwachsen. Gerade für junge Erwerbstätige, die sich für die Zukunft angemessen absichern wollen, ein durchaus interessantes Instrument. Es muss aber auch klar sein, welches Ausmaß die progressive Dynamik annehmen kann. Beinhaltet sie eine jährlich Anpassung von zwei Prozent, steigt die Prämie in zehn Jahren um 10 Prozent. Übrigens lohnt sich der eingehende Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier kann beispielsweise festgehalten sein, dass der Wechsel zu einem niedrigeren Prozentsatz möglich ist. Tipp: Es ist ratsam, das Zusammenspiel aus Dynamik, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und dem eigenen Einkommen genau zu beobachten. Je nach Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen darf die Leistung einen gewissen Prozentsatz der Einkommenshöhe nicht überschreiten. Verschiedene Gesellschaften prüfen im Einzelfall, ob der Abstand zwischen Leistung und dem Einkommen Bestand hatte. Im Fall einer unangemessen Relation zwischen beiden bleibt die Versicherung für den entsprechenden Teil der Erhöhung leistungsfrei, erstattet die zuviel gezahlten Prämien in der Regel unverzinst zurück. Darüber hinaus kann in den Versicherungsbedingungen zur Dynamik festgeschrieben sein, dass der Versicherte im Fall einer zu geringen Relation zwischen erhöhter Rente und Einkommen der dynamischen Anpassung widersprechen muss.
BU-Rente mit Dynamik Kaufkraft der BU-Rente Inflationsrate Kaufkraft
Abschlusstermin 1.500,00 Euro 1.500,00 Euro  —- 1.500,00 Euro
2006 1.530,00 Euro 1.505,91 Euro 1,6 % 1.476,38 Euro
2007 1.560,00 Euro 1.501,44 Euro 2,3 % 1.443,70 Euro
2008 1.591,81 Euro 1.493,26 Euro 2,6 % 1.407,13 Euro
2009 1.623,65 Euro 1.517,43 Euro 0,4 % 1.401,87 Euro
2010 1.656,12 Euro 1.530,61 Euro 1,1 % 1.386,32 Euro
Modellrechnung zur Entwicklung einer Berufsunfähigkeitsrente mit Dynamik im Vergleich zur Kaufkraftentwicklung einer Rente ohne Dynamisierung (Dynamisierungsfaktor 2 Prozent) Die Höhe der Dynamisierung sollte man als Versicherter also durchaus auch nach Abschluss der BU-Versicherung im Auge behalten. Genauso wie das Kleingedruckte. Aufgrund der Versicherungsbedingungen kann sich der Zeitraum, über den die Gesellschaften Einkommen und Rentenhöhe miteinander vergleichen, auf bis zu zehn Jahre erstrecken. Tipp: Einige Unternehmen haben in ihren Bedingungen zur BU-Versicherung einen Verzicht für die Prüfung des vollen Zeitraums verankert, wenn etwa in den letzten 24 Monaten Leistung und Einkommen in einer angemessenen Relation zueinanderstanden.

Rentensteigerung nach dem Leistungsfall

Mit der Dynamik lässt sich die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zumindest bis zum Eintritt des Leistungsfalls an die Inflation anpassen. Was passiert aber in dem Moment, wenn Betroffene plötzlich mit dem Ernstfall konfrontiert werden. Wird die Rentenhöhe im mittleren Lebensalter eingefroren, ergibt sich über die Jahre eine schleichende Deckungslücke, die Spuren hinterlässt. Denn letztlich hilft auch die Dynamik in der BU-Versicherung an dieser Stelle nicht weiter. Tritt der Leistungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht – und damit verschwindet auch der Vorteil, den die Dynamisierung bietet. Die Frage bleibt, in welcher Form sich gegen dieses Szenario vorsorgen lässt? Grundsätzlich sind Rentensteigerungen in der BU-Versicherung auch nach dem Versicherungsfall möglich. Es kommt aber darauf an, wie man als Antragsteller an dieses Thema herangeht. Angeboten werden zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Einmal die (dynamische) Bonusrente und auf der anderen Seite eine garantierte Rentensteigerung. Letztere wird zwischen Kunde und Versicherer fest im Vertrag verankert – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Beitrag. Die Bonusrente speist sich dagegen im Regelfall aus den Überschüssen, für deren Absicherung fallen keine zusätzlichen Kosten über den Tarifbeitrag hinaus an. Welche Variante bietet den besseren Schutz? Verlässlicher ist die garantierte Rentensteigerung. Der Grund: Anders als die Bonusrente aus Überschüssen wird die garantierte Rentenanpassung um einen festen Prozentsatz vertraglich fixiert, der Versicherer muss seine Leistung in entsprechendem Umfang erhöhen. Anhebungen, die allein auf den Überschüssen beruhen, sind alles andere als zukunftsfest. Im schlimmsten Fall ist mit einer marginalen Rentensteigerung zu rechnen, da die Unternehmen für diese Form keine Garantie übernehmen. Wie sich diese Tatsache auswirken kann, ist an der aktuellen Situation erkennbar. In einem zunehmend schwierigeren Finanzmarktumfeld gehen die Überschüsse zurück. Hinzu kommt ein weiterer Faktor. Wer sich als Versicherungskunde für eine Umwandlung in die Bonusrente entscheidet, kann von den Überschüssen nur im Leistungsfall profitieren. Als Versicherter mit garantierter Rentensteigerung sinkt – wenn auch nicht garantiert – der Zahlbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern dieses Beteiligungsmodell zur BU-Versicherung gehört. Ob man sich als Versicherter einer BU-Versicherung für die garantierter Rentensteigerung entscheidet und im Gegenzug einen Beitragsaufschlag schultert, ist eine Frage der individuellen Rahmenbedingungen. Für Versicherungszeiten, die im Ernstfall weniger als 15 Jahre betragen, ist dieser Baustein durchaus verzichtbar. Überschreitet man diesen Zeitraum jedoch, sollte man sich fragen, was in den letzten Leistungsjahren von der BU-Rente übrig bleibt.

Dynamik vs. Nachversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet verschiedene Instrumente, um den Schutz flexibel zu gestaltet. Welche Option zahlt sich unterm Strich eher aus – die Möglichkeit zur Nachversicherung oder der Einschluss einer Dynamik? Pauschal eine der beide Varianten auszuschließen wäre falsch. Was an dieser Stelle zählt, ist die Situation der einzelnen Antragsteller. Zwei Beispiele sollen helfen, dies zu verdeutlichen. Angenommen, ein 30 Jahre alter verheirateter Familienvater mit zwei Kindern und Wohneigentum will sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Auf der anderen Seite steht ein 22-jähriger Berufseinsteiger, ledig und ohne Kinder. Im letzteren Fall bietet die Nachversicherung ein erhebliches Potenzial, kann sich der Antragsteller in seinem Umfeld doch noch voll entfalten und hat keinen der Anspruchsgründe auf die Anhebung der Versicherungsleistung ausgeschöpft. Im Zuge der Nachversicherung könnte durchaus die verlorene Kaufkraft der BU-Rente wieder aufgeholt werden. Im Fall des Familienvaters fallen beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits drei Gründe weg, die in der Regel ein Anhebung der Versicherungsleistung begründen. Es bleibt an dieser Stelle wenig Spielraum, die BU-Rente über die Nachversicherung anzupassen. Deren kontinuierliche Anhebung im Rahmen der Dynamik wäre also durchaus eine sinnvolle Alternative.

Der unterschätzte Vorteil einer Dynamik

Was zusätzlich für die Dynamik spricht, betrifft die Stellung zwischen Gesellschaft und Kunde. Während die Gesellschaften eine im Vertrag vereinbarte dynamische Anpassung anbieten müssen, hat der Versicherte die Wahl. Er kann die Beitrags- und Leistungserhöhung annehmen oder ablehnen (ausgenommen es wurden vorher bereits dynamische Anpassungen abgelehnt). Auf den ersten Blick nur ein Detail am Rande. Allerdings mit erheblichen Folgen. Denn Verbraucher, die im Vertrag die Dynamik ausgeschlossen haben, können zwar der Versicherung eine Leistungsänderung nach oben anbieten. Ob diese angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Unternehmen sind dazu a) nicht verpflichtet und es besteht b) die Gefahr einer erneuten Gesundheitsprüfung. Hier vorausschauend bereits beim Vertragsschluss zu agieren kann sich zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Tipp: Die Nachversicherungsgarantie schließt diese Lücke nur unzureichend. Ursache ist, dass einige Gesellschaften eine Leistungserhöhung insgesamt nur drei- bis fünfmal während der Versicherungszeit zulassen und selbst bezüglich des Umfangs der einzelnen Anpassungen klare Vorgaben machen. Online-Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung