Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung zur privaten Unfallversicherung

Nicht alle privaten Versicherungslösungen stehen allen Verbrauchern offen. Ein Fakt, der sich besonders im Bereich der Krankheitskostenversicherung nachvollziehen lässt. Hier schränkt sogar der Gesetzgeber den Zugang an, er bindet ihn an das Entstehen einer Versicherungsfreiheit – entweder durch das Überschreiten einer Einkommensgrenze (JAEG; Stand 2012: 50.850 Euro) oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen (Selbständige, Freiberufler usw.). Im Bereich der privaten Unfallversicherung gelten solche Zugangsvoraussetzungen nicht. Allerdings muss speziell Arbeitnehmer und Arbeitgebern klar sein, dass die private Absicherung keinen Substitutionscharakter gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung genießt – der Versicherungsschutz ist hier obligatorisch. Dennoch können sich nicht alle Bundesbürger im Rahmen einer privaten Unfallversicherung zusätzlich schützen. Hintergrund sind die Versicherungsbedingungen der einzelnen Unternehmen, in denen an die Versicherten bestimmte Maßstäbe angelegt werden können, unter denen ein Vertragsschluss ausgeschlossen ist. Diese Ausschlüsse können unter anderem beruflich bedingt sein. Berufs- und Lizenzsportler, Personen, die mit Sprengmitteln arbeiten, usw. gehören zum Beispiel in diese Gruppe. Zum Personenkreis, die seitens der Versicherungsbranche für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit einer speziellen Risikoprüfung konfrontiert werden können, gehören unter anderem:
  • Sprengpersonal,
  • Räumdienst für Kampfmittel,
  • Hochseefischer und –schifffahrtsangehörige,
  • Beschäftigte im Bereich Offshore,
  • Begleiter von Werttransporten,
  • Fliegerisches Personal (auch nur gelegentlich) sowie
  • Berufstaucher.
Darüber hinaus können bestimmte gesundheitliche Rahmenbedingungen dazu führen, dass ein Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebedürftigkeit oder geistige Erkrankungen – Lebenssituationen, welche das Unfallrisiko aus Sicht der Versicherer deutlich erhöhen, daher also als nicht versicherbar gelten. Aber auch andere Krankheitsbilder können u. U. zu negativen Ergebnissen führen, weshalb in den Antragsunterlagen zur privaten Unfallversicherung auch der Gesundheitszustand eine Rolle spielt. Einschränkungen zum Schutz durch die private Unfallversicherung machen Versicherungsunternehmen unter anderem für Krankheitsbilder wie:
  • Diabetes,
  • Epilepsie/Anfallsleiden,
  • Erkrankungen von Bandscheiben und Wirbelsäule,
  • Erkrankungen der Netzhaut oder
  • bei berufs-, dienst- und erwerbsunfähigen Antragstellern.
Was bleibt in Bezug auf besondere Zugangsvoraussetzungen für die private Unfallversicherung noch festzuhalten? Viele Unternehmen unterscheiden zwischen Kindern sowie Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren. Entsprechend können die Versicherungsbedingungen individuell für die einzelnen Altersgruppen ausgestaltet sein und Klauseln enthalten, die einen wirksamen Versicherungsschutz z. B. in der Kinderunfallversicherung nur zwischen dem 1. und dem Ende des 18. Lebensjahres vorsehen. Button Versicherungsvergleich