Schadensverhütung/Prävention

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung beschränken sich nicht nur auf die Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung von Ansprüchen nach einem Arbeitsunfall oder der Diagnose einer Berufskrankheit. Bereits § 1 SGB VII legt als eine der wesentlichen Aufgaben der Unfallversicherung die Verhütung von Schäden fest. Eine Tatsache, die sich nicht nur in der täglichen Arbeit der UV-Träger widerspiegelt, sondern auch im finanziellen Aufwand, den die gesetzliche Unfallversicherung Jahr für Jahr in den Bereich Prävention investiert.

Entwicklung der Steuerungskosten für Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung für den Zeitrum zwischen 2000 und 2010 im Verhältnis zu den in diesem Bereich angefallenen Sach- und Personalkosten (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2010; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) Wie sieht die Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrags, welcher der Unfallversicherung bzw. deren Trägern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) zufällt, aber in der Praxis aus? Generell verfolgen die verantwortlichen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterschiedliche Strategien, um dem gesetzlich verankerten Präventionsgedanken gerecht zu werden, dazu gehören:
  • Forschung und Entwicklung neuer Arbeitsschutzkonzepte,
  • Produkt- und Gefahrstoffprüfungen,
  • Schulungen/Weiterbildungen von Beschäftigten im Bereich Prävention und Unfallverhütung,
  • Ausarbeitung von Verordnungen zum Arbeits- und Unfallschutz.
Dass das Engagement der Unfallversicherung im Bereich der Prävention durchaus Früchte trägt, zeigt die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren. Im Vergleich zwischen der Situation im Jahr 2000 und 2009 ist ein deutlicher Abwärtstrend zu erkennen.

2000

1.380.289,00

2001

1.273.478,00

2002

1.187.694,00

2003

1.032.997,00

2004

985.410,00

2005

931.932,00

2006

948.546,00

2007

959.714,00

2008

971.620,00

2009

886.122,00

Übersicht zur Zahl der Arbeitsunfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung Deutschland (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2010; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) Um der gesetzgeberischen Aufgabe gerecht zu werden und speziell den Bereich Forschung/Entwicklung adäquat und aus erster Hand umsetzen zu können, verlässt sich die Unfallversicherung nicht nur auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die von externen Forschungseinrichtungen stammen, sie unterhält (unter dem Dach des Gesetzlichen Unfallversicherung Deutschland e. V. sowie den einzelnen Berufsgenossenschaften) eigene Institute, um quasi einen praxisnahen Bezug zum Arbeitsalltag der Beschäftigten zu ermöglichen. Welche Bereiche spielen im Zusammenhang mit dem Präventions-/Unfallverhütungsgedanken der gesetzlichen Unfallversicherung aber eine besondere Rolle? Button Versicherungsvergleich