Österreich

Unfallversicherung in Österreich

Inhaltsübersicht


Ähnlich der Situation in Deutschland existiert auch in Österreich ein Zweig der Sozialversicherung, welcher sich auf die Absicherung gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit spezialisiert hat. Dessen Grundzüge entstanden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts, eine allgemeine Arbeitsunfallversicherung tauchte aber erst um Ausgang des Jahrhunderts, kurz nach der Bismarkchen Sozialgesetzgebung auf. Anders als in Deutschland, wo für die Umsetzung des Siebenten Sozialgesetzbuches die Berufsgenossenschaften für den gewerblichen Bereich, Unfallkassen für öffentliche Verwaltung usw. sowie die Landwirtschaftliche Sozialversicherung mit den einzelnen Organisationen zuständig sind, konzentriert sich die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich auf die:
  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA mit Sitz in Wien,
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter BVA, ebenfalls in Wien
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern SVB
  • VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) mit ihrer Hauptgeschäftsstelle in Wien.
Hinweis: Anders als in Deutschland, wo Sachleistungen in wesentlichem Umfang über Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, treten in Österreich die Krankenversicherer in Vorleistung. Sachleistungen im Rahmen der Behandlung können drüber hinaus nicht nur in Österreich in Anspruch genommen werden, sondern auch im Wohnsitzland, also Deutschland. Zu diesem Zweck wird eine Anspruchsbescheinigung ausgestellt.

Wer ist in Österreich wo versichert?

Anders als in Deutschland werden in Österreich die einzelnen Zweige der Sozialversicherung nicht von verschiedenen, in sich geschlossenen Gesetzbüchern abgedeckt, sondern sind Bestandteil des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Hierin wird unter anderem in § 1 ASVG festgehalten, dass die Sozialversicherung auf im Inland (Österreich) beschäftigte Personen anzuwenden ist, was damit auch den Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich einschließt. Hinweis: Um das ASVG auf Beschäftigte aus Deutschland tatsächlich anwenden zu können, muss der Beschäftigungsort in Österreich liegen, da nach § 3 Abs. 3 ASVG der Dienst im Ausland und ein gleichzeitig im Ausland liegender Wohnsitz nicht als Beschäftigung im Inland gelten. Deutliche Unterschiede zwischen dem österreichischen Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung und dem deutschen Pendant herrschen übrigens in Bezug auf den Kreis der Pflichtversicherten. Neben Arbeitnehmern (Dienstnehmern), Auszubildenden, Heimarbeitern und selbständigen Erwerbstätigen, welche dem Dienstnehmer gleichgestellt sind, kommt die Absicherung im Rahmen der Unfallversicherung auch für Selbständige in Frage, wenn sie:
  • Mitglied einer Wirtschaftskammer,
  • Gesellschafter einer offenen Gesellschaft,
  • unbeschränkt haftende  Gesellschafter von Kommanditgesellschaften,
  • oder geschäftsführende Gesellschafter einer GesmbH sind.
Bezüglich der Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung gelten in Österreich ähnliche Regelungen wie in Deutschland, auch hier ist der Arbeitgeber für die volle Beitragslast verantwortlich. Allerdings gestaltet sich die Beitragsbemessung anders, es werden 1,4 Prozent der Lohnsumme abgeführt.

Leistungen der GUV in Österreich

Grundsätzlich hat die Unfallversicherung in Österreich die Aufgabe, Folgen von Arbeitsunfällen/ Wegeunfällen und Berufskrankheiten zu heilen bzw. lindern sowie einer Verschlimmerung vorzubeugen. Insofern umfassen die Leistungen der Unfallversicherung Heilbehandlungen, Hilfs- und Heilmittel (Prothesen, Zahnersatz, Rollstühle usw.), Pflegeleistungen und Maßnahmen zur Rehabilitation, wozu nicht nur der medizinsiche Bereich, sondern auch die berufliche Reha gehört. Ähnlich der Situation in Deutschland verfügt auch die Unfallversicherung in Österreich über eigene Einrichtung zur Behandlung von Gesundheitsschäden aus der versicherten Tätigkeit. Darüber hinaus erbringt die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich auch Geldleistungen, zu denen die Versehrtenrenten bzw. Versehrtengelder zählen, Integrationsabgeltung oder Leistungen an Hinterbliebene (in Form von Renten, Ersatz von Bestattungskosten etc.). Wichtig: In Österreich weicht die Ausgestaltung der Liste mit den Berufskrankheiten vom deutschen Gegenstück ab, es werden insgesamt 53 Berufskrankheiten erfasst. Im Einzelfall können konkrete Gesundheitsschäden aber auch hier wie Berufskrankheiten behandelt werden – sofern die Erkrankung auf die Einwirkung von Stoffen oder Strahlen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zurückgeführt werden kann.

Die Geldleistungen im Detail

Grenzgänger und Beschäftigte in Österreich, die aus Deutschland kommen, haben neben dem Wissen um die Sachleistungen in der Unfallversicherung natürlich auch ein berechtigtes Interesse am Umfang der Geldleistungen, hier besonders in Bezug auf die Renten für Versicherte und Hinterbliebene. Diesbezüglich lassen sich durchaus Parallelen zwischen dem deutschen und dem österreichischen Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung ziehen.

Die Versehrtenrente im Detail

Gewährt wird die Versehrtenrente für in Österreich nach § 3 ASVG beschäftigte Personen ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Allerdings erhalten die Versicherten nicht sofort die Renten ausgezahlt, sondern frühestens nach Ablauf des bestehenden Krankengeldanspruchs. Als spätester Zeitpunkt der Ausschüttung von Leistungen im Sinne der Versehrtenrente ist der Ablauf der 26. Woche nach dem Eintritt des Schadens durch den Versicherungsfall vorgesehen. Bezüglich der Höhe der Versehrtenrente wird in Österreich zwischen Voll- und Teilrente unterschieden. Letztere kommt in Betracht, wenn die MdE nicht 100 Prozent erreicht, der Versicherte also zumindest noch teilweise erwerbsfähig ist. Als Bemessungsgrundlage dient im Allgemeinen das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalls, die Vollrente entspricht zwei Drittel dieser Summe. Teilrenten werden entsprechend dem Grad der Erwerbsminderung an der Höhe der Vollrente bemessen.
Bemessungsgrundlage (Einkommen des vorherigen Kalenderjahres) 32.859,00 Euro
Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) 35 Prozent
kalkulatorische Vollrente 21.686,94 Euro
Jahressumme Versehrtenrente (35 % Vollrente) 7.590,43 Euro
Rechenbeispiel zur Versehrtenrente eines in Österreich beschäftigten Arbeitnehmers aus Deutschland Hinweis: Die Unfallversicherung in Österreich kennt ebenfalls zusätzliche Leistungen für den Fall, dass durch einen oder mehrere Versicherungsfälle die MdE über 50 Prozent steigt. In diesem Fall werden Leistungen nach § 205 Abs. 4 AVSG gezahlt. Diese Zusatzrente beträgt 20 Prozent der Versehrtenrente bei einer MdE zwischen 50 und 70 Prozent bzw. 50 Prozent der Versehrtenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 70 Prozent. Zusätzlich erhalten Versicherte in Österreich mit schwerwiegende MdE pro Kind einen Zuschuss (10 Prozent der Versehrtenrente), der allerdings in der Höhe auf 76,31 Euro gedeckelt wird.
Bemessungsgrundlage (Einkommen des vorherigen Kalenderjahres) 30.859,00 Euro
Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) 65 Prozent
kalkulatorische Vollrente 20.366,94 Euro
Jahressumme Versehrtenrente (o. Zusatzrente) 13.238,51 Euro
Zusatzrente nach § 205a AVSG 2.647,70 Euro
Jahressumme Versehrtenrente 15.886,21 Euro
Rechenbeispiel zur Versehrtenrente eines in Österreich beschäftigten Arbeitnehmers aus Deutschland unter Berücksichtigung einer einer Zusatzrente aufgrund einer MdE von mehr als 50 Prozent (pro Kind würde sich in diesem Beispiel ein kalulatorischer10-prozentiger Zuschlag von 1.588,62 Euro ergeben, der allerdings auf 76,31 Euro p. Auszahlungsmonat gekürzt wird)

Leistungen an Hinterbliebene

Beschäftigte in Österreich genießen im Versicherungsfall den Schutz der inländischen gesetzlichen Unfallversicherung, was Heilmittel und Entschädigungen umfasst. Kommt es zum Tod des Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, taucht das Thema der Hinterbliebenenversorgung auf. Wie im deutschen Zweig der Unfallversicherung kennt auch die Sozialversicherung in Österreich Waisen- und Witwenrente. Letztere wird übrigens auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgedehnt. Bezüglich deren Höhe umfasst die Witwenrente 20 Prozent der Bemessungsgrundlage, kann sich aber unter Umständen (wenn der hinterbliebene Partner selbst zu mindestens 50 Prozent erwerbsgemindert ist oder das 60./65. Lebensjahr vollendet hat) aber auf 40 Prozent erhöhen. Bei Wiederheirat werden Witwen und Witwer entsprechend den Vorgaben des ASVG abgefunden. Kinder von Versicherten, die den Folgen eines Versicherungsfalls erlegen sind, erhalten ebenfalls eine Rentenleistung. Je nach Einzelfall kann die Rentenleistung 20 Prozent (Halbwaisenrente) der Bemessungsgrundlage oder 30 Prozent (Vollwaisenrente) der Bemessungsgrundlage betragen.
Bemessungsgrundlage (Einkommen des vorherigen Kalenderjahres) 30.859,00 Euro
Rente nach § 215 Abs. 1 ASVG (20 Prozent) 6.171.80 Euro
Rente nach § 215 Abs. 2 ASVG (40 Prozent) 12.343,60 Euro
Rente nach § 218 ASVG (Halbwaise) 6.171.80 Euro
Rente nach § 218 ASVG (Vollwaise) 9.257,70 Euro
Rechenbeispiel zur Hinterbliebenenrente eines in Österreich beschäftigten Arbeitnehmers aus Deutschland unter Annahme einer Erfüllung der Bedingungen zur Beschäftigung im Inland und Absicherung in der österreichischen Unfallversicherung.

Adressen und Ansprechpartner

Arbeitnehmer, die in Österreich eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, also im Inland beschäftigt sind, fallen nach geltenden EU-Verordnungen unter die Sozialversicherung im Beschäftigungsland. Eine Tatsache, die nicht nur im Versicherungsfall zu Fragen führen kann, sondern bereits im Vorfeld der Arbeitsaufnahme. Daher ist es für Grenzgänger und andere deutsche Arbeitnehmer in Österreich wichtig, die entsprechenden Ansprechpartner zu kennen. Hinweis: Die Zuständigkeit der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf im Inland beschäftigte Personen. Wer als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt und von seinem Arbeitgeber nach Österreich entsandt wird, bleibt weiterhin Mitglied der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Im Leistungsfall hilft die Unfallversicherung lediglich aus – nach den geltenden nationalen Sozialversicherungsgesetzen und Regelungen. Da aufgrund des Vorleistungsprinzips auch die Krankenversicherer in Österreich in die Unfallheilbehandlung involviert sind, können Anfragen auch an deren Adressen gerichtet werden.
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Zwischenstaatliche Verbindungsstelle Kundmanngasse 21 A-1031 Wien
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Adalbert-Stifter-Straße 65 A-1200 Wien
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Sozialversicherungsanstalt der Bauern Ghegastraße 1 A-1030 Wien
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Josefstädter Straße 80 1080 Wien
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Linke Wienzeile 48-52 1060 Wien
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