Weitere Zusatzbausteine

Weitere Zusatzbausteine der privaten Unfallversicherung

Inhaltsübersicht


Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Übergangsgeld sind nur einige der Zusatzbausteine, die sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abschließen lassen. Betrachtet man den Umfang der Tarife verschiedener Versicherungsunternehmen, fallen weitere Zusatzoptionen auf, zu denen:
  • Umbaukosten nach einem versicherten Unfall,
  • Pflegekosten/Haushaltshilfe,
  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes auf Bewusstseinsstörungen und Alkohol,
  • Erweiterungen auf Infektionen und Vergiftungen,
  • Erweiterungen auf Strahlenunfälle,
  • Komageld,
  • Schmerzensgeld für Knochenbrüche,
  • Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen,
  • Gipsgeld,
  • Versicherung von Bauch- und Unterleibsbrüchen
usw. zählen können. Viele dieser Zusatzbausteine einer privaten Unfallversicherung gehören nicht zum Basisschutz, den die Unternehmen ihren Kunden bieten, sondern sind nur um Rahmen einer Komfortabsicherung bzw. gegen Aufpreis beim Beitrag versicherbar. Wie die einzelnen Leistungsbausteine konkret abgesichert sind, welche Leistungen sie umfassen und ob sie überhaupt versicherbar sind, lässt sich in der Regel nur den Versicherungsbedingungen der Assekuranzen entnehmen. Hinweis: Die Zusatzbausteine der privaten Unfallversicherung sind in der Regel Bestandteil der Besonderen Versicherungsbedingungen, die Unternehmen legen hier nicht nur Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Einzelleistungen fest. Mitunter tauchen in den Klauseln auch gegenseitige Ausschlüsse für verschiedene Bausteine auf, die bei der Entscheidung für eine Unfallversicherung entsprechend durch den Versicherten gewürdigt werden sollten.

Schmerzensgeld für Knochenbrüche und Ähnliches

Schwere Verletzungen sind häufig ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene. Die privaten Unfallversicherer bieten im Rahmen der Vertragsausgestaltung den Versicherten die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich in Anspruch zu nehmen – auch wenn es zu keinem dauerhaften Gesundheitsschaden kommt. Dieses Schmerzensgeld taucht oft in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Unternehmen auf und kann – je nach Tarif – auf unterschiedliche Gesundheitsschäden/Schmerzursachen ausgedehnt werden. Ein beliebter Bereich sind zum Beispiel Knochenbrüche. Letztere können zum Beispiel ein Oberschenkelhalsbruch oder eine allgemeine Fraktur, welche eine vollstationäre Behandlung nötig macht, umfassen. Darüber hinaus können in den Versicherungsschutz dieses Bausteins auch andere Schadensbilder, wie innere Verletzungen, schwere Verbrennungen usw. aufgenommen werden. In Bezug auf die Schadenshöhe müssen die Tarifbestimmungen individuell betrachtet werden. So treffen Versicherungsnehmer in der Praxis unter anderem auf eine Staffelung in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer einer der versicherten Verletzungen. Alternativ ist eine Berechnung der Leistungshöhe in Analogie zur Gliedertaxe möglich. Jeder Verletzung wird in diesem Fall ein fester Prozentsatz in Bezug auf die versicherte Summe zugewiesen. Hinweis: In der Praxis deckeln Unternehmen häufig die maximale Versicherungssumme, welche für diesen Baustein der privaten Unfallversicherung zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass in den Versicherungsbedingungen teilweise nicht sehr kurze Fristen für das Geltendmachen der Ansprüche verankert sind.

Erweiterungen auf Infektionen, Insektenstiche und Vergiftungen

Vergiftungen oder Infektionen gehören – sofern man sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Unternehmen stützt – nicht mit zum Umfang der Leistungen einer privaten Unfallversicherung. Über Zusatzbausteine lässt sich allerdings auch diese Form der Gesundheitsschäden in den Versicherungsschutz aufnehmen. Allerdings ist dieser erweiterte Versicherungsschutz in der Regel kein Bestandteil der Grundschutz-Tarife, sondern nur in höheren Tarifmodellen anzutreffen. Wie genau die Leistungserweiterung letztlich aussieht, hängt von den Versicherungsbedingungen des einzelnen Assekuranzunternehmens ab. Hier kann etwa die Leistung bei Infektionen auf gewisse Krankheitsbilder, wie:
  • Borreliose,
  • Cholera,
  • Fleckfieber,
  • FSME,
  • Lepra usw. beschränkt sein.
Wer als Versicherungsnehmer diese Leistungsoption ins Auge fast, sollte auf ein möglichst breites Spektrum versicherter Infektionen achten und auch darauf, dass eine Impfung gegen die genannten Infektionskrankheiten nicht automatisch zum Leistungsausschluss führt. Ähnliches gilt für Vergiftungen. Obwohl im Grundschutz nicht enthalten, kann sich die Unfallversicherung entsprechend erweitern lassen. Es gilt allerdings die Bestimmungen der Versicherung sehr genau zu prüfen. Einerseits kann der Versicherer die Einwirkung im beruflichen Umfeld ausschließen (ganz oder teilweise, etwa in Form der Berufskrankheiten). Oder Vergiftungen werden nur dann als Leistung anerkannt, wenn sie von außen auf den Körper einwirken. Eine orale Aufnahme giftiger Stoffe durch Nahrungsmittel bliebe dann ungedeckt und fiele wieder zu 100 Prozent dem Risiko des Versicherten zu.

Erweiterung auf Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall und Infarkt

In der privaten Unfallversicherung sind Unfälle, sofern sie auf Bewusstseinsstörungen (auch durch den Genuss von Alkohol), einen Schlaganfall und Herzinfarkt zurückgehen, häufig nicht versichert. Eine Tatsache, die natürlich im Alltag gewisse Deckungslücken offenlässt. Private Versicherer bieten allerdings die Möglichkeit, diese Art des Leistungsfalls in den Versicherungsschutz einzuschließen. Verbrauchern muss an dieser Stelle allerdings klar sein, dass ein solcher zusätzlicher Schutz häufig nicht im Rahmen einfacher Grundschutz-Tarife in Anspruch genommen werden kann, sondern Bestandteil einer Komfortabsicherung mit höheren Prämien ist. Es gilt daher letztlich zu prüfen, inwiefern Beitrag und Leistung hier in einem Gleichgewicht zueinander stehen. Zudem tauchen in den Besonderen Versicherungsbedingungen verschiedener Unternehmen trotz der Deckungserweiterung Ausschlüsse auf, wie zum Beispiel die Einschränkung, dass bei Trunkenheit nur bis zu gewissen Promillegrenzen ein Leistungsfall durch die Versicherung anerkannt wird. Oder im Fall des Unfalls durch den Einfluss von Arzneimitteln, dass deren Konsum eine ärztliche Verordnung zugrunde liegen muss. Hinweis: Die Deckungserweiterung für Bewusstseinsstörungen durch:
  • Medikamente,
  • Schlaganfall,
  • Herzinfarkt,
  • Trunkenheit usw.
wird nicht grundsätzlich von allen privaten Unfallversicherungen angeboten. Deren Einschluss in den Versicherungsschutz ist daher vor Vertragsschluss zu prüfen und gegebenenfalls nach adäquaten Alternativen zu suchen.

Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen

Tauchen und Schnorcheln sind beliebte Wassersportarten, die in Freizeit und Urlaub mitunter ein große Rolle spielen. Legt man die Bedingungen der privaten Unfallversicherung, insbesondere die Leistungsausschlüsse, streng aus, sind Tauchunfälle allerdings nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Eine Tatsache, die unter anderem für Caissonkrankheit (ausgelöst durch einen Dekompressionsunfall) oder Trommelfellverletzungen gilt. Dennoch bieten diverse Versicherer die Möglichkeit, diesen Leistungsbereich in höherwertige Tarife mit den vereinbarten Versicherungssummen aufzunehmen. Auch hier gilt allerdings die Regel, dass Leistungsausschlüsse und damit die Versicherungsbedingungen einer genaueren Prüfung bedürfen, um die Vorsorge auf den möglichen Ernstfall optimal anzupassen. In den Basisschutz-Tarifen wird der Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen hingegen häufiger ausgeschlossen bzw. wird von der Deckung durch die Unfallversicherung nicht mit erfasst.

Pflegekosten/Haushaltshilfe

Ein Unfall kann zu so schweren Verletzungen führen, dass Betroffene den Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Ein Risiko, das allgegenwärtig ist und für viele Verbraucher eine gewisse Drohkulisse darstellt. In den Angeboten verschiedener Versicherer tauchen daher Zusatzbausteine zur privaten Unfallversicherung auf, welche genau diesen Bereich besonders absichern und damit die Unfallvorsorge ergänzen sollen. An dieser Stelle müssen sich interessierte Versicherungsnehmer grundsätzliche Fragen stellen. Denn eines der Probleme, auf das sie hier stoßen können, ist die Kombination mehrerer Versicherungsprodukte – der privaten Unfallversicherung mit einer Pflegeversicherung. Die Leistungen unterscheiden sich dabei von Versicherer zu Versicherer. Inwiefern diese Leistungserweiterung im Vergleich zu einer allgemeinen Pflegeversicherung sinnvoll ist, muss jeder Versicherungsnehmer individuell für sich entscheiden. Es sollte aber generell klar sein, dass der Pflegebaustein immer an den versicherten Unfall als Bedingungen für die Leistung gekoppelt ist. Andere Krankheiten oder Kräfteverfall bleiben dagegen unberücksichtigt. Hinzu kann ein weiteres Problem kommen: Sind die Pflegeleistungen nicht nur Zusatzbaustein, sondern Bestandteil eines streng genommen eigenen Versicherungsvertrages, drohen die damit verbundenen Hürden und Fallstricke – wie Gesundheitsprüfung usw.
  Unfall UnfallTop PlusDeckung
  100.000,00 €

 ohne Cura Plus

       143,12 €

       157,43 €

       181,05 €

 mit Cura Plus

       210,95 €

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  150.000,00 €

 ohne Cura Plus

       208,69 €

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 mit Cura Plus

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       274,26 €

       301,69 €

       346,94 €

Vergleich zum Einfluss eines Pflegebausteins auf die Beitragshöhe verschiedener Tarifmodelle am Beispiel des Cura Plus der  Gothaer Versicherung im Bereich der privaten Unfallversicherung (Versicherungsnehmer 34 Jahre alt, männlich, keine Kinder, Beruf angestellter Agrarwissenschaftler, variable Versicherungssumme, 350 % Progression, 10.000 Euro Todesfallleistung, keine Rente, 10 Euro KHT) Über die Pflege hinaus gewähren verschiedene Versicherer in Komforttarifen auch Beihilfen zur Haushaltsführung, sofern aufgrund eines versicherten Unfalls der Versicherte sich in vollstationärer Behandlung befindet, im Haushalt aber unterhaltspflichtige Kinder bis zu festgelegten Altersgrenzen legen. Der genaue Gestaltungsrahmen dieses Leistungsbausteins unterliegt den Versicherungsbedingungen und kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Wichtig: In den Versicherungsbedingungen kann der Versicherer eine Obergrenze, bis zu der die Haushaltshilfe maximal geleistet wird, ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass Ansprüche gegen Dritte in diesem Bereich seitens des privaten Unfallversicherers aufgerechnet werden. Button Versicherungsvergleich