Überblick gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, die ihren Ursprung in den Gesetzen der Reichsregierung des ausgehenden 19. Jahrhunderts hat. 1884 durch das Unfallversicherungsgesetz eingeführt, war die Unfallversicherung der 2. Zweig der Sozialversicherung und ermöglichte einzelnen Berufsgruppen die Absicherung gegen am Arbeitsplatz auftretende Unfälle.
Heute hat die gesetzliche Unfallversicherung, deren Grundlage das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist, deutlich weiter reichende Aufgaben. Sie übernimmt nicht nur Leistungen bei Eintritt eines Unfallereignisses, sondern ist gleichzeitig eine Aufsichtsinstitution, wenn es um die Überwachung von Gefährdungen sowie deren Vermeidung geht. Insofern übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung bzw. deren Organisationsform – die Berufsgenossenschaft – sowohl Leistungs- als auch präventive Bereiche.
Allerdings ist die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die berufliche Tätigkeit beschränkt. Unfälle, die sich etwa im Rahmen der Freizeit bzw. außerhalb der beruflichen Tätigkeit ereignen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst, weshalb eine Gewähr der Leistungen hier ausgeschlossen ist.