In Deutschland hat sich im Lauf der Jahrzehnte ein breites Spektrum sozialer Absicherungen entwickelt, die ein Ziel verfolgen – eine soziale Grundsicherung für den Fall, dass Bürger erkranken, verunglücken oder eine gewisse Altersgrenze überschreiten und aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Bevor allerdings das System der Sozialversicherung in seiner heutigen Ausprägung entstand, mussten die einzelnen Versicherungszweige einen langen Weg zurücklegen.
Die gesetzliche Unfallversicherung macht in diesem Zusammenhang keine Ausnahme – obwohl der Gedanke, sich gegen Unfälle am Arbeitsplatz und Invalidität abzusicherung, keine wirkliche Erfindung der Moderne ist.
Die Unfallversicherung: Ein Rückblick
Obwohl erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts durch den Gesetzgeber in rechtsverbindliche Normen gegossen, war der Vorsorge- und Schutzgedanken in Deutschland bereits lange verbreitet. Neben den sognenannten Schutzgilden, deren Funktion mit einer heutigen Sachversicherung vergleichbar war, entwickelte sich das Zunftwesen zu einer wesentlichen Säule, um Angehörige der Zunft vor Krankheit, Armut oder Invalidität zumindest grundlegend zu schützen.
Die zunehmende Industrialisierung und eine damit verbundene grundlegende Veränderung im Produktions- und Wertschöpfungsprozess führte allerdings zu nachhaltigen sozialen Verwerfungen. Die Bedeutung der Zünfte schrumpfte, das Heer der weitgehend schutzlosen Fabrikarbeiter wuchs. In diesem Klima begann sich allmählich die Erkentniss herauszukristallisieren, dass entsprechende Alternativen gefunden werden mussten.
Die Bismarck´schen Sozialgesetze
Der eigentliche Startschuss für die grundlegenden Reformen fiel am 17. November 1881, als der damalige Kanzler Otto von Bismarck eine Kaiserliche Botschaft vortrug und die Einführung entsprechender Sozialversicherungen ankündigte. Damit wich der Staat von seiner bis dahin vertreten Neutralität gegenüber den Problemen der Industriearbeiter ab und nahm die Schaffung von Sozialgesetzen in Angriff. Das erste Ergebnis dieser Bemühungen war die Verabschiedung eines Gesetzes zur Krankenversicherung Ende Mai 1883.
Etwas mehr als 1 Jahr später sollte die Unfallversicherung am 6. Juli 1884 folgen, deren Kern eine Unfallrente in Abhängigkeit vom Verdienst ab der 14. Woche, Heilbehandlungen und Pflichten zur Unfallverhütung waren. Ein Novum war die Tatsache, dass nicht die Arbeiter den Beitrag zur Unfallversicherung finanzieren mussten, sondern bereits im 19. Jahrhundert der Arbeitgeber die Prämie komplett zu übernehmen hatte.
Allerdings erfasste die gesetzliche Unfallversicherung zuerst nur Beschäftigte in gefährlichen Betrieben und erst im Lauf der weiteren Jahre sollte der Geltungsbereich der Unfallversicherung ausgedehnt werden. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Sozialeversicherung nach dem heutigen Muster war die Einführung der Berufskrankheiten im Jahr 1925. Darüber hinaus kamen im selben Jahr auch Wegeunfälle als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung hinzu.
Die Unfallversicherung: Eine Versicherung für alle
Bis weit ins 20. Jahrhundert blieb die Unfallversicherung ein Zweig der Sozialversicherung, welcher nur einen Teil der Arbeitnehmer erfasste. Ein Zustand, der sich erst 1942 änderte – mit einer Ausdehnung der Absicherung auf alle Arbeitnehmer. Hinzu kam 1971 die Schülerunfallversicherung. Durch den Versicherungsschutz, den auch ehrenamtlich Tätige und Retter inzwischen genießen, wurde die gesetzliche Unfallversicherung komplett und in ihrer heutigen Form geschaffen.