Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Zweckbestimmung der gesetzlichen Unfallversicherung ist es auf der einen Seite, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu ergreifen. Wesentlicher Kern ist und bleibt aber die Übernahme von Leistungen, wenn Versicherte am Arbeitsplatz durch einen Unfall zu Schaden kommen bzw. eine Berufskrankheit in Erscheinung tritt. In diesem Fall gehört es zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, hier Vorsorge dafür zu treffen, dass deren Symptome nicht fortschreiten.
Anhand dieser Rahmenbedingungen lässt sich ermessen, wie breit das Leistungspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelnen ist, sie übernimmt unter anderem:
- Unfallrenten,
- Verletztengelder,
- Heilbehandlungen (ärtzliche u. zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel usw.),
- Rehabilitationsmaßnahmen und Fortbildungen oder Umschulungen,
- Hilfen für das Führen eines Kfz oder Wohnungshilfen,
- Haushaltshilfen und Reisekosten,
- Leistungen für Hinterbliebene,
- Schadenersatz usw.
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nsgesamt umfasst die gesetzliche Unfallversicherung eine breite Palette von Sach- und Geldleistungen. Wann und in welcher Form die Träger der GUV auf einzelne Bereich der Leistungen zurückgreifen, wird durch das 3. Kapitel SGB VII definiert. Wesentliches Ziel ist dabei nach § 26 SGB VII aber immer:
- den Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu verbessern und einer Verschlechterung vorzubeugen,
- den Versicherten einen Platz im Arbeitsleben zu sichern,
- ein selbstbestimmtes Leben und eine Teilhabe am Alltag zu ermöglichen und das Leben in der Gemeinschaft zu sichern.