Dänemark

Unfallversicherung Dänemark

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Jedes Jahr zieht es hunderttausende Deutsche ins Ausland. Darunter sind nicht nur Auswanderer, die der Bundesrepublik für immer den Rücken kehren wollen, sondern auch Bürger, denen es lediglich um eine Beschäftigung im Ausland geht. Wer trotz Beschäftigung im Ausland nach wie vor seinen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt als Grenzgänger. Neben der Schweiz und Österreich zieht es deutsche Arbeitnehmer auch nach Dänemark. Grundsätzlich gilt hier für den Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung, dass sie für Beschäftigte obligatorisch ist, daher auch Arbeitnehmer aus Deutschland abgesichert sind – sofern sie im Inland (also Dänemark) beschäftigt sind. Für Beschäftigte, die lediglich von deutschen Unternehmen entsandt werden, gelten andere Regelungen, sie unterliegen weiterhin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Leistungsbereich Leistungsart
Sachleistungen – medizinische Behandlung ambulant und stationär, Pflege – Behandlung beim Zahnarzt – Arzneimittel – Heil- und Hilfsmittel – Prothesen/Implantate/Laborkosten – Kuren und Rehamaßnahmen – Transportkosten
Geldleistung Versicherte – Tagegeld für bis zu 52 Wochen – Verletztenrenten ab 50 Prozent MdE (Wahlrecht in Bezug auf eine Kapitalisierung der hälftigen Rente) – bei einer Erwerbsminderung von weniger als 50 Prozent einmalige Kapitalleistung – bleibende Gesundheitsschäden mit Behinderung im Alltag können zusätzlich abgefunden werden
Geldleistung Angehörige – Hinterbliebenenrente in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation von Witwe/Witwer/Lebenspartner (maximal 30 Prozent; Einkommen usw. werden berücksichtigt) – zusätzlich können hinterbliebene Partner ein Übergangsgeld erhalten – Kinder (20 % Vollwaise; 10 % Halbwaise) – Personen, zwischen denen und dem Versicherten eine wirtschaftliche Abhängigkeit bestand, können ebenfalls Leistungen in Anspruch nehmen – kommt der Versicherte durch die Einwirkung Dritter zu Tode, entsteht ein zusätzlicher Anspruch auf eine Entschädigung
Kurzinfo zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Dänemark Wie im Rahmen der Unfallversicherung in Deutschland sind auch in Dänemark Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Ausnahmen gelten allerdings in Bezug auf die Wegeunfälle, die nicht im selben Umfang abgesichert sind. Anmeldung und die Meldung zum Versicherungsfall fallen dem Aufgabenbereich des beschäftigenden Unternehmens zu. Hinweis: In Dänemark sind der Unfallteil und Berufskrankheitenteil der Unfallversicherung voneinander getrennt. Während für den letztgenannten Bereich die Arbejdsmarkedets ErhvervssygdomsSikring (AES) zuständig ist, fällt der Arbeitsunfall in den Aufgabenbereich von Arbeitsunfallversicherungsgesellschaften.

Leistungen der dänischen Unfallversicherung

Im Versicherungsfall deckt die Unfallversicherung ein breites Spektrum verschiedener Leistungen ab. Wie in anderen europäischen Nachbarstaaten Deutschlands wird in diesem Zusammenhang zwischen Sach- und Geldleistungen unterschieden. In den Bereich der Sachleistungen fällt unter anderem:
  • die Heilbehandlung,
  • die Zahnbehandlung/Zahnersatz,
  • eine Unterbringung in Krankenhäusern bei stationäre Behandlung
  • die Übernahme von Hilfs- und Heilmitteln
  • sowie die Rehabilitation.
Mit den Sachleistungen wird das Ziel verfolgt, den Gesundheitszustand des Versicherten wieder herzustellen, ihn zu konservieren und ein möglichst hohes Maß an Erwerbsfähigkeit zu erreichen. Bleiben durch den Versicherungsfall Schäden zurück, welche die Erwerbsfähigkeit mindern oder führt der Arbeitsunfall bzw. die Berufskrankheit gar zum Tod des Versicherten, entsteht ein Anspruch auf Geldleistungen, wie Verletzten- oder Hinterbliebenenrenten.

Geldleistungen der Unfallversicherung

Beschäftigte in Dänemark, die Opfer eines Arbeitsunfalls werden oder durch eine Berufskrankheit vorübergehend nicht ihrer Tätigkeit nachgehen können, erhalten aus dem dänischen Sozialversicherungswesen eine Einkommensersatzleistung in Form eines Krankengeldes. Letzteres wird über den Zeitraum von maximal 52 Wochen gewährt. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Ende der Heilbehandlung zurück, kann der Versicherte einen Entschädigungsanspruch in Form einer Rente geltend machen. Deren Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem Einkommen, das der Versicherte vor dem Versicherungsfall erzielt hat. Bedingung ist allerdings, dass die MdE mindestens einen Schweregrad von 15 Prozent erreicht, da erst ab hier die Ansprüche der Betroffenen mit einer Geldleistung abgefunden werden. Bezüglich der Höhe, die eine Entschädigungsleistung in der dänischen Unfallversicherung annehmen kann, gelten klare Regeln – auch in Bezug auf die maximale Bemessungsgrundlage. Den Angaben des dänischen Arbeitsunfallamtes (Arbejdsskadestyrelsen) zufolge liegt die Obergrenze zu berücksichtigender Einkommen für das Jahr 2012 bei 474.000 Dänischen Kronen (63.719,95 Euro).

Verletztenrenten in der dänischen Unfallversicherung

Für die Berechnung der Entschädigungs- bzw. Rentenleistung aus der Unfallversicherung in Dänemark ausschlaggebend ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Versicherungsfall. Anders als in Deutschland kommen in Dänemark aber unterschiedliche Durchführungswege für die Auszahlung der Unfallrente in Betracht. Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit unterhalb von 50 Prozent, wird der Anspruch mittels einer Einmalzahlung abgefunden (einmalige Entschädigungen sind steuerfrei; in Fall schwebender Verfahren kann eine vorübergehende Rente monatlich ausgezahlt werden). Bei einer MdE von mehr als 50 Prozent entsteht der Anspruch auf eine Rentenleistung, welche der Versicherte monatlich erhält (Betroffene können in diesem Zusammenhang ein Wahlrecht ausüben, indem 50 Prozent der Rente in eine Kapitalleistung umgewandelt werden). Wie hoch sind die Ansprüche in der Praxis? Grundsätzlich erhalten Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach dem Versicherungsfall um 100 Prozent gemindert wird, eine Vollrente, die 80 Prozent des Einkommens entspricht. Im Fall einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit reduziert sich der Rentenanspruch entsprechen, eine MdE von 65 Prozent würde zu einer Leistung führen, die 52 Prozent des Gehalts der letzten 12 Monate entspricht.
Jahresarbeitsentgelt: 336.000 Kronen/45.168,58 Euro 227.500 Kronen/30.582,89 Euro
Vollrente (80 Prozent) 268.800 Kronen/36.135,35 Euro 182.000 Kronen/24.466,64 Euro
MdE 80 Prozent 215.040 Kronen/28.908,28 Euro 145.600 Kronen/19.573,31 Euro
MdE 55 Prozent 147.840 Kronen/19.874,44 Euro 100.100 Kronen/13456,65 Euro
Rechenbeispiel zur Höhe der Leistungen aus der dänischen Rentenversicherung für Versicherte bei einer Erwerbsminderung durch den Versicherungsfall Über die Renten- bzw. Entschädigungsleistungen hinaus, die Versicherte als Folge einer Erwerbsminderung erhalten, können für bleibende Schäden, die den Alltag belasten, zusätzliche Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Deren Höhe ist abhängig vom Grad der verminderten Erwerbsfähigkeit und wird jedes Jahr neu festgesetzt. Für 2012 gilt in Dänemark eine maximale Entschädigung (bei MdE von 100 Prozent) in Höhe von 790.500 Dänischen Kronen (106.267,14 Euro) bzw. ein Minimum als Entschädigung für bleibende Schädigungen von 39.525 Dänischen Kronen (5.313,36 Euro). Hinweis: Anders als in Deutschland unterliegen Renten aus der Unfallversicherung in Dänemark der Steuerpflicht.

Leistungen für Hinterbliebene

Verstirbt ein in Dänemark beschäftigter Arbeitnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit, entsteht für die Hinterbliebenen ein Anspruch gegen die Unfallversicherung auf Geldleistungen. Diese Ansprüche münden aber nicht in einer pauschalen Rentenleistung wie in Deutschland oder anderen Nachbarstaaten. In Dänemark wird geprüft, inwiefern der Versicherte zum Unterhalt des hinterbliebenen Partners beigetragen hat. Die Witwen-/Witwerrente (erstatning for tab af forsørger) ist regelmäßig auf einen Auszahlungszeitraum von zehn Jahren begrenzt, kann sich aber unter gewissen Umständen soweit verlängern, dass es insgesamt zu Bezugszeiten von 20 Jahren kommen kann. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Ehepartner bzw. Lebenspartner – sofern die wirtschaftliche Situation sich entsprechend darstellt – keine der deutschen Unfall-Hinterbliebenenrente vergleichbare Leistung in Anspruch nehmen können. Um die Unterhaltssituation der Partner beurteilen zu können, prüft die dänische Unfallversicherung unter anderem:
  • die Einkommenssituation des hinterbliebenen Partners,
  • das Vorhandensein unterhaltsberechtigter Kinder,
  • den Bildungsstand,
  • die Wohn-/Lebenshaltungskosten usw.
Hieraus ergibt sich ein Gesamtbild bezüglich einer eventuell zu zahlenden Hinterbliebenenrente, deren Höhe sich auf maximal 30 Prozent des Jahreseinkommens des Versicherten belaufen kann (für das Jahr 2012 entspräche dies einem Betrag von 19.115,99 Euro bzw. 142.200 Dänischen Kronen). Neben der Rente haben Ehe- und Lebenspartner eines Versicherten, welcher infolge eines Versicherungsfalls zu Tode kommt, Anspruch auf ein Übergangsgeld. Dessen Höhe ist als pauschaler Betrag auf 149.000 Dänischen Kronen festgesetzt und wird jedes Jahr angepasst. Um das Übergangsgeld zu erhalten, müssen die Ehe- und Lebenspartner:
  • zum Todeszeitpunkt zusammengelebt haben,
  • falls sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls weder verheiratet noch die Lebenspartnerschaft eingetragen war, mindestens 2 Jahre vor dem Todeszeitpunkt zusammengelebt haben bzw. über den Zeitraum von 2 Jahren verheiratet oder eingetragene Lebenspartner gewesen sein.
Hinweis: Unter bestimmten Umständen wird in der dänischen Unfallversicherung eine Sonderentschädigung gezahlt. Diese kommt in Frage, wenn der Tod des Versicherten durch die Einwirkung Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. Deren Höhe bemisst sich an den Rahmenbedingungen des Versicherungsfalls und wird nach deren Prüfung festgesetzt. Anspruchsberechtigt sind:
  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner des Versicherten,
  • dessen minderjährige Kinder,
  • sowie dessen Eltern.
Darüber hinaus erhalten Waisen eine Rente aus der Unfallversicherung, deren Höhe für Vollwaisen 20 Prozent des Einkommens bzw. für Halbwaisen 10 Prozent des Einkommens beträgt. Die Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, können aber darüber hinaus verlängert werden, wenn hinterbliebene Kinder sich in einer Ausbildung befinden oder ein Studium aufnehmen. Die Waisenrenten aus der dänischen Unfallversicherung können nicht kapitalisiert, sprich als Einmalbetrag abgefunden werden. Neben hinterblieben Ehegatten und Lebenspartnern kommen Geldleistungen auch für andere Personen aus der dänischen Unfallversicherung in Frage, wenn zwischen diesen und dem Versicherten eine wirtschaftliche Abhängigkeit bestanden hat. Renten, die in diesen Bereich fallen, werden am Jahresarbeitsentgelt des Versicherten bemessen – in Höhe von fünf Prozent.
Jahreseinkommen: 336.000 Kronen/45.168,58 Euro 227.500 Kronen/30.582,89 Euro
Witwen-/Witwerrente 100.800 Kronen/13.550,57 Euro 68.250 Kronen/9.174,87 Euro
Vollwaisenrente 67.200 Kronen/9.033,72 Euro 45.500 Kronen/6.116,58 Euro
Halbwaisenrente 33.600 Kronen/4.516,86 Euro 22.750 Kronen/3.058,29 Euro
Rechenbeispiel zur Höhe der Leistungen aus der dänischen Rentenversicherung für Hinterbliebene, wenn die Todesursache des Versicherten auf Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zurückzuführen ist

Ansprechpartner/Adressen für Beschäftigte

Wer in Dänemark einer Beschäftigung nachgeht, den Wohnsitz in Deutschland aber behält, kann sich mit vielen Fragen nicht an deutsche Behörden wenden, da unter anderem für die Unfallversicherung aber auch weitere Sozialversicherungen die dänische Seite zuständig ist. Wesentlicher Ansprechpartner im Bereich der Unfallversicherung ist die Arbeitsunfallverwaltung (Arbejdsskadestyrelsen). Darüber hinaus können die Verbindungsstellen der einzelnen Sozialversicherungszweige Fragen beantworten.
Den Sociale Sikringsstyrelse (Sozialversicherungsanstalt) Den Sociale Sikringsstyrelse Landemaerket 11 DK-1119 Kopenhagen
Indenrigs- og Sundhedsministeriet (Gesundheitsministerium) Indenrigs- og Sundhedsministeriet Holbergsgade 6, DK-1057 Kopenhagen
Arbejdsskadestyrelsen (Arbeitsunfallverwaltung) Arbejdsskadestyrelsen Sankt Kjelds Plads 11 DK-2100 Kopenhagen
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin
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