Vergleich der Versicherungen
Wie für den Ernstfall optimal versichern? Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Sicherheit in Bezug auf die private Unfallversicherung nicht nur immer wieder auftaucht, sondern die hier an besonderem Gewicht gewinnt. Denn mit der Entscheidung für einen der denkbaren Durchführungswege werden in der Regel langfristig Weichen gestellt. Ein späterer Kurswechsel kann mitunter schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, wenn etwa aufgetretene Erkrankungen den Einstieg in ein neues Versicherungskollektiv unmöglich machen.
Wer sich als Verbraucher wirksam absichern will, muss daher bereits früh entscheiden, welcher Bedarf wie zu decken ist. Aus diesem Grund ist eine Gegenüberstellung der einzelnen Versicherungsarten unerlässlich, um jene Optionen ausschließen zu können, die nicht auf die persönlichen Lebensumstände passen und im Ernstfall sogar zu einer entscheidenden Deckungslücke führen können.
Um die Qualität der einzelnen Versicherungsarten zu beurteilen, ist es angebracht, sich dem Vergleich aus mehreren unterschiedlichen Richtung anzunähern. Betrachtet man nur den Anspruch, ein Maximum an Sicherheit für das bisher erzielte Einkommen über eine breites Spektrum unterschiedlicher Leistungsursachen zu erreichen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das Vorsorgeinstrument Nummer 1. Lässt sich mit deren Hilfe bzw. durch die Leistung BU-Rente doch ein Einkommensersatz realisieren, egal, ob der Leistungsfall durch Unfall, Krankheit oder einen anders gearteten Kräfteverfall entsteht.
Das Problem: Die Berufsunfähigkeitsversicherung legt aufgrund dieser besonderes Stellung die Hürden für Neuzugänge hoch. Neben dem ausgeübten Beruf, der maßgeblich über die Beitragshöhe bzw. die Antragsannahme entscheiden kann, gehören der Gesundheitszustand sowie andere individuelle Rahmenbedingungen (noch in Ausbildung befindlich, freiberuflich tätig, keine abgeschlossene Berufsausbildung usw.) zu den möglichen KO-Kriterien.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Regelmäßig tauchen Auseinandersetzungen zwischen Versicherungen und Verbrauchern in den Medien auf, in denen es um Verfahren geht, in denen trotz Berufsunfähigkeit der Leistungsfall bestritten wird, da der Grad einer Berufsunfähigkeit unter Umständen nur bedingt eine messbare Größe ist.