Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Zu den Rechtsvorschriften, welche für die Beziehung zwischen Versicherten und Unternehmen auf den ersten Blick wenig Bedeutung zu haben scheinen, gehört das Versicherungsaufsichtsgesetz, wie das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen kurz genannt wird. Dass es dennoch erheblichen Einfluss entfalten kann, ist der Tatsache geschuldet, dass es im Wesentlichen an dem Rahmen beteiligt ist, der die Arbeit von Versicherungen in Deutschland regelt. Dazu gehören unter anderem Regelungen in Bezug auf die Beitragsgestaltung für Versicherungen.
Die ursprüngliche Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes stammt aus dem Jahr 1901, wurde am 12. Mai desselben Jahres beschlossen und trat bereits zum 01. Juli 1901 in Kraft. Umfangreiche Reformen wurden Ende 1992 beschlossen, letzte Änderungen stammen aus dem März 2012. Das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen enthält nicht ausschließlich nur Rechtsnormen in Bezug auf die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, sondern auch Vorschriften, in welcher Form die Ansprüche der Versicherten durch die Versicherungswirtschaft zu besichern sind.
Zudem regelt das VAG auch in besonderer Weise, welche Rechtsformen Versicherungsunternehmen annehmen können. Denn im Gegensatz zu bekannten Unternehmensformen existiert in diesem Zusammenhang eine Besonderheit – der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.