Progression

Inhaltsübersicht


Neben der Gliedertaxe ist die Progression ein weiterer wichtiger Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Obwohl vielen Laien auf den ersten Blick unbekannt, ist das Prinzip denkbar einfach und taucht – wenn auch abgewandelt – an anderen Stellen im Alltag wieder auf, etwa im Steuerrecht. Im Rahmen der Unfallversicherung verfolgt die Progression einfache Zielstellungen. Einerseits ermöglicht sie dem Versicherten, für den Fall eines hohen Invaliditätsgrades umfangreiche Versicherungsleistungen abzusichern. Und auf der anderen Seite bleibt der Beitrag für die private Unfallversicherung dennoch bezahlbar – durch eine niedrigere Grundsumme. Wie sieht die Progression nun aber im Detail aus? Kern ist die Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dessen Kunden, ab einem gewissen Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung nach einer festen Progressionstafel anzupassen. Im Gegenzug reduzieren Versicherte u. U. die Grundleistung der Versicherung, welche im Fall weniger schwerer Verletzungen auszuzahlen ist. Der Versicherer profitiert hier also von dem Umstand, dass im Alltag weniger schwere Unfälle häufiger auftreten, durch eine niedrigere Schadenssumme aber weniger ins Gewicht fallen. Aus Expertensicht eine Tatsache, die gerade für Versicherte einige Stolperfallen bereithält. Warum? Grundsätzlich ist die Progression dazu geeignet, hohe Invaliditätsgrade überdurchschnittlich abzusichern. Was auf dem Papier verbraucherfreundlich erscheint, wirkt sich in der Praxis fatal aus. Fehlende Daumen oder Finger können den Alltag bereits erheblich einschränken. In Anbetracht der Tatsache, dass nach der Gliedertaxe aus den AUB 2010 der Daumen selbst bei voller Funktionseinschränkung nur zu einer 20-prozentigen Invalidität führt, wird klar, dass in diesem Fall die Versicherungsleistung hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Unfallversicherung optimal anpassen

Die Schlussfolgerung, welche sich aus dieser Konstellation ableiten lässt, ist klar: Versicherte sollten für die Grundsumme gewisse Grenzen nicht unterschreiten, um auch im Fall leichterer Unfallverletzungen nach wie vor angemessen versichert zu sein. Als Richtwerte gelten Bruttoeinkommen und Alter der Versicherungsnehmer. So ist nach Ansicht des Bundes der Versicherten als Grundsumme für:
  • Personen bis 30 Jahre das 6-fache,
  • Personen bis 40 Jahre das 5-fache,
  • und Personen bis 50 Jahre das 4-fache Bruttoeinkommen eines Jahres als Richtgröße zur Grundsumme der privaten Unfallversicherung anzusetzen.
Auf diese Weise können die Ansprüche Beitragsoptimierung und Absicherung in der Unfallversicherung einander angenähert werden. Greift man wieder zum Beispiel des Daumens aus der Gliedertaxe und einem durchschnittlichen Jahresbrutto von 32.446 Euro, ergibt sich für einen 29 Jahre alten Versicherten aus der entsprechenden Grundsumme (194.676 Euro) eine Versicherungsleistung in Höhe von 38.935,20 Euro. Die Notwendigkeit zur Absicherung einer adäquaten Grundsumme in der privaten Unfallversicherung wird anhand des gewählten Beispiels überdeutlich: Ist diese Summe zu gering bemessen, reicht die Versicherungssumme unter Umständen nicht aus, um den gesundheitlichen Schaden im Alltag zu kompensieren. Hinweis: Berufe, die auf einzelne Körperfunktionen überdurchschnittlich angewiesen sind, sollten in Tarife mit erweiterter Gliedertaxe einsteigen, in denen diesen hohe Invaliditätsgrade zugeordnet werden.

Die Progression richtig wählen

Die am Beispiel gezeigte Auswirkung einer höheren Grundsumme hat nicht nur für Versicherungsfälle mit niedrigen Invaliditätsgraden fundamentale Auswirkungen, sondern auch auf die Auswahl des Faktors, um den die Grundsumme der Unfallversicherung ab Erreichen der Grenz-Invalidität (in vielen Verträgen 25 Prozent) erhöht wird. Dessen Aufgabe ist eine möglichst hohe Versicherungsleistung im Schadensfall. Je höher aber die Grundsumme, umso niedriger kann die Progression gewählt werden. Nach Ansicht des Bundes der Versicherten sind Werte zwischen 225 – 300 Prozent ins Auge zu fassen. Hintergrund: Je höher die Progression, umso höher im Ernstfall zwar die Leistung, gleichzeitig aber auch die Prämie – zumal die Progression erst spät voll zum Tragen kommt. Denn Versicherte dürfen im Zusammenhang mit der Progression nicht der falschen Annahme erliegen, bei der Progression handle es sich einfach um die Multiplikation der Versicherungsleistung mit dem jeweiligen Faktor. Beispiel: Grundsumme von 125.000 Euro, Invalidität von 33 Prozent
ohne Progression Progression 225 Progression 350 Progression 500
41.250 Euro 51.250 Euro 61.250 Euro 61.250 Euro
Prozent der Leistung im Verhältnis zur Grundsumme
33 Prozent 41 Prozent 49 Prozent 49 Prozent
Mathematisch betrachtet handelt es sich bei der Progression der privaten Unfallversicherung um keinen linearen Anstieg.
Invalidität ohne Progression Progression 225 Progression 350 Progression 500
25 Prozent 31.250 Euro 31.250 Euro 31.250 Euro 31.250 Euro
50 Prozent 62.500 Euro 93.750 Euro 125.000 Euro 125.000 Euro
75 Prozent 93.750 Euro 187.500 Euro 281.250 Euro 312.500 Euro
100 Prozent 125.000 Euro 281.250 Euro 437.500 Euro 625.000 Euro
Wie drastisch die Auswirkungen der Progression sein können, wird anhand der 2. Übersicht deutlich. Allerdings dürfen sich Versicherte an dieser Stelle von den Ergebniswerten nicht täuschen lassen. Besonders im Rahmen der höheren Progressionsstaffelungen sind die Unterschiede im Bereich der unteren Invaliditätsgrade gering. Erst oberhalb der 50 Prozent Marke werden die Unterschiede deutlich spürbar. Hinweis: Die Höhe der Leistung pro Prozentpunkt der Invalidität für die einzelnen Progressionsstaffeln ist in der Regel Bestandteil der Versicherungsbedingungen in den jeweiligen Versicherungsunternehmen. So finden Verbraucher hier unter anderem die Festlegung, dass für die Progression 225 % zwischen 25 Prozent und 50 Prozent Invalidität für jeden Prozentpunkt der Invalidität oberhalb von 25 Prozent ein Prozentpunkt zur Leistung addiert wird, ab 50 Prozent kommen 2 Prozentpunkte hinzu. Für eine Invalidität in Höhe von 37 Prozent bedeutet dies also 37 + 12 = 49 Prozent Leistung. Oder für eine Invalidität von 65 Prozent bedeutet dies 65 + 25 + 30= 120 Prozent Leistung.

Übersicht zur Auswirkung der Progression in der privaten Unfallversicherung. Man beachte den bereits sehr deutlichen Unterschied zwischen der Versicherungsleistung ohne Progression und der Progression 225 %. Ersichtlich wird zudem die Tatsache, dass die Versicherungsleistung der Progression mit 500 % erst spät überdurchschnittlich zu steigen beginnt. Welche Auswirkungen ergeben sich aber aus dem Zusammenspiel zwischen Gliedertaxe und Progression? Betrachtet man beide Aspekte für sich, wird die Leistung einer privaten Unfallversicherung im Leistungsfall auch für den Laien planbar. Schließlich brauchen die einzelnen Invaliditätsgrade nur in Beziehung zur Versicherungssumme gesetzt werden, um die erwünschte Prognose zur Leistung der Versicherung zu erhalten. Allerdings sieht die Realität oft anders aus. Kommt es zu einem Unfall, welcher einen Anspruch gegen den Unfallversicherer begründet, ist der Funktionsverlust einzelner Organe nach der Gliedertaxe nicht immer zu 100 Prozent gegeben. Daraus ergibt sich natürlich das Problem, wie die Versicherungsleistung in Zusammenhang mit der Progression zu brechnen ist. Angenommen, der Arm eines Versicherten ist oberhalb des Ellenbogengelenks betroffen. Laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 2010) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft würde sich daraus bei vollständigem Funktionsverlust (65 Prozent Invalidität) für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro eine Leistung in Höhe von 65.000 Euro ergeben. Wird per Gutachten allerdings ein Funktionsverlust von nur 80 Prozent festgestellt, ergibt sich eine deutlich niedrigere Leistung – von 52.000 Euro, was 52 Prozent der Grundsumme entspricht. Im Fall einer Progression von 225 Prozent lässt sich aus dem Versicherungsfall eine Erhöhung von 65.000 Euro auf 120.000 Euro im Fall einer hundertprozentigen Funktionsbeeinträchtigung ableiten. Für den 80-prozentigen Funktionsverlust ergibt sich daraus eine Leistung der privaten Unfallversicherung von 96.000 Euro.

Mehrleistung vs. Progression

Die Progression ist nicht die einzige Möglichkeit, um die Invaliditätssumme der privaten Unfallversicherung im Leistungsfall anzuheben. Speziell Versicherungsnehmer, die das Risiko hoher Invaliditätsgrade als Folge einer Unfallverletzung absichern wollen, können zu einem weiteren Instrument greifen – der Mehrleistung. Deren Inhalt ist die Erhöhung der Versicherungssumme, sofern die unfallbedingte Invalidität einen gewissen Grad (z. B. 90 Prozent) erreicht. Ab diesem Punkt verdoppelt der Versicherer die auszuzahlende Leistung. Würde bei einer Versicherungssumme ein Invaliditätsgrad von 94 Prozent erreicht, bedeutet dies bei Absicherung der Mehrleistung eine Auszahlung von 188.000 Euro. Hinweis: Diese Mehrleistung der privaten Unfallversicherung kann im Rahmen der Versicherungsbedingungen bereits für niedrigere Invaliditätsgrade – beispielsweise ein Invalidität von 70 Prozent – festgeschrieben werden. Zudem können die Unternehmen eine Staffelung vorsehen, bei besonders hohen Invaliditäten steigt die Versicherungsleistung weiter an. Auf der anderen Seite besteht aber auch die Möglichkeit, dass im Rahmen der Versicherungsbedingungen eine Deckelung, zum Beispiel auf 200.000 Euro pro Versicherungsfall, gilt.

Invaliditätsleistung und Einkommenssteuer

Fließt Versicherten einer privaten Unfallversicherung nach einem Leistungsfall die vereinbarte Invaliditätsleistung zu, steht nicht nur die Frage im Raum, in welcher Form das Kapital verwendet wird, sondern auch, ob und in welcher Höhe der Kapitalzufluss der Einkommenssteuer unterliegt. Nach § 3 des Einkommenssteuergesetzes sind Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung steuerfrei. Gilt dies auch für die private Unfallversicherung? Zumindest in Bezug auf die Kapitalzahlung der Invaliditätsleistung gilt im deutschen Steuerecht ebenfalls ein Grundsatz der Steuerfreiheit. Allerdings erstreckt sich diese Befreiung ausschließlich auf die Kapitalleistung, welche der Versicherte als Einmalzahlung in Anspruch nimmt, die Unfallrente ist mit dem Ertragsteil entsprechend zu versteuern. Und auch die Todesfalleistung kann gegebenenfalls der Erschaftssteuer unterliegen. Übrigens: Der Beitrag zu einer privaten Unfallversicherung lässt sich unter Umständen auch dazu einsetzen, die Steuerlast zu mindern, denn sowohl der Teil, welche die berufliche Tätigkeit abdeckt als auch die Bestandteile, welche den Freizeitbereich erfassen, lassen sich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Button Versicherungsvergleich