Rentenleistung

Rentenleistung in der privaten Unfallversicherung

Inhaltsübersicht


Unfälle können zu so schweren Verletzungen führen, dass eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Eine Tatsache, der Verbraucher ins Auge sehen müssen. Die private Unfallversicherung erbringt dann – je nach vereinbarter Versicherungssumme und Progression – zwar mitunter hohe Invaliditätsleistungen. Ob diese allerdings in der Lage sind, über Jahrzehnte finanzielle Sicherheit zu garantieren, bleibt häufig offen. Eine Möglichkeit, sich aus der privaten Unfallversicherung langfristig abzusichern, ist der Einschluss einer Unfallrente in den Versicherungsvertrag. Diese wird im Regelfall an das Erreichen einer in den Versicherungsbedingungen genannten Invalidität gebunden – häufig 50 Prozent. Darüber hinaus halten einige Versicherer in den Bedingungen eine Verdoppelung der Unfallrente fest, wenn die Invalidität 90 Prozent oder mehr erreicht.

Die Höhe der Unfallrente

Die Rentenzahlung bei Unfall ist im Regelfall nicht Bestandteil der beitragsfreien Leistungen, welche die private Unfallversicherung im Schadensfall erbringt, sie muss separat mit dem Versicherer vereinbart werden. Ein Umstand, der automatisch zur Frage nach der Höhe der Unfallrente führt. Hier können die Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie hoch die dauerhafte finanzielle Absicherung ausfallen soll bzw. wie hoch der Bedarf ist, den es durch die Rente zu decken gilt. Allerdings setzen viele Versicherer der Freizügigkeit in diesem Zusammenhang grenzen. So kann der maximal pro Monat versicherbare Rentenbetrag bereits ab 1.500 begrenzt sein. Andere Unternehmen zeigen sich hier wesentlich großzügiger und lassen maximale Rentenbeträge bis zu 3.000 Euro zu. Im Zusammenhang mit der Unfallrente und der finanziellen Absicherung für Hinterbliebene gehen einige der privaten Unfallversicherer in besonderer Weise auf den Verbraucher zu, sie erbringen die Leistung auch über den Todeszeitpunkt hinaus. Diese Form der „Hinterbliebenrente“ wird zum Beispiel in einigen Tarifen bis zu 10 Jahre nach dem Monat gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat.

Zweckmäßigkeit der Unfallrente

Da der Einschluss der Unfallrente in die private Unfallversicherung im Regelfall beitragserhöhend wirkt, scheuen Versicherte mitunter den Einschluss dieses Zusatzbausteins in die eigene Absicherung. Und auch unter Experten stößt die Rentenleistung auf ein geteiltes Echo. Hintergrund sind zum einen die Hürden, welche zum Erreichen des Leistungsanspruchs nötig sind. Zieht man beispielsweise die geltende Gliedertaxe für die AUB 2010 des GDV zum Vergleich heran, lösen folgende Gesundheitsschäden einen Anspruch gegen die private Unfallversicherung aus:
  • Arm 70 Prozent
  • Arm (oberhalb Ellenbogengelenk) 65 Prozent
  • Arm (unterhalb Ellenbogengelenk) 60 Prozent
  • Hand 55 Prozent
  • Bein (über Mitte Oberschenkel) 70 Prozent
  • Bein (bis Mitte Oberschenkel) 60 Prozent
  • Bein (unterhalb Knie) 50 Prozent
  • Auge 50 Prozent
Leichtere Gesundheitsschäden, die im Alltag dennoch eine erhebliche Einschränkung nach sich ziehen können, erreichen dagegen nicht den notwendigen Invaliditätsgrade, wie etwa eine 100-prozentige Funktionsstörung von:
  • Daumen 20 Prozent
  • Zeigefinger 10 Prozent
  • anderer Finger 5 Prozent
  • Bein (bis Mitte Unterschenkel) 45 Prozent
  • Fuß 40 Prozent
  • große Zehe 5 Prozent
  • andere Zehe 2 Prozent
  • Gehör (ein Ohr) 30 Prozent
  • Geruchssinn 10 Prozent
  • Geschmackssinn 5 Prozent.
Aufgrund dieser Tatsache ist umstritten, inwiefern finanzieller Aufwand und möglicher Nutzen – gemessen an der Häufigkeit schwerer bleibender Unfallschäden – der Unfallrente in Einklang zu bringen sind. Besonders dann, wenn parallel zur Unfallversicherung durch den Unfall weitere Rentenansprüche bestehen, kann ein Verzicht auf diesen Baustein angebracht sein. Versicherte, die dagegen keinerlei andere Möglichkeit zur Absicherung haben, werden durch die Rentenzahlung als Leistung der privaten Unfallversicherung in die Lage versetzt, zumindest grundlegend finanziell vorzusorgen – auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Denn bei vielen Unternehmen ist eine Ausdehnung der Rentenleistung über das 65. Lebensjahr möglich. Zu diesem besonders betroffenen Personenkreis gehören u. a. Kinder und Jugendliche. Da ihnen die Möglichkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fehlt, bleibt die Unfallversicherung mitunter die einzige Möglichkeit für den Fall schwerer Gesundheitsschäden durch Unfallfolgen vorzusorgen. Hinweis: In den Versicherungsbedingungen vieler Unternehmen wird der Ausschluss von besonderer Gliedertaxe, Progressionstafeln und Mehrleistungen verankert. Auf diese Weise schließen die Versicherer aus, dass etwa für den Verlust von Händen, Gehör oder anderen Gliedmaßen aufgrund der besonderen Gliedertaxe ein Anspruch geltend gemacht werden kann.

Unfallrente vs. Progression

Die zu versichernde Höhe der Unfallrente hängt vom finanziellen Bedarf der Versicherten ab. Einige Verbraucher tendieren immer wieder dazu, statt der Rente einfach eine hohe Progression in Kombination mit einer maximalen Versicherungssumme abschließen zu wollen, um letztlich von den erwirtschafteten Zinsen leben zu können. Allerdings sollte man vor der Entscheidung für einen der Durchführungsweg sehr genau nachrechne, ob sich der Weg über die Progression tatsächlich rechnet.

Invalidität

Unfallrente

Beitrag

Progression

Ø Verzinsung

mtl. Ertrag

Beitrag

50

 1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

795,00 €

324,15 €

52

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

840,00 €

324,15 €

55

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

975,00 €

324,15 €

57

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.065,00 €

324,15 €

60

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.200,00 €

324,15 €

62

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.290,00 €

324,15 €

65

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.425,00 €

324,15 €

67

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.515,00 €

324,15 €

70

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.650,00 €

324,15 €

72

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.740,00 €

324,15 €

75

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

1.875,00 €

324,15 €

77

1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

2.025,00 €

324,15 €

80

    1.200,00 €

320,15 €

500%

4,5%

2.250,00 €

324,15 €

Vergleich zwischen Unfallrente und Progression (Quelle: Beitragsrechner HUK Coburg; Versicherungsnehmer: Geb.datum 20. Juni 1988; männlich; Gefahrengruppe A; Versicherungsbeginn 01. Oktober 2012; angestellter TÜV-Ingenieur; keine Dynamik;
  • Versicherungssumme: 200.000 Euro
  • Progression (f. Bsp. Rente): 225 Prozent
  • Todesfallleistung: 10.000 Euro
  • Übergangsleistung: 5.000 Euro
  • Tagegeld Krankenhaus: 30 Euro
  • Kosmetische OP: 5.000 Euro)
Vergleich zwischen Progression und Rente, aus dem ersichtlich wird, das hohe Versicherungssummen nötig sind, um noch in den unteren beiden Drittel der Invaliditätsgrade eine ähnliche Leistung bei einer angenommen Verzinsung von 4,5 Prozent zu erreichen, die keineswegs sicher ist. Und je weniger Kapital sich letztlich durch eine Anlage der Invaliditätsleistung erwirtschaften lässt, umso später schneiden die Graphen für die einzelnen Leistungen die Gerade der Unfallrente. Wie sich aus dem Vergleich ablesen lässt, rechnet sich die höhere Progression im Zusammenspiel mit einer entsprechenden Versicherungssumme erst ab höheren Invaliditätsgraden bzw. sehr hohen Verzinsungen. Unterhalb von 70 Prozent Invalidität liegt die Unfallrente für 150.000 Euro Versicherungssumme vorn und ist auch unter dem Gesichtspunkt des pro Versicherungsjahr zu zahlenden Beitrags mitunter die günstigere Option. Zumal sie für den Versicherten im Ernstfall die sicherere Einkunftsquelle darstellt, da im Rahmen einer Kapitalanlage der Invaliditätsleistung auch das Verlustrisiko nicht unterschätzt werden sollte. Wer im Rahmen der Unfallversicherung langfristig Sicherheit schaffen will, sollte die Unfallrente als Zusatzbaustein durchaus in Betracht ziehen und deren Bemessung an die individuelle Lebenssituation knüpfen. Hinweis: Überall dort, wo eine langfristige Kapitalplanung zur Vorsorge im Mittelpunkt steht – wie etwa im Zuge der Unfallrente – sollte auch die Inflation bzw. der sich daraus ergebende Kaufkraftverlust eine Rolle spielen.

Unfallrente: Der steuerliche Aspekt

Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden in der Einkommenssteuer nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) nicht berücksichtigt. Wie sieht die Situation aber im Rahmen einer Unfallrente aus, die den Versicherten aus einer privaten Unfallversicherung zufließt? Hier werden Betroffene vom Fiskus leider nicht so großzügig behandelt wie im Fall der gesetzlichen Unfallrente. Wird eine private Rente aus der Unfallversicherung bezogen, ist zumindest der Ertragsteil zu besteuern. Wie hoch dieser Ertragsteil ist, richtet sich unter anderem nach der Antwort auf die Frage, wie lange der private Unfallversicherer die Rentenzahlung erbringt. Ist deren Laufzeit durch den Versicherungsvertrag begrenzt – z. B. bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres – ist für die Bemessung des Ertragsteils § 55 EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung) ausschlaggebend. Für eine lebenslang an den Versicherten nach einem Unfall ausgezahlte Leibrente ist für die Höhe des Ertragsteils § 22 EStG maßgebend. Ist der Ertragsteil der Unfallrente ermittelt, wird dieser dem individuellen Steuersatz unterworfen. Natürlich gelten im Rahmen der Besteuerung einer Unfallrente aus der privaten Unfallversicherung die geltenden Freibeträge, bis zu denen Versicherte keine Einkommenssteuer auf die in einem Jahr erreichten Einkünfte zu entrichten haben.

Ist die Unfallrente sinnvoll?

Die Unfallrente ist mitunter ein zweischneidiges Schwert. Zwar kann sie im Versicherungsfall ein erhebliches Maß an Sicherheit bieten. Allerdings hat dieser Anspruch: a) seinen Preis in Form eines entsprechend hohen Beitrags und, b) kann die Unfallrente nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang also die Frage, ob deren Absicherung tatsächlich nötig ist oder sie eher zu den Bausteinen gehört, welche die private Unfallversicherung unnötig verteuern, daher also einfach weggelassen werden können.
Unfallrente Unfall UnfallTop PlusDeckung

                –   €

       138,49 €

       152,34 €

       175,19 €

       250,00 €

       153,19 €

       168,51 €

       193,78 €

       300,00 €

       156,13 €

       171,74 €

       197,50 €

       350,00 €

       159,07 €

       174,97 €

       201,22 €

       400,00 €

       162,01 €

       178,21 €

       204,94 €

       450,00 €

       164,95 €

       181,44 €

       208,66 €

       500,00 €

167,89 €

       184,67 €

       212,37 €

       550,00 €

       170,82 €

       187,91 €

       216,09 €

       600,00 €

       173,76 €

       191,14 €

       219,81 €

       650,00 €

       176,70 €

       194,37 €

       223,53 €

       700,00 €

       179,64 €

       197,61 €

       227,25 €

       750,00 €

182,58 €

200,84 €

230,97 €

       800,00 €

185,52 €

204,07 €

234,68 €

       850,00 €

188,46 €

207,31 €

238,40 €

       900,00 €

191,40 €

210,54 €

242,12 €

       950,00 €

194,34 €

213,77 €

245,84 €

    1.000,00 €

197,28 €

217,01 €

249,56 €

Vergleich zu den Auswirkungen der Unfallrente auf die Beitragshöhe verschiedener Tarifmodelle am Beispiel der  Gothaer Versicherung im Bereich der privaten Unfallversicherung (Versicherungsnehmer 34 Jahre alt, männlich, keine Kinder, Beruf angestellter Agrarwissenschaftler, 100.000 Euro Versicherungssumme, 350 % Progression, 10.000 Euro Todesfallleistung,) Verlässliche Aussagen sind diesbezüglich schwer zu treffen. Hintergrund ist der Umstand, dass die individuelle Lebenssituation darüber entscheidet, wohin sich die Reichweite der privaten Unfallversicherung erstrecken muss. Gerade Versicherungsnehmer, die bereits im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben, setzen sich mit dem Einschluss einer Unfallrente möglicherweise der Gefahr einer Überversicherung aus. Aufgrund der Tatsache, dass die BU-Versicherung häufig bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit leistet und darüber hinaus auch dann, wenn Erkrankungen verantwortlich sind, ist deren Schutz zumindest in Hinblick auf die Rentenleistung vorzuziehen. Selbst im Vergleich mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt die Unfallrente ein kritischer Punkt. Betrachtet man die Funktionsverluste, welche die Anspruchsvoraussetzung der Unfallrente erfüllen:
  • Arm 70 Prozent
  • Arm (oberhalb Ellenbogengelenk) 65 Prozent
  • Arm (unterhalb Ellenbogengelenk) 60 Prozent
  • Hand 55 Prozent
  • Bein (über Mitte Oberschenkel) 70 Prozent
  • Bein (bis Mitte Oberschenkel) 60 Prozent
  • Bein (unterhalb Knie) 50 Prozent
  • Auge 50 Prozent
, so fallen einige Gesundheitsschäden ins Auge, die durchaus in der Lage wären, praktisch die Leistungsbedingungen der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung – zumal auch dieses Instrument der Vorsorge sich nicht ausschließlich auf die Unfallursache beschränkt, sondern auch Krankheiten erfasst. Ob die Unfallrente als Baustein der privaten Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt vor diesem Hintergrund sehr stark von den individuellen Rahmenbedingungen ab, sie kann überall dort, wo keine andere Möglichkeit zur Absicherung zur Verfügung steht, durchaus ihren Nutzen beweisen. Besteht dagegen die Chance auf eine breitere Vorsorge, vertreten viele Experten die Haltung, jene Instrumente der Unfallrente vorzuziehen. Button Versicherungsvergleich