Rentenleistung in der privaten Unfallversicherung
Inhaltsübersicht
Die Höhe der Unfallrente
Die Rentenzahlung bei Unfall ist im Regelfall nicht Bestandteil der beitragsfreien Leistungen, welche die private Unfallversicherung im Schadensfall erbringt, sie muss separat mit dem Versicherer vereinbart werden. Ein Umstand, der automatisch zur Frage nach der Höhe der Unfallrente führt. Hier können die Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie hoch die dauerhafte finanzielle Absicherung ausfallen soll bzw. wie hoch der Bedarf ist, den es durch die Rente zu decken gilt. Allerdings setzen viele Versicherer der Freizügigkeit in diesem Zusammenhang grenzen. So kann der maximal pro Monat versicherbare Rentenbetrag bereits ab 1.500 begrenzt sein. Andere Unternehmen zeigen sich hier wesentlich großzügiger und lassen maximale Rentenbeträge bis zu 3.000 Euro zu. Im Zusammenhang mit der Unfallrente und der finanziellen Absicherung für Hinterbliebene gehen einige der privaten Unfallversicherer in besonderer Weise auf den Verbraucher zu, sie erbringen die Leistung auch über den Todeszeitpunkt hinaus. Diese Form der „Hinterbliebenrente“ wird zum Beispiel in einigen Tarifen bis zu 10 Jahre nach dem Monat gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat.Zweckmäßigkeit der Unfallrente
Da der Einschluss der Unfallrente in die private Unfallversicherung im Regelfall beitragserhöhend wirkt, scheuen Versicherte mitunter den Einschluss dieses Zusatzbausteins in die eigene Absicherung. Und auch unter Experten stößt die Rentenleistung auf ein geteiltes Echo. Hintergrund sind zum einen die Hürden, welche zum Erreichen des Leistungsanspruchs nötig sind. Zieht man beispielsweise die geltende Gliedertaxe für die AUB 2010 des GDV zum Vergleich heran, lösen folgende Gesundheitsschäden einen Anspruch gegen die private Unfallversicherung aus:- Arm 70 Prozent
- Arm (oberhalb Ellenbogengelenk) 65 Prozent
- Arm (unterhalb Ellenbogengelenk) 60 Prozent
- Hand 55 Prozent
- Bein (über Mitte Oberschenkel) 70 Prozent
- Bein (bis Mitte Oberschenkel) 60 Prozent
- Bein (unterhalb Knie) 50 Prozent
- Auge 50 Prozent
- Daumen 20 Prozent
- Zeigefinger 10 Prozent
- anderer Finger 5 Prozent
- Bein (bis Mitte Unterschenkel) 45 Prozent
- Fuß 40 Prozent
- große Zehe 5 Prozent
- andere Zehe 2 Prozent
- Gehör (ein Ohr) 30 Prozent
- Geruchssinn 10 Prozent
- Geschmackssinn 5 Prozent.
Unfallrente vs. Progression
Die zu versichernde Höhe der Unfallrente hängt vom finanziellen Bedarf der Versicherten ab. Einige Verbraucher tendieren immer wieder dazu, statt der Rente einfach eine hohe Progression in Kombination mit einer maximalen Versicherungssumme abschließen zu wollen, um letztlich von den erwirtschafteten Zinsen leben zu können. Allerdings sollte man vor der Entscheidung für einen der Durchführungsweg sehr genau nachrechne, ob sich der Weg über die Progression tatsächlich rechnet.
Invalidität |
Unfallrente |
Beitrag |
Progression |
Ø Verzinsung |
mtl. Ertrag |
Beitrag |
---|---|---|---|---|---|---|
50 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
795,00 € |
324,15 € |
52 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
840,00 € |
324,15 € |
55 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
975,00 € |
324,15 € |
57 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.065,00 € |
324,15 € |
60 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.200,00 € |
324,15 € |
62 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.290,00 € |
324,15 € |
65 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.425,00 € |
324,15 € |
67 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.515,00 € |
324,15 € |
70 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.650,00 € |
324,15 € |
72 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.740,00 € |
324,15 € |
75 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
1.875,00 € |
324,15 € |
77 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
2.025,00 € |
324,15 € |
80 |
1.200,00 € |
320,15 € |
500% |
4,5% |
2.250,00 € |
324,15 € |
- Versicherungssumme: 200.000 Euro
- Progression (f. Bsp. Rente): 225 Prozent
- Todesfallleistung: 10.000 Euro
- Übergangsleistung: 5.000 Euro
- Tagegeld Krankenhaus: 30 Euro
- Kosmetische OP: 5.000 Euro)
Unfallrente: Der steuerliche Aspekt
Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden in der Einkommenssteuer nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) nicht berücksichtigt. Wie sieht die Situation aber im Rahmen einer Unfallrente aus, die den Versicherten aus einer privaten Unfallversicherung zufließt? Hier werden Betroffene vom Fiskus leider nicht so großzügig behandelt wie im Fall der gesetzlichen Unfallrente. Wird eine private Rente aus der Unfallversicherung bezogen, ist zumindest der Ertragsteil zu besteuern. Wie hoch dieser Ertragsteil ist, richtet sich unter anderem nach der Antwort auf die Frage, wie lange der private Unfallversicherer die Rentenzahlung erbringt. Ist deren Laufzeit durch den Versicherungsvertrag begrenzt – z. B. bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres – ist für die Bemessung des Ertragsteils § 55 EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung) ausschlaggebend. Für eine lebenslang an den Versicherten nach einem Unfall ausgezahlte Leibrente ist für die Höhe des Ertragsteils § 22 EStG maßgebend. Ist der Ertragsteil der Unfallrente ermittelt, wird dieser dem individuellen Steuersatz unterworfen. Natürlich gelten im Rahmen der Besteuerung einer Unfallrente aus der privaten Unfallversicherung die geltenden Freibeträge, bis zu denen Versicherte keine Einkommenssteuer auf die in einem Jahr erreichten Einkünfte zu entrichten haben.Ist die Unfallrente sinnvoll?
Die Unfallrente ist mitunter ein zweischneidiges Schwert. Zwar kann sie im Versicherungsfall ein erhebliches Maß an Sicherheit bieten. Allerdings hat dieser Anspruch: a) seinen Preis in Form eines entsprechend hohen Beitrags und, b) kann die Unfallrente nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang also die Frage, ob deren Absicherung tatsächlich nötig ist oder sie eher zu den Bausteinen gehört, welche die private Unfallversicherung unnötig verteuern, daher also einfach weggelassen werden können.Unfallrente | Unfall | UnfallTop | PlusDeckung |
---|---|---|---|
– € |
138,49 € |
152,34 € |
175,19 € |
250,00 € |
153,19 € |
168,51 € |
193,78 € |
300,00 € |
156,13 € |
171,74 € |
197,50 € |
350,00 € |
159,07 € |
174,97 € |
201,22 € |
400,00 € |
162,01 € |
178,21 € |
204,94 € |
450,00 € |
164,95 € |
181,44 € |
208,66 € |
500,00 € |
167,89 € |
184,67 € |
212,37 € |
550,00 € |
170,82 € |
187,91 € |
216,09 € |
600,00 € |
173,76 € |
191,14 € |
219,81 € |
650,00 € |
176,70 € |
194,37 € |
223,53 € |
700,00 € |
179,64 € |
197,61 € |
227,25 € |
750,00 € |
182,58 € |
200,84 € |
230,97 € |
800,00 € |
185,52 € |
204,07 € |
234,68 € |
850,00 € |
188,46 € |
207,31 € |
238,40 € |
900,00 € |
191,40 € |
210,54 € |
242,12 € |
950,00 € |
194,34 € |
213,77 € |
245,84 € |
1.000,00 € |
197,28 € |
217,01 € |
249,56 € |
- Arm 70 Prozent
- Arm (oberhalb Ellenbogengelenk) 65 Prozent
- Arm (unterhalb Ellenbogengelenk) 60 Prozent
- Hand 55 Prozent
- Bein (über Mitte Oberschenkel) 70 Prozent
- Bein (bis Mitte Oberschenkel) 60 Prozent
- Bein (unterhalb Knie) 50 Prozent
- Auge 50 Prozent