Tagegelder

Tagegelder in der privaten Unfallversicherung

Seitens der privaten Unfallversicherung gilt zuallererst das Motto: „Geldleistung bei Invalidität“. Darüber hinaus lassen sich natürlich weitere Zusatzbausteine und Leistungen in den Versicherungsschutz integrieren. Diese umfassen nicht nur kosmetische Operationen und Beihilfen zur Reha oder Kuren, sondern auch verschiedene Tagegeld-Leistungen, wie das:
  • Krankenhaustagegeld,
  • Genesungstagegeld
  • und ein Tagegeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Leistungen, die sich durchaus rechnen können, deren Einschluss in den Versicherungsvertrag man aber vor der Unterschrift sehr genau abwägen sollte. Denn nicht immer rechnen sich die Tagegelder im Leistungsfall, etwa dann, wenn der private Unfallversicherer die Leistungen anderer Versicherungen aufrechnet und nur den Differenzbetrag auszahlt.

Das Unfalltagegeld

Unfälle, die eine stationäre oder ambulante Behandlung nötig machen, ziehen nicht selten weite Kreise. So besteht die Wahrscheinlichkeit, dass für die Dauer der Behandlung – speziell im stationären Rahmen – die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen stark bis 100-prozentig eingeschränkt ist. In diesem Fall leistet, sofern das Tagegeld zu den versicherten Leistungen gehört, der Unfallversicherer das Unfalltagegeld in entsprechender Höhe. Ausschlaggebend für die Höhe und Dauer des Tagegeldes, welches die Versicherer für den Fall der Arbeitsunfähigkeit durch einen versicherten Unfall erbringen, sind generell die Versicherungs- und Tarifbedingungen. Allerdings lassen sich anhand der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen des GDV einige generelle Hinweise ableiten, wie die Leistung Unfalltagegeld allgemein gestaltet werden kann. Umrissen wird neben der Dauer der Zahlungen auch die Anspruchsvoraussetzung. Betroffene Versicherungsnehmer müssen:
  • sich unfallbedingt in ärztlicher Behandlung befinden und,
  • unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein.
Anders als in der Krankenversicherung, die ebenfalls eine Tagegeldleistung wegen Arbeitsunfähigkeit kennt, ist das Tagegeld der Unfallversicherung zumindest nach Maßgabe der AUB 2010 des Gesamtverbandes der Versicherer nicht zwingend mit einer Karenzzeit ausgestaltet, sondern wird ab dem Unfalltag an den Versicherten ausgezahlt. Nach Maßgabe kann zwischen den Vertragspartnern aber eine Wartezeit für den ersten Termin der Auszahlung vereinbart werden. Hinweis: Durch die Voraussetzung, dass die Arbeitsfähigkeit/Berufsfähigkeit durch den Unfall beeinträchtigt werden muss, kann dieser Baustein der privaten Unfallversicherung nicht von allen versicherbaren Personengruppen (Kinder, Ruheständler) in Anspruch genommen werden.

Höhe und Dauer des Tagegeldes

Für die Höhe des Tagegeldes wegen Arbeitsunfähigkeit sind einzig die zwischen Unternehmen und Versicherten vereinbarten Vertragsbedingungen bindend. Aufgrund der Gestaltungsfreiheit, welche die Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter in diesem Zusammenhang zulassen, können Verbraucher diesen Baustein in der privaten Unfallversicherung individuell gestalten. Das Tagegeld wird übrigens nicht nur bei voller Arbeitsunfähigkeit erbracht. Liegt eine teilweise Beeinträchtigung vor, kann das Tagegeld in entsprechender Weise gemindert ausgezahlt werden. Strikter wird in den Versicherungsbedingungen dagegen regelmäßig die maximale Leistungsdauer ausgelegt. Diesbezüglich orientieren sich viele Versicherer an den AUB 2010 des GDV und sehen die Zahlung eines entsprechenden Tagegeldes nur für den Zeitraum von einem Jahr ab dem Unfallzeitpunkt bzw. dem Ende der ärztlichen Behandlung vor. Hinweis: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Unternehmen sind häufig so gestaltet, dass kein genereller Rechtsanspruch auf die Zahlung bzw. den Einschluss dieses besonderen Tagegeldes seitens der Versicherungsnehmer besteht. Ausdruck sind u. a. Formulierungen wie: „falls versichert“ oder „sofern vereinbart“. Versicherer unterscheiden bezüglich der Absicherung eines Tagegeldes zudem teilweise zwischen Berufsgruppen, also ob Versicherte einer selbständigen Tätigkeit nachgehen oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, was unter anderem Auswirkungen auf die Karenzzeit hat (so bietet die Gothaer Versicherung für Arbeitnehmer diese Leistung ausschließlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall an). Leider zeigen zudem Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit, dass das unfallbedingte Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aus dem Leistungskatalog verschiedener privater Unfallversicherer verschwunden ist. Verbrauchern, in deren Verträgen dieser Leistungsbaustein nicht mehr vorhanden ist, müssen sich aufgrund dieser Tatsache an anderer Stelle um eine gleichwertige Vorsorge bemühen.

Unfalltagegeld vs. Krankentagegeld

Der Leistungsbaustein des unfallbedingten Tagegeldes privater Unfallversicherer bei Arbeitsunfähigkeit als Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist in vielen Gesichtspunkten mit dem Krankentagegeld als Zusatzbaustein zur Krankenversicherung vergleichbar. Unterschiede lassen sich unter anderem in den Anspruchsvoraussetzungen ausmachen. Diesbezüglich fällt das Tagegeld der privaten Unfallversicherung eher in den Bereich einer Ausschnittsdeckung, da nur dann ein wirksamer Schutz entsteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruht. Für andere Ursachen kann eine Deckungslücke entstehen. Aus diesem Grund ist das unfallbedingte Tagegeld kritisch zu bewerten. Speziell dort, wo kein genereller Anspruch sowohl auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder ein Krankengeld der Krankenversicherung besteht, droht mitunter im Ernstfall der finanzielle Engpass. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung als Zusatzbaustein zum bestehenden Schutz angebracht – speziell für Selbständige und Freiberufler. Denn letztlich lässt sich durch diesen Schritt ein flexibles und planbares Vorsorgenetz für viele Situationen aufbauen. Eine Tatsache, die nicht nur zum Tragen kommt, wenn der Unfallversicherer das Tagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit aus den Leistungen gestrichen hat, sondern allgemein Gültigkeit besitzt.

Absicherung Krankentagegeld: Worauf besonders achten

Zwar ist das Krankentagegeld keine Leistung der privaten Unfallversicherung, sie gehört aber zu den Zusatzbausteinen der Krankenversicherung. Aufgrund der Tatsache, dass sie auch im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall zum Tragen kommt, lohnt sich dennoch ein „Blick über den Tellerrand“. Speziell Fragen zur optimalen Absicherung sind bei vielen Verbrauchern präsent, wenn sie vor der Entscheidung für eine Krankentagegeld-Versicherung stehen. Dabei spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle. Einerseits die Frage nach der Reichweite und auf der anderen Seite die Frage, wie individuell sich die Krankentagegeld-Versicherung gestalten lässt. Gerade im Bereich der privaten Zusatzversicherung ist die Reichweite so angelegt, dass neben Krankheit auch Unfälle mitversichert sind. Insofern ist die Krankentagegeld-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung – nicht nur in Hinblick auf den Unfallschutz. Darüber hinaus lassen sich die Konditionen der privaten Krankentagegeld-Versicherung so gestalten, dass sie zur individuellen Lebenssituation passen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der Krankengeldzahlung, sondern auch den Zeitpunkt des Leistungsanspruches: So kann der Versicherte bei Vertragsschluss festlegen, wieviel Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld erstmals in Anspruch werden kann. Je nach finanzieller Situation lässt sich der Schutz hier soweit flexibilisieren, dass Beitrag und Leistung optimal aufeinander abgestimmt sind. Button Versicherungsvergleich