Genesungsgeld

Genesungsgeld in der privaten Unfallversicherung

Genesungsgeld und Krankenhaus-Tagegeld (KHT) sind zwei in der privaten Unfallversicherung eng miteinander verbundene Leistungen. Hintergrund ist der Umstand, dass ein Anspruch auf das Genesungsgeld nur dann entsteht, wenn der Versicherte in den Versicherungsvertrag auch einen Anspruch auf das KHT eingeschlossen hat. Diese enge Verbindung lässt sich bereits in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft erkennen und finden sich auch in den Bestimmungen der einzelnen Versicherungsunternehmen wieder.

Höhe und Dauer des Genesungsgeldes

Anders als für das Krankenhaus-Tagegeld umreißt der GDV in seinen AUB 2010 in Nummer 2.5.2 sehr genau eine mögliche Bezugsdauer für das Genesungsgeld – von 100 Tagen nach der Entlassung aus dem stationären Aufenthalt. Allerdings gilt diese Frist mit einer Einschränkung: Ausschlaggebend für den Bezug des Genesungsgeldes ist der Zeitraum, über welchen der Versicherte das Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat. Hat sich der stationäre Aufenthalt nur über einen Zeitraum von 45 Tagen erstreckt, erhält der Versicherungsnehmer nur für diesen Zeitraum das versicherte Genesungsgeld. Die Kopplung zwischen Genesungsgeld und Krankenhaus-Tagegeld geht aber noch weiter, denn der Betrag, den Versicherungsnehmer aus dem Genesungsgeld maximal beziehen können, ist identisch mit der Höhe des versicherten KHT. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer schließt die Unfallversicherung mit dem Zusatzbaustein Krankenhaus-Tagegeld ab – in Höhe von 15 Euro. Nach einem Unfall wird eine stationäre Behandlung von 54 Tagen nötig. Nach deren Abschluss wird seitens der Versicherung das Genesungsgeld für 54 Tage in einer Gesamthöhe von 810 Euro geleistet. Ein Rechenbeispiel, das Versicherte allerdings nur bedingt auf die eigene Unfallversicherung übertragen können. Denn viele Versicherungsunternehmen staffeln die Höhe des Genesungsgeldes in Abhängigkeit von der Dauer des Leistungsbezugs. Wie kann diese Genesungsgeld-Staffel in der Praxis aussehen? Denkbar wäre, dass 1. – 10. Tag der Versicherer 100 Prozent des Genesungsgeldes leistet, zwischen 11. – 20. Tag nur noch 50 Prozent und für den verbleibenden Zeitraum bis zur maximalen Bezugsdauer 25 Prozent. Für das Berechnungsbeispiel ergibt sich daraus folgende Situation:
  • für den 1. – 10. Tag erhält der Versicherungsnehmer 150,- Euro
  • für den 11. – 20. Tag vermindert sich das Genesungsgeld auf 75,- Euro und,
  • für den 21. – 54. Tag werden nur noch 127,50 Euro ausgezahlt.
Unterm Strich ergibt sich für das Genesungsgeld somit eine Gesamtsumme von 352,50 Euro. Hinzu kommt ein weiteres Detail, welches sich in den Versicherungsbedingungen der Unternehmen verbergen kann. Einige Unternehmen addieren die Tage mehrere stationärer Aufenthalte, sofern deren Ursache dasselbe Unfallereignis ist. In der Praxis kann sich dies letztlich so auswirken, dass Versicherte zwar für jeden einzelnen Aufenthalt die 100 Tage-Grenze nicht überschreiten, in der Summe aber sogar darüberliegen. Welche Konsequenz sich daraus ergibt, lässt sich an einem Rechenbeispiel wieder deutlich machen. Muss der Versicherte wegen eines Unfalls vier stationäre Aufenthalte absolvieren mit 23, 45, 17 und 48 Tagen, würde sich ohne Addition der Aufenthalte folgendes Bild ergeben:
  • Aufenthalt 1 – 236,25 Euro
  • Aufenthalt 2 – 318,75 Euro
  • Aufenthalt 3 – 202,50 Euro
  • Aufenthalt 4 – 330 Euro
Insgesamt ergibt sich daraus eine Summe von 1.087,50 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass die Aufenthalte aber addiert werden, ergeben sich 133 Tage an stationärem Aufenthalt, von denen aber lediglich 100 durch den Versicherer für das Genesungsgeld berücksichtigt werden. Unterm Strich bleiben somit 525,- Euro. Gegenüber der Einzelrechnung eine deutliche Differenz – um mehr als das Doppelte.

Notwendigkeit des Genesungsgeldes

Das Genesungsgeld als Leistung der privaten Unfallversicherung ist ein Zusatzbaustein, welcher wie das Krankenhaus-Tagegeld beitragserhöhend wird. Ob dessen Absicherung sinnvoll ist, muss jeder Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Allerdings zeigen die Beispiele zur Staffelung der Bezugshöhe, dass Anspruch an das Genesungsgeld und Praxis bei unüberlegten Entscheidungen schnell in gegensätzliche Richtungen laufen können. Es stellt sich letztlich die Frage, ob der Beitragsteil, welcher auf das Genesungsgeld entfällt, nicht im Rahmen der Invaliditätsleistung oder Unfallrente besser aufgehoben ist, um im Ernstfall einen hochwertigen und umfassenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Genesungsgeld Unfall UnfallTop PlusDeckung

                –   €

       138,49 €

       152,34 €

       175,19 €

          10,00 €

       147,64 €

       162,41 €

       186,77 €

          20,00 €

       156,81 €

       172,49 €

       198,36 €

          30,00 €

       165,96 €

       182,55 €

       209,94 €

          40,00 €

       175,12 €

       192,63 €

       221,53 €

          50,00 €

       184,27 €

       202,70 €

       233,10 €

          60,00 €

       193,43 €

       212,78 €

       244,69 €

          70,00 €

       202,59 €

       222,84 €

       256,27 €

          80,00 €

       211,75 €

       232,92 €

       267,86 €

          90,00 €

       220,90 €

       242,99 €

       279,44 €

Vergleich zum Einfluss des Genesungsgeldes auf die Beitragshöhe verschiedener Tarifmodelle am Beispiel der  Gothaer Versicherung im Bereich der privaten Unfallversicherung (Versicherungsnehmer 34 Jahre alt, männlich, keine Kinder, Beruf angestellter Agrarwissenschaftler, 100.000 Euro Versicherungssumme, 350 % Progression, 10.000 Euro Todesfallleistung, keine Rente) Button Versicherungsvergleich