Leistungen bei Invalidität
Seitens der gesetzlichen Unfallversicherung sind Leistungen bei Invalidität nur ein Bereich des gesamten Aufgabenspektrums, es gehören darüber auch Leistungen zur Teilhabe und Heilbehandlung dazu. Für die private Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistungen dagegen Kern der eigentlichen Absicherung gegen Unfallfolgen. Dabei steht vor allem die Kapitalleistung gemäß dem geschlossenen Versicherungsvertrag bei ärztlich festgestellter Invalidität im Zentrum.
Die Invaliditätsleistung selbst umfasst in der Regel eine Zahlung, die an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet wird, sofern dieser die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Über die genau Höhe dieser Zahlung entscheidet letztlich der Versicherungsvertrag, in dem nicht nur die Grundsumme, sondern auch eine Mehrleistungsklausel oder Progression zwischen Assekuranz und Verbraucher vereinbart werden kann. Durch beide Optionen erreichen die Versicherungsnehmer ein Anhebung der Invaliditätsleistung, falls ein festgelegter Grad an Invalidität erreicht wird.
Parallel können Verbraucher in der privaten Unfallversicherung für den Fall einer andauernden Invalidität eine weitere Leistung in den Versicherungsvertrag einschließen lassen, die Unfallrente. Letztere ist als Anspruchsbedingungen in der Regel an einen gewissen Invaliditätsgrad – meist 50 Prozent gebunden – und wird dann in der vertraglich vereinbarten Höhe bis zum festgelegten Alter oder lebenslang an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen kann die Unfallrente mit zusätzlichen, leistungserhöhenden Optionen ausgestattet sein, wenn der Versicherte etwa schwere Gesundheitsschäden durch den versicherten Unfall erleidet. In diesem Fall wird zum Beispiel die Rente auf das Doppelte des ursprünglichen Rentenbetrags angehoben.