Der Leistungsfall
Eine private Unfallversicherung wird in der Regel mit der Erwartung abgeschlossen, im Ernstfall auch in der Freizeit umfassend gegen die Auswirkungen von Unfällen abgesichert zu sein. Eine Tatsache, die zwar im Alltag seitens der Versicherten kaum hinterfragt wird. Ein Blick hinter die Kulissen und auf juristische Auseinandersetzung zeigt aber deutlich, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit mitunter eine erhebliche Lücke klafft.
Eine der Kernfragen bezieht sich dabei regelmäßig auf die Frage, ob überhaupt ein Leistungsfall für die private Unfallversicherung vorliegt. Strittig ist zum Beispiel immer wieder, inwiefern Allergien, Schwindel oder Panikreaktionen den Leistungsfall beeinflussen. Was müssen Versicherungsnehmer in Bezug auf die allgemeine Unfalldefinition also beachten? Und welche Pflichten erheben sich für den Fall, dass ein vermeintlicher Unfall einen Gesundheitsschaden auslöst?