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gesetzliche Unfallversicherung |
private Unfallversicherung |
Leistungsfall/Was ist versichert?: |
- die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur dann, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (berufliche Tätigkeit, Ersthilfe, Schule, Studium, Kita usw.)
- versichert sind als Unfall plötzliche Ereignisse, die von außen wirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie Berufskrankheiten (dem Unfall gleichgestellt)
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- seitens der privaten Unfallversicherung wird der Leistungsfall weder räumlich noch zeitlich eingeschränkt, der Geltungsbereich umfasst auch Heim, Garten und Freizeit
- versichert sind als Unfall plötzliche Ereignisse, die von außen wirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie erhöhte Kraftanstrengungen aber keine Krankheiten
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Rechtsgrundlage: |
- 7. Sozialgesetzbuch; die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten, Landwirte und teilweise auch Selbständigen
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- unter anderem Versicherungsvertragsgesetz und VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Absicherung
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Zugangsvoraussetzung: |
- Pflichtversicherung für Angestellte, freiwillige Absicherung für Unternehmer möglich
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- steht allen Bundesbürgern offen, Einschränkungen machen lediglich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Hochrisikoberufe, Pflegebedürftige, psychisch Kranke)
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Träger: |
- wird von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung getragen
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- Tragung durch private Anbieter in Form von Aktiengesellschaften, Vereinen auf Gegenseitigkeit usw.
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Finanzierung: |
- Prämien werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen
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- Beitrag ist vom Versicherten zu tragen (im Ausnahmefall können Unternehmen für Beschäftigte eine private Unfallversicherung abschließen und tragen den Beitrag, sofern das Unternehmen Leistungsnehmer ist – Versicherung auf fremde Rechnung)
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Prämiengrundlage: |
- Beitrag berechnet sich anhand des Gefahrtarifs/der Gefahrklasse
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- Beitrag bemisst sich an den versicherten Leistungen, der beruflichen Tätigkeit (Gefahrklasse A oder B) und der Altersklasse (Kind, Erwachsene, Senioren)
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Geltungsbereich: |
- die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur im Inland (keine sachliche Zuständigkeit bei Job im Ausland, Wohnsitz im Inland)
- im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen können ansässige UV-Träger Leistungen erbringen (nach geltendem nationalen Recht)
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- die private Unfallversicherung erstreckt sich auf eine weltweite, zeitlich uneingeschränkte Geltung (sofern in den Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen vorgesehen sind)
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Leistungsgrundsatz: |
- werden durch gesetzliche Regelungen (SGB VII) zentral und für alle Versicherten vorgegeben, können durch Gesetzänderung variiert werden
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- werden individuell zwischen Versicherung und Kunde festgelegt und vertraglich fixiert, keine Änderungen ohne Weiteres möglich
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Leistungen: |
- Renten erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %
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- Leistung bereits ab dem 1 % der festgestellten Invalidität
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Einmalzahlung: |
- gesetzliche Unfallversicherung sieht keine Einmalzahlung analog der privaten Unfallvorsorge vor, allerdings können Renten unter bestimmten Bedingungen in Entschädigungen umgewandelt werden
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- Invaliditätsleistung ist Hauptbestandteil der privaten Unfallversicherung
- Höhe der Invaliditätsleistung wird vom Versicherten durch die Versicherungssumme festgelegt
- Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der ermittelten Invalidität, einer vereinbarten Progression, Gliedertaxe oder Mehrleistung
- Progression: zwischen 225 und 1.000 % der Versicherungssumme
- Mehrleistung ab Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades
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Renten: |
- Rente ab 20 % MdE
- Bemessungsgrundlage ist Jahresarbeitsverdienst
- Höhe entspricht bei 100 % MdE zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei niedrigerer MdE wird die Rentenzahlung anteilig gekürzt
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- Versicherung einer Rente möglich, Höhe kann individuell festgelegt werden
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Einkommensersatz: |
- Verletzten- und Übergangsgeld vorgesehen
- Versicherte erhalten Lohnfortzahlung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen
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- Versicherer der privaten Unfallversicherung können Krankentagegeld anbieten
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Leistung f. Hinterbliebene: |
- Hinterbliebenen- (begrenzt auf max. 2 Jahre, nur im Ausnahmefall dauerhaft) und Waisenrente
- Sterbegeld (Höhe 2011 West: 4.380,00 Euro, Höhe 2011 Ost: 3.840,00 Euro) und Überführungskosten
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- Todesfallleistung versicherbar
- einige Versicherungen bieten die Möglichkeit zur Absicherung einer Waisenrente an
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Leistungen f. medizinische Behandlung: |
- umfasst Heilbehandlung im Leistungsfall zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Leistungen beinhalten anschließende Reha- und Kuraufenthalte – sofern medizinisch nötig
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- keine Übernahme von Heilbehandlung für Unfallfolgen
- Kostenerstattung für kosmetische Operationen und Zahnbehandlungen möglich
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Zusatzleistungen: |
- keine Zusatzleistungen im klassischen Sinn, UV-Träger können Versicherten aber Wahlmöglichkeiten lassen, etwa im Rahmen des persönlichen Budgets
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- Erstattung von Bergungs- und Transportkosten sowie dem medizinisch notwendigen Rücktransport
- Leistung bei tauchtypischen Unfällen
- Erweiterung auf Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Insektenstiche, Infektionen, Vergiftungen, Eigenbewegungen, Ertrinken usw.
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Leistungen zur Wiedereingliederung: |
- gesetzliche Unfallversicherung strebt nach Unfall oder Berufskrankheit die Eingliederung ins Arbeitsleben durch Umschulung, Weiterbildung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes an
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- keine Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung vorgesehen
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steuerliche Behandlung: |
- Leistungen nach EStG steuerfrei
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- Invaliditätsleistung bleibt nach EStG steuerfrei, Renten müssen mit Ertragsteil versteuert werden
- Beitrag als Werbungskosten und Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig
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