Tarife in der privaten Unfallversicherung einfach wechseln
Die Kündigung einer privaten Unfallversicherung ist wesentlich leichter, als man es als Verbraucher im ersten Moment annehmen mag. Und natürlich wird die Kündigung nicht nur dann ausgesprochen, wenn man auf den Unfallschutz verzichten will. Oft ist es einfach der Wunsch nach einem Anbieterwechsel – etwa weil die Beiträge gestiegen sind oder man einfach nicht mehr mit den Leistungen zufrieden ist.
Durch die verschiedenen Möglichkeiten einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung steht dem nur wenig entgegen. Dennoch ist es angebracht, den Wechsel zu planen und vorzubereiten – auch aufgrund der Tatsache, dass ein Tarifwechsel mitunter auf Probleme stoßen kann.
Der letztgenannte Punkt zielt in erster Linie auf Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, die für bestimmte Krankheiten im Versicherungsschutz Einschränkungen machen.
Dazu gehören:
- Diabetes,
- Epilepsie/Anfallsleiden,
- Erkrankungen von Bandscheiben und Wirbelsäule,
- Erkrankungen der Netzhaut oder
- bei berufs-, dienst- und erwerbsunfähigen Antragstellern.
Treten entsprechende Krankheitsbilder in Erscheinung, haben Versicherte im Verlauf der Versicherungszeit bei ihrem alten Anbieter eine Suchtproblematik entwickelt oder sind pflegebedürftig geworden, kann sich infolge der Gesundheitsfragen, die jedem Versicherten gestellt werden, eine Ablehnung des Antrags ergeben.
Hinzu kommt, dass in den Anträgen zur privaten Unfallversicherung nach einem bereits bestehenden Versicherungsschutz gefragt wird. Einfach aus Bequemlichkeit, und weil man den Tarif sowieso wechseln will, den alten Anbieter verschweigen, ist in dieser Situation aber alles andere als ratsam. Denn bekanntlich führt ein solches Verhalten im Leistungsfall mitunter zur Leistungsverweigerung durch die private Unfallversicherung – aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten.
Und noch ein Punkt spielt hier eine Rolle – die private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Nicht wenige Verbraucher vertreten die Ansicht, mit der Kündigung des alten Vertrages einfach das Kapital auf einen neuen Versicherer verlustfrei übertragen zu können. Einerseits ist die Kündigung der privaten Unfallversicherung und ein Anbieterwechsel nicht automatisch auf den Sparvertrag anwendbar. Und auf der anderen Seite müssen Verbraucher gerade dann, wenn sie den Vertrag bereits über Jahre gehalten haben, für den Wechsel einer Kapitallebensversicherung mit Verlusten rechnen.
Welche Lehren und Schlüsse lassen sich aus den genannten Hürden und Herausforderungen ziehen?
Vor dem eigentlichen Anbieterwechsel ist es empfehlenswert,:
- den Umfang und die Art der bereits abgeschlossenen privaten Unfallversicherung zu prüfen,
- die individuelle Lebenssituation – speziell vor dem Hintergrund eventueller Ausschlusskriterien – zu analysieren,
- die tarifvertraglichen und versicherungsvertraglichen Details hinsichtlich einer Kündigung zu prüfen.
Erst wenn klar ist, dass eine Kündigung bzw. der Wechsel des Anbieters nicht nur möglich, sondern auch Erfolg versprechend ist, lohnt sich die Suche nach dem passenden Tarif und der Schritt zu einem neuen Anbieter.
Tipp: Ist man mit den Leistungen und den Service-Angeboten des bestehenden Versicherers zufrieden, stört sich nur an den Kosten zur privaten Unfallversicherung, lohnt sich mitunter der Versuch, teure Zusatzbausteine aus dem Portfolio zu streichen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer hier auf das Entgegenkommen der Unternehmen angewiesen, da sich im Rahmen der privaten Unfallversicherung im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) keine der Krankenversicherung ähnliche Klausel zum Tarifwechsel nach § 204 VVG findet.
Hinweis: Ob sich der Einstieg in einen anderen Tarif der privaten Unfallversicherung lohnt, ist für viele Verbraucher in erster Linie eine Frage des Betrags. Experten warnen allerdings vor dieser Haltung, da hier mitunter dem Ziel einer kurzfristigen Ersparnis der langfristig hochwertige Unfallschutz geopfert wird. Im Tarifvergleich zur privaten Unfallversicherung ist es aus diesem Grund von erheblicher Bedeutung, sich auch mit den einzelnen Tarifmerkmalen und Leistungsdetails auseinanderzusetzen.