Private Unfallversicherung als Zusatzversicherung
Die private Unfallversicherung ist im Alltag ein Versicherungsprodukt, dass in der Regel als Vollversicherung abgeschlossen wird. Tarife bzw. Zusatzversicherungen, wie sie zum Beispiel im Bereich der Absicherung gegen Krankheitskosten mittlerweile Standard sind, gehören beim Unfallschutz eher zu den Randerscheinungen. Dennoch soll das Thema Unfallversicherung und Zusatzversicherung nicht unberücksichtigt bleiben.
Hintergrund ist die Tatsache, dass durch einige Genossenschaften bzw. Berufsverbände der gesetzliche Versicherungsschutz – speziell in Bezug auf den Einkommensersatz – erweitert wird. Ein Beispiel wäre die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für landwirtschaftliche Unternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland. Dabei handelt es sich nicht um eine private Unfallversicherung im Sinne der bekannten Leistungsgrundsätze, die Zusatzversicherung der Berufsgenossenschaft versichert lediglich ein höheres Jahresentgelt.
Dass das Thema Unfallversicherung und Zusatzversicherung dennoch angesprochen werden sollte, ist der Tatsache geschuldet, dass diverse Unternehmen den Unfallschutz mit Zusatzbausteinen kombinieren. Zu diesen gehören unter anderem die immer wieder anzutreffenden Schutzbriefe oder spezielle Pflegeleistungen. Was ist aus Sicht der Versicherten generell von solchen Zusatzbausteinen zu halten? Und darüber hinaus bieten verschiedene Gesellschaften die Unfall-Zusatzversicherung als ergänzendes Produkt zu anderen Versicherungen – wie der Lebensversicherung – an.
Unfall-Zusatzversicherung nur selten sinnvoll
Die Form der zusätzlichen Absicherung sollten Versicherungsnehmer allerdings nicht überbewerten. Spätestens der Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, dass eine Unfall-Zusatzversicherung letzten Endes nur im Ausnahmefall wirklich Sinn macht.
Hintergrund: In den Bedingungen zu den Unfall-Zusatzversicherungen taucht nicht selten nur ein Leistungsfall auf – der Tod des Versicherten. Tritt dieser im versicherten Zeitraum ein, zahlt die Gesellschaft die vereinbarte Summe aus bzw. erhöht die Versicherungssumme aus dem Hauptvertrag. Ausschlaggebend kann in diesem Zusammenhang sein, dass der Tod als Folge des versicherten Unfalls nach einem Jahr eintritt.
Abgeschlossen wird diese Art der Unfall-Zusatzversicherung im Regelfall für die Lebens- oder Rentenversicherung. Im letztgenannten Fall kann der Versicherer die Bestimmungen so ausgestalten, dass durch den Tod des Versicherten der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entsteht. Darüber hinaus taucht hin und wieder im Zusammenhang mit der Unfall-Zusatzversicherung ein weiterer Leistungsbereich auf – die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Aufgrund relativ eng gesteckter Rahmenbedingungen, in denen sich die Unfall-Zusatzversicherung bewegt, sollte man als Verbraucher diese Variante der Vorsorge kritisch betrachten – speziell was die Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeht. In beiden Bereichen sind Unfälle – gemessen an der Häufigkeit schwerer Krankheiten – in der Minderheit. Und auch das Argument, die Unfall-Zusatzversicherung würde sich für Personen mit hohem Risiko auszahlen, kann man nicht generell geltend machen. Das einfachste Beispiel wären Piloten, die aufgrund der Ausschlussklauseln weder von einer Unfallversicherung als Volltarif noch einer Unfall-Zusatzversicherung profitieren können. Statt dessen ist es ratsam, sich auf einen angemessenen und umfassenden Schutz zu konzentrieren.
Sinnvoller Unfallschutz – klare Prioritäten setzen
Fakt ist: Ein sinnvoller Unfallschutz braucht Zusatzoptionen, die im Fall einer Behandlung dem Versicherten die Rechte von Privatpatienten zusichern, genauso wenig wie Tagegelder usw. Wichtig ist dagegen, dass die Invaliditätsleistung ausreichend abgesichert wird. Erst wenn man dieses Ziel erreicht hat, kann man sich um optionalen Versicherungsbausteine Gedanken machen.
Und häufig haben die Zusatzversicherungen ein grundlegendes Problem – sie gleichen einer Ausschnittsversicherung. Gedeckt werden nur Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem versicherten Unfall stehen. Was darüber hinausgeht und zum Beispiel durch Krankheit oder Kräfteverfall entsteht, bleibt unberücksichtigt. Ein deutlicher Nachteil. Denn für das Gros der stationären Aufenthalte sind nicht Unfälle, sondern Krankheiten verantwortlich.
Bestes Beispiel sind Zusatzoptionen für den vollstationären Aufenthalt. Eingeschränkt auf Unfallfolgen, ist deren Nutzen von zweifelhaftem Wert. Wer als Versicherter Leistungen im Fall einer stationären Behandlung in Anspruch nehmen will, sorgt mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung nicht nur relativ günstig vor, er kann mitunter für einen geringen Mehreinsatz an Kapital zusätzlichen Versicherungsschutz – etwa beim Zahnarzt erlangen. Eine Verbrauchergruppe, für die Zusatzoptionen allerdings Sinn machen können, sind ältere Versicherungsnehmer. Sogenannte Assistance-Optionen bieten die Möglichkeit, Leistungen aus dem Pflegesegment in die Unfallversicherung aufzunehmen.
Jeder Versicherungskunde muss sich im Klaren darüber sein, welche Auswirkungen solche Optionen haben können, die man zusätzlich nutzt. Gegenüber einer einfachen Unfallversicherung ohne entsprechende Zusatzoption kann sich der Beitrag deutlich erhöhen. Hinzu kommt, dass die Leistungen aus den Zusatzbausteinen von Versicherer zu Versicherer variieren. Dies betrifft nicht nur die Leistungshöhe, sondern auch den Zeitraum. So besteht die Gefahr, dass zwar dem Versicherungsvertrag nach ein Anspruch auf die Assistance-Leistungen besteht, aufgrund der Umstände im Einzelfall die Versicherung die Leistungen aber versagen kann – in dem sie einen zusätzlichen Bedarf nicht anerkennt. Zusatzoptionen sind daher nur bedingt ratsam.
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Gefahrengruppe A |
Gefahrengruppe B |
Invaliditätsleistung (je 1.000 Euro) |
– keine Progression |
0,92 Euro |
1,30 Euro |
– 225 % |
1,00 Euro |
1,50 Euro |
– 500 % |
1,20 Euro |
1,70 Euro |
Todesfallleistung (je 1.000 Euro) |
0,82 Euro |
1,32 Euro |
Unfallrente (je 100 Euro) |
5,40 Euro |
9,50 Euro |
KHT (je Euro Tagegeld) |
1,07 Euro |
1,32 Euro |
Beitragstabellen der HUK Coburg für die private Unfallversicherung für Personen zwischen 18 und 64 Jahre. Dargestellt sind die Beitragsbestandteile der Gefahrengruppe A (Quelle: Produktinformationsbroschüre der HUK Coburg zur Unfallversicherung Classic und der Kinderversicherung Stand Oktober 2012)
Beitragstabelle Kinder-Unfallversicherung (bis 18 Jahre) |
Invaliditätsleistung (je 1.000 Euro) |
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– 225 % |
0,63 Euro |
– 500 % |
0,68 Euro |
– Mehrleistung ab 90 % Invalidität |
0,61 Euro |
Todesfallleistung (je 1.000 Euro) |
0,48 Euro |
Unfallrente (je 100 Euro) |
4,80 Euro |
Zusatzbaustein Unfall PLUS |
8,00 Euro (zzgl. Zuschlag f. verbesserte Gliedertaxe) |
KHT + Rooming-in-Leistung (je Euro Tagegeld) |
0,87 Euro |
Schutzbrief |
12,00 Euro |
Beitragstabellen der HUK Coburg für die private Unfallversicherung für Kinder (Quelle: Produktinformationsbroschüre der HUK Coburg zur Unfallversicherung Classic und der Kinderversicherung Stand Oktober 2012)