Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Kombination aus einer Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gehört zu den verbreiteten Kopplungen, die Verbrauchern regelmäßig angeboten werden. Dabei wird häufig auf die steuerlich günstigere Betrachtung dieser Variante verwiesen. Ist die Kopplung aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung aber wirklich so günstig?
Fakt ist, dass bei einem Verhältnis der Beitragsanteile zugunsten der Basisrente (mindestens 51 Prozent des Beitrags) die Prämien der BU-Versicherung voll über den Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können. Allerdings bleibt dieser „Steuertrick“ nicht ohne Folgen. Tritt der Leistungsfall ein, wird der Ertragsteil der BU-Rente nicht mehr auf Grundlage abgekürzter Leibrenten ermittelt. Stattdessen erfolgt nach dem Kohortenprinzip die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz, also ab 2040 mit 100 Prozent (durch den geltenden Übergang unterliegen im Jahr 2012 als Ertragsteil 74 Prozent der Steuer).
Im Vergleich zur Besteuerung auf Basis des Rentenzahlungszeitraums ein echter Nachteil. Darüber hinaus warnen Experten auch aus einem anderen Grund vor der Kopplung einer BU-Versicherung mit der Basisrente. Versicherte können – sofern Gesellschaften die Konditionen der BU-Tarife vorgeben – den Schutz nicht auf die Lebenssituation zuschneiden. Und laufen Gefahr, eine lückenhafte Vorsorge zu betreiben.
Es ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, den Berufsunfähigkeitsschutz auf Herz und Nieren zu prüfen – und sich nur für Verträge zu entscheiden, die einen effektiven Schutz darstellen. Hinzu kommt ein weiteres Problem. Haben Versicherte Schwierigkeiten, den Beitrag für die Hauptversicherung aufzubringen, wird hiervon auch der BU-Schutz betroffen. Dessen Fortführung ist nur bei laufender Beitragszahlung – für das Gesamtpaket – möglich. Wer als Versicherungsnehmer die Hauptversicherung beitragsfrei stellt, riskiert auch die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit. Denn selbst wenn die BU-Versicherung beitragsfrei gestellt wird, im Ernstfall also noch mit einer Rente zu rechnen wäre, hinterlässt die Minderung der Leistung deutliche Spuren.