Tipps zum Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung
Während für viele Versicherte mit dem Abschluss von Sparverträgen bereits klar ist, sich hier auf lange Sicht zu binden, wird die Risikoabsicherung aus einem anderen Licht betrachtet. Schließlich kann man doch schnell und einfach den Versicherer und Tarif wechseln. Leider greift diese Haltung im Bereich diverser Versicherungen zu kurz. Klassisches Beispiel hierfür wäre eine private Krankenversicherung. Ein Umstand, welcher darüber hinaus auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zutrifft.
Generell ist der Wechsel der BU-Versicherung zwar durchaus ohne weitere Probleme möglich (sofern kein Leistungsfall eingetreten ist). Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch nach dem Sinn eines solchen Versicherungswechsels gefragt werden.
Wann macht der Wechsel einer Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der wichtigsten Instrumente, um sich gegen die Folgen schwerer Erkrankungen oder Unfälle abzusichern. Eine Tatsache, an welcher weder die Gesellschaften noch Verbraucherschützer rütteln. Allerdings sind die Regelwerke zur BU-Versicherung so komplex und haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Tatsachen, welche zu vielschichtigen Problemen führen. Beispielsweise halten Haushalte nach wie vor Verträge, in denen sich der Versicherer das Recht auf die abstrakte Verweisung vorbehält. Und auch die sogenannte Arztanordnungsklausel kann problematisch werden, wenn sich der Versicherungsnehmer auf einen Arztbesuch und Heilbehandlungen durch die Gesellschaft festlegen lassen muss.
Betrachtet man die Dynamik des Versicherungsrechts, ist es durchaus sinnvoll, ältere Verträge gegen eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung auszutauschen – sofern diese einen wesentlich umfassenderen Versicherungsschutz mitbringt (Verzicht auf Verweisung usw.). Darüber hinaus ist ein Versicherungswechsel unter Umständen auch in Situationen sinnvoll, in denen das Ende der Vertragslaufzeit vor dem Eintritt ins Rentenalter liegt.
Leider entscheiden sich Verbraucher vor dem Hintergrund niedriger Prämien aus dem Bauch heraus immer noch für ein Endalter von 60 Jahren, vergessen aber, dass der Zeitraum bis zum Rentenalter noch überbrückt werden muss. Wer in dieser Situation die Chance auf eine neue BU-Versicherung hat, welche diesen Nachteil ausgleicht, kann den Versicherungswechsel durchaus ins Auge fassen. Es gibt also durchaus Situationen, in denen man über den Abschluss einer neuen Versicherung nachdenken kann. Allerdings gilt der Grundsatz sich für den Versicherungswechsel nicht vorschnell zu entscheiden. Andernfalls steht man schnell wieder an diesem Punkt. Denn es gibt mehrere Tatsachen, die gegen einen BU-Wechsel sprechen können.
Den BU-Wechsel genau planen
Was würde gegen eine Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen? Grundsätzlich sind es drei wesentliche Punkte, die Versicherungsnehmer im Auge behalten müssen – und zwar:
- das neue Eintrittsalter
- Veränderungen im Gesundheitszustand
- und eventuelle Berufswechsel.
Der letzte Punkt übt negativen Einfluss auf, wenn Versicherte von einer Berufsklasse mit niedrigem Risiko in Berufe mit höherem Risiko wechseln. Hier würde der Beitrag für die neue BU-Versicherung steigen, eventuell sogar in einem nicht mehr tragbaren Ausmaß. Denn gleichzeitig wird dieser Effekt durch das höhere Eintrittsalter verstärkt. Letzteres hat fundamentalen Einfluss auf die Prämienhöhe und kann für sich allein bereits zu unangenehmen Überraschungen führen.
Das K.O.-Kriterium für den Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unter Umständen aber der Gesundheitszustand. Wie Untersuchungen – zum Beispiel seitens Stiftung Warentest – in der Vergangenheit zeigten, reagieren einige Gesellschaften bereits bei minderschweren Vorerkrankungen mit deutlich Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung des Antrags. Da erfahrungsgemäß die Gesundheit mit zunehmendem Alter nachlässt, kann sie zum limitierenden Faktor für den Versicherungswechsel werden. Alle drei genannten Punkte können sowohl zusammen als auch allein die Möglichkeiten für den Versicherungswechsel einschränken.
Der Tipp, welcher sich aus dieser Tatsache ableiten lässt, ist klar: Bevor man einen bestehenden BU-Schutz aufgibt, sollte man sich in Bezug auf die neue Berufsunfähigkeitsversicherung sicher sein. Es ist durchaus ratsam, an dieser Stelle mit Beratern zusammenzuarbeiten, die anonymisierte Anfrage bei einzelnen Gesellschaften stellen können, um das Potenzial für den Versicherungswechsel auszuloten. Einfach selbst ohne entsprechendes Wissen und Know-how auf einen neuen Vertrag hinzuarbeiten kann den Schutz gegen die Berufsunfähigkeit schnell ins Abseits manövrieren.
Vorerkrankungen: Stolperstein Gesundheitsfragen
Die vorvertragliche Anzeigepflicht genießt in einigen Versicherungsbereichen besonders große Aufmerksamkeit. Neben der PKV ist dies vor allem die BU-Versicherung. Während einige der Fragestellungen durchaus verständlich und in ihrer Tragweite klar umrissen wirken, kann durchaus auch das Gegenteil der Fall sein. Eine der Hürden besteht zum Beispiel darin, dass Heilbehandlungen – zum Beispiel beim Zahnarzt – nicht mit den ersten Maßnahmen zum Zahnersatz beginnen, sondern bereits mit der Diagnose bzw. den Beratungsgesprächen zu konkreten Behandlungsmöglichkeiten.
Wer z. B. nach einer Zahnextraktion die Durchführung des Zahnersatzes unterlässt, muss solche Behandlungen mitunter auch nach Jahren noch in den Gesundheitsfragen angeben. Andernfalls besteht die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung – mit den entsprechenden Folgen.
Tipp: Versicherungsnehmer, die ihre BU-Versicherung wechseln wollen, sollten im Vorfeld Erkundigungen bei Ärzten zu den Behandlungen vergangener Jahre einholen, um die Gesundheitsfragen korrekt und wahrheitsgemäß beantworten zu können.
Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung – Tipps im Überblick
Wer als Versicherungsnehmer mit dem eigenen BU-Schutz unzufrieden ist oder die Leistungen für nicht ausreichend hält, sollte:
- den bestehenden Vertrag sachkundig prüfen lassen
- nicht ohne eingehende Beratung den Versicherungswechsel angehen
- klare Ziele für die neue BU-Versicherung definieren
- den bestehenden Vertrag keinesfalls vorschnell kündigen
- durch anonymisierte Anfragen die Bereitschaft zum Vertragsschluss bei den neuen Versicherern prüfen lassen
- den Bedarf neu ermitteln, um die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anpassen zu können
- nach Versicherungen mit möglichst vorteilhaften Bedingungen suchen.
Gerade der letzte Punkt mag auf den ersten Blick trivial klingen, hat aber durchaus erhebliche Auswirkungen. Viele Fallstricke und Stolpersteine stecken im Detail. Dazu gehören etwa Einschränkungen in Bezug auf die Nachversicherungsgarantie und deren Anspruchsgründe oder die Ausdehnung des Prognosezeitraums. Es ist schon allein vor dem Hintergrund der eigenen Sicherheit essenziell, sich auch mit den Versicherungsbedingungen und dem Kleingedruckten auseinanderzusetzen.
Tipp: Viele Gesellschaften schauen bei Antragstellern mit höheren Rentensummen genauer hin. Wo die Grenze zwischen einer Annahme auf Grundlage der Gesundheitsfragen und der Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung verläuft, ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.