Unfall oder Krankheit
Die Definition des Begriffs Unfall – sowohl in der gesetzlichen Unfallversicherung, die für den Schutz am Arbeitsplatz zuständig ist, wie der privaten Unfallversicherung – scheint im ersten Moment klare Grenzen zwischen Krankheit und Unfall zu ziehen. Allerdings zeigen Beispiele in der Praxis regelmäßig, dass die Grenze keineswegs klar gezogen ist.
Beispiel: Beim Radfahren tritt plötzlich ein ziehender Schmerz im Rücken auf. Der Gang zum Arzt sorgt für Gewissheit – es handelt sich um einen Bandscheibenvorfall. Die Unfallversicherung lehnt eine Übernahme der Behandlungskosten ab und verweist auf die Krankenkasse, da der Diagnosestellung nach der Bandscheibenvorfall sich schleichend entwickelt hat.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass es im Alltag nicht immer einfach ist, zwischen einem Unfall oder einer Krankheit eine Trennlinie zu ziehen. Für die Betroffenen hat diese Tatsache fundamentale Auswirkungen. Entscheidet die Zuordnung, ob es sich bei der „Schadensursache“ um Krankheit oder Unfall handelt, doch letztlich darüber, wer für die Kostenübernahmen verantwortlich ist. Gerade im Fall eines Schadensereignisses, welches in der Freizeit auftritt, kann dies für den Versicherten ein erhebliches finanzielles Ausmaß annehmen.
Dass die Abgrenzung zwischen Krankheit und Unfall auch in Deutschland zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Unternehmen führen kann, verdeutlichen Fälle aus der Vergangenheit, wie ein vor dem OLG (Oberlandesgericht) Köln verhandeltes Verfahren (Az: 20 U 218/07) zeigt. Darin ging es um die Klärung der Frage, ob ein Zeckenbiss mit anschließender Lyme-Borreliose Infektion als Krankheit oder Unfall zu werten ist. Das OLG Köln entschied hier im Sinne der Assekuranz. Durch die entsprechende Rechtsprechung und die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) sind auch Vergiftungen und Infektionen, die etwa aufgrund von Heilmaßnahmen entstehen, als Fall für die Unfallversicherung ausgeschlossen.