Staatliche Vorsorge unzureichend
Beispielsweise kann ein heute 42-jähriger Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern mit einem durchschnittlichen Monatseinkommenvon 2.700 Euro und einem Einstieg ins Berufsleben mit 20 Jahren gerade einmal mit rund 970 Euro rechnen – als volle Erwerbsminderungsrente (bei 22 Entgeltpunkten). Bei einer Restarbeitsfähigkeit von mehr als drei aber weniger als sechs Stunden halbiert sich dieser Betrag. Betrachtet man das durchschnittliche Zugangsalter bei den Renten wegen Erwerbsminderung von 50,5 Jahren im Jahr 2011, ergibt sich immer noch ein deutlicher Einkommensverlust. Es zeigt sich an dieser Stelle deutlich, dass die staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderung unzureichend ist. Für das obige Beispiel würde sich eine Einkommenslücke von etwa 36 Prozent ergeben. Als weiteres Problem kommt an dieser Stelle hinzu, dass die finanzielle Abhängigkeit der Familie gerade im Alter zwischen 30 und 50 Jahren besonders hoch ist.Geburtsdatum | Eintritt Erwerbsleben | Monatsbrutto | Volle Erwerbsminderungsrente | |
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– ledig, kein Kind (West) | 1978 | 1997 | 2.500 Euro | 922 Euro |
– ledig, kein Kind (Ost) | 1965 | 1983 | 1.800 Euro | 655 Euro |
– verheiratet (West) | 1982 | 2002 | 2.900 Euro | 1.044 Euro |
– verheiratet, (Ost) | 1970 | 1988 | 3.500 Euro | 1.274 Euro |
Versicherungsschutz oft nicht ausreichend
Eigentlich sollte aus diesen Tatsachen heraus klar sein, wo und in welchem Umfang vorgesort werden muss. Leider passen Anspruch und Wirklichkeit in vielen Haushalten nicht zusammen. Während zum Beispiel der Hausrat oder die private Haftung eine gewisse Aufmerksamkeit in Versicherungsfragen genießen und eine große Zahl an Haushalten hier abgesichert ist, verzichten viele nach wie vor auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zahlen für das Jahr 2007 sprechen zum Beipiel davon, dass gerade einmal 24 Prozent der Haushalte über eine entsprechende Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit verfügen. Andere Schadenversicherungen, wie etwa die private Unfallversicherung, sind dagegen häufiger vertreten. Das Problem: Die Unfallversicherung leistet nur im Fall bestimmter Ursachen. Gesundheitsschäden müssen den Versicherten durch versicherte Unfälle entstanden sein. Das gesundheitliche Risiko durch Krankheiten bleibt in dieser Variante der Schadenversicherung dagegen völlig unberücksichtigt. Zahlen für das Jahr 2008 sprechen in diesem Zusammenhang von 31 Prozent aller Haushalte, die einen entsprechenden Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgeschlossen haben.Individuelle Risiken versichern
Eine generelle Empfehlung für den Abschluss einer BU-Versicherung kann dennoch nicht ausgesprochen werden. Es zählt nach wie vor das Credo, individuelle Risiken zu versichern. Warum? Beschäftigte , die beispielsweise bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben, und weder für Kinder unterhaltspflichtig sind oder Baufinanzierungen bestreiten müsssen, gehen unter anderen Voraussatzung an die Vorsorge heran als junge Familien. Letztere haben im Vergleich dazu ein vollkommen unterschiedliches Interesse an der Absicherung. Besonders, wenn neben dem Nachwuchs noch Zahlungsverpflichtungen aus Finanzierungsgeschäften hinzukommen, wiegt ein Ausfall der Erwerbsfähigkeit doppelt schwer. Zumal im Vergleich beider Situationen das Alter eine erhebliche Rolle spielt. Die Grenze für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zieht der 2. Januar 1961. Im Jahr 2012 wäre ein Rentenanspruch nach § 240 SGB VI also für alle Betroffenen mit 52 Jahren durchsetzbar. Damit ist für diesen Personenkreis die Vorsorge im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung von weniger großer Bedeutung. Denn das SGB VI legt die Messlatte hier deutlich niedriger als im Fall der Erwerbsminderungsrente für jüngere Beschäftigte. Nach § 240 des 6. Sozialgesetzbuches ist nicht die allgemeine Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend, sondern die Verminderung im Vergleich zu Personen mit ähnlicher Ausbildung, ähnlichen Fähigkeiten und Kenntnissen. Anhand der Gegenüberstellung unterschiedlicher Ausgangspositionen lässt sich klar ablesen, dass grundsätzlich die individuelle Lebenssituation darüber entscheidet, ob eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wirklich notwendig bzw. sinnvoll ist. An diese Form der Absicherung denken sollten vor allem:- junge Familien mit Kindern,
- Haushalte mit nur einem Einkommen,
- Familien mit hohen Zahlungsverpflichtungen (wegen Baufinanzierungen usw.),
- und Personen, die keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI haben.
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