Rentenhöhe und BU-Beitrag
Wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat die versicherte Leistung – sprich die Höhe der BU-Rente. Letztere genießt als zentrales Leistungselement der Versicherung eine übergeordnete Bedeutung. Und gibt in einigen Tarifen die Höhe zusätzlicher Leistungen vor. Dazu gehören neben einem eventuell versicherten Todesfallschutz die Wiedereingliederungshilfe und Sofortleistung. Beide gehören nicht zwingend zum Umfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tarife, die eine oder beide Leistungen enthalten, gewähren im Regelfall je sechs Monatsrenten für Wiedereingliederungshilfe und Sofortleistung (sofern mit den Monatsrenten nicht die vorgeschriebene Höchstgrenze überschritten wird).
Rentenhöhe: |
HUK COBURG1 |
CosmosDirekt2 |
Generali3 |
1.000 Euro |
84,44 Euro |
95,06 Euro |
75,10 Euro |
1.500 Euro |
125,25 Euro |
142,60 Euro |
112,80 Euro |
2.000 Euro |
166,07 Euro |
190,13 Euro |
150,40 Euro |
2.500 Euro |
206,88 Euro |
237,65 Euro |
188,00 Euro |
Vergleich zu den Auswirkungen unterschiedlicher BU-Rentenhöhen auf die Prämie in der Berufsunfähigkeitsversicherung am Beispiel zufällig ausgewählter Versicherer (Modellversicherter männlich, Versicherungskaufmann, 10. Oktober 1987, kein Raucher, keine Vorerkrankungen, kein gefährlicher Freizeitsport, 180 cm groß, 80 kg Gewicht, Rente bis 65 Jahre, monatliche Zahlweise, ohne Zusatzoptionen; Stand Dezember 2012; Ergebnisse über Beitragsrechner des jeweiligen Versicherers)
)1 – Premium BUZ
)2 – Comfort Tarif
)3 – klassik BU, Tarifstufe N
Hinweis: Die Berufsunfähigkeitsrente kann in gewissen Grenzen individuell festgelegt werden, ist in der Regel aber an das Einkommen der letzten Monate/Jahre gebunden. Erreichen Antragsteller einen gewissen Grenzbetrag mit ihrer BU-Rente, sind die zugehörigen Einkommensnachweise durch Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide zu führen.