Spätere Berufswechsel

Der BU-Beitrag und spätere Berufswechsel

Der Beitrag, den Versicherte direkt nach Abschluss der BU-Versicherung zahlen, ist durchaus keine so feste Größe, wie es anfangs vielleicht den Anschein macht. Während der Versicherungszeit kann es durchaus zu Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation kommen, die Einfluss auf die Prämie haben. Dabei ist nicht nur die Rede von Ereignissen, welche die Nachversicherungsgarantie möglicherweise erfasst. Gerade ein Berufswechsel sollte im Hinblick auf die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung in besonderer Weise gewürdigt werden. Generell kann zwar nicht davon ausgegangen werden, dass der Berufswechsel – beispielsweise in eine Berufsklasse mit höherem Risiko – automatisch zu einem höheren Beitrag führt. Viele Versicherungsbedingungen enthalten keine entsprechende Klausel. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, in den Versicherungsbedingungen auf den Hinweis zu stoßen, dass entsprechende Veränderungen anzuzeigen sind. Um nicht dem Vorwurf der Mitwirkungspflichtverletzung gegenüberzustehen, sollte man dieser Klausel entsprechend folgen. Hinweis: Kommt es nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beruflichen Veränderungen, ist der ursprüngliche Schutz nach wie vor gegeben. Versicherungsgegenstand ist generell die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bzw. der zuletzt ausgeübte Beruf. Allerdings kann ein Berufswechsel im Fall der Verweisungstätigkeit eine besondere Rolle spielen. Liegt die Veränderung in einem bestimmten zeitlichen Rahmen, werden beide Berufe für die Betrachtung der Verweisungstätigkeit herangezogen.

Sind Beitragsanpassungen in der BU-Versicherung ausgeschlossen?

Betrachtet man die Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Augen eines Laien, kann der Eindruck eines über die gesamte Laufzeit festen Beitrags entstehen. Eine Tatsache, die sich in der Praxis nur bedingt aufrechterhalten lässt. Nach § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haben die Gesellschaften das Recht, im Fall:
  • eines sich nicht vorübergehend verändernden Leistungsbedarfs
den Beitrag zu verändern, sofern die Anpassung angemessen und für die Fortführbarkeit der Versicherungsleistung erforderlich ist. Stimmt dann ein Treuhänder den Rechnungsgrundlagen sowie Voraussetzungen für die Prämienanpassung zu, muss der Versicherte tiefer in die Tasche greifen. In einigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen tauchen mittlerweile Regelungen auf, nach denen die Versicherer auf dieses Anpassungsrecht verzichten. Allerdings sollte man diesen Verzicht auf Beitragsanpassungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Was passiert beispielsweise für den Fall, dass Versicherte ihre Rechte aus der Nachversicherung geltend machen? Hier sollte man sich durchaus bewusst werden, dass es sich um eine folgenreiche Vertragsänderung handelt, die für sich genommen einen neuen Versicherungsvertrag nach sich ziehen kann – was die Beitragsberechnung einschließt. Hinweis: Es empfiehlt sich für den Fall der Nachversicherung, die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) sehr genau zu lesen. Mitunter erwachsen hieraus auch besondere vorvertragliche Anzeigepflichten für den eventuell entstehenden neuen Versicherungsvertrag. Online-Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung