Tarif- und Zahlbeitrag

Berufsunfähigkeitsversicherung: Tarif- und Zahlbeitrag

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss mit hohen Kosten rechnen. Speziell Vorerkrankungen, eine Berufsklasse mit hohem Risiko oder der Freizeitsport können die Prämie in die Höhe treiben. Umso verwunderter reagieren Antragsteller, wenn Makler trotzdem einen deutlich niedrigeren Beitrag als erwartet präsentieren. Betrachtet man diese Offerten genauer, taucht schnell ein zweiter, wesentlich höherer Beitrag für die BU-Versicherung auf. Dahinter verbergen sich Zahl- und Tarifbeitrag (häufig auch als Bruttobeitrag bezeichnet). Letzterer ist die Prämie, welche in Anbetracht der gemachten Angaben zu:
  • Eintrittsalter,
  • Rentenhöhe,
  • Gesundheitszustand,
  • Versicherungszeit usw.
aus versicherungsmathematischer Sicht zustande kommt. Im Vergleich zum Zahlbeitrag ist die Tarifprämie im Regelfall deutlich höher. Ursache dieser Differenz ist die Überschussbeteiligung der Versicherer. Diese beruht auf § 153 VVG, ist also keine freiwillige Leistung der Unternehmen, sondern wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In welcher Form entsteht die Überschussbeteiligung? Und können die Versicherten fest damit rechnen? In welcher Form die Gesellschaften ihre Versicherten an Überschüssen beteiligen, regeln unter anderem die Versicherungsbedingungen. Der Grund dafür, dass überhaupt Überschüsse entstehen, ist in der Kalkulation der Prämien zu suchen. Bleiben die Aufwendungen für das BU-Risiko und die laufenden Kosten hinter den Kalkulationen zurück, entstehen Mehreinnahmen, die als Überschuss ausgeschüttet werden.
Berufsklasse: Zahlbeitrag (HUK COBURG)1 Tarifbeitrag (HUK COBURG)1 Differenz Differenz (in %)
BK I 54,67 Euro 118,69 Euro 64,02 Euro 46,61
BK II 63,08 Euro 125,25 Euro 62,17 Euro 50,36
BK III 93,04 Euro 158,07 Euro 65,03 Euro 60,13
BK IV 133,10 Euro 243,94 Euro 110,84 Euro 54,56
BK V 196,68 Euro 292,06 Euro 95,38 Euro 67,34
Vergleich zu den Auswirkungen der Überschussbeteiligungen auf die Prämie in der Berufsunfähigkeitsversicherung anhand des Beitragsrechners der HUK Coburg )1 – Versicherter männlich, Geburtsdatum 10. Oktober 1987, kein Raucher, keine Vorerkrankungen, kein gefährlicher Freizeitsport, 180 cm groß, 80 kg Gewicht, Premium BUZ, Rente 1.500 Euro p. Monat bis 65 Jahre, monatliche Zahlweise, ohne Zusatzoptionen; Stand Dezember 2012; Ergebnisse über Beitragsrechner des jeweiligen Versicherers Darüber hinaus fließen den Versicherungen aus Kapitalanlagen Erträge zu, welche wiederum in die Überschussbeteiligung fließen. Ist in diesem Zusammenhang von den Bewertungsreserven die Rede, bedeutet dies, dass Kapitalanlagen einen höheren Marktwert als in den Bilanzen der Gesellschaften erreicht haben. Welche Konsequenz ergibt sich letztlich aus den Überschussbeteiligungen der Versicherer? Die Anrechnung auf den Beitrag für jedes Versicherungsjahr ist nur ein möglicher Verwendungszweck. Parallel dazu existieren zwei weitere Modelle: die Erhöhung der vertraglich festgeschriebenen Rente um einen Bonusanteil oder die verzinsliche Sammlung und Auszahlung der Überschüsse zum Ende des Versicherungsvertrages. Alle drei Möglichkeiten haben aber einen großen Nachteil. Sie sind von der laufenden Entwicklung der Versicherungen abhängig. Versicherte, die in den ersten Jahren durch hohe Überschussbeteiligungen niedrige Zahlbeiträge aufwenden, können in Folgejahren durchaus mit höheren Prämien konfrontiert werden – wenn die Überschüsse geringer ausfallen. Aufgrund dieser Tatsache ist es angebracht, für Vergleiche zwischen einzelnen Tarifen den Bruttobeitrag heranzuziehen. Definiert dieser letzten Endes doch die Obergrenze bzw. den im schlechtesten Fall zu finanzierenden Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Tipp: Die Problematik schwankender Überschüsse gilt auch für das Modell Bonusrente und verzinste Sammlung. Deren Leistungshöhe ist nicht vertraglich fixiert. Im schlimmsten Fall gehen Versicherte leer aus. Wurde die Bonusrente von Versicherten in die Bedarfsrechnung einkalkuliert, kann es sogar zu deutlichen Deckungslücken kommen. Zumal die Überschüsse als Bonusrente nur im Leistungsfall den betroffenen Verbrauchern zugutekommen.

Die BU-Versicherung in finanziellen Notlagen

Mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wird für die finanzielle Zukunft vorgesorgt. Das Problem: In Abhängigkeit vom Alter, der Rentenhöhe und dem Beruf kann sich schnell ein dreistelliger Eurobetrag pro Monat für dieses Gefühl der Sicherheit ergeben. Selbst wenn durch Überschüsse die Prämie sinkt – in Situationen finanzieller Not kann selbst dieser Beitrag zur Belastung werden. Welche Möglichkeiten bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung den betroffenen Verbrauchern? Oder bleibt letzten Endes nur die Kündigung des Vertrags? Ganz so dramatisch ist die Situation zwar nicht. Ohne Einschnitte im Versicherungsschutz wird sich das Problem aber selten lösen lassen. Versicherte, die einen Blick in die Bedingungen zur BUV geworfen haben, dürften schon auf Klauseln zur Beitragsfreistellung gestoßen sein. Letztere ermöglicht die Fortführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlungen. Der große Nachteil liegt darin, dass sich mit diesem Schritt die Höhe der versicherten Rentenleistung teils drastisch verringert. Denn die Gesellschaften passen in einem solchen Fall ihre Leistung auf versicherungsmathematischer Basis nach unten an. Darüber hinaus schlagen weitere Abzüge – unter anderem zum Risikoausgleich – auf die Rente durch. Und einen weiteren Punkt muss jeder Versicherte im Hinterkopf behalten: Abschluss- und Vertriebskosten werden in der ersten Beitragszahlungsphase mit den Prämien verrechnet. In der Praxis fließt nur ein Bruchteil davon in das Risikokapital und steht einer späteren Verrentung zur Verfügung. Wer bereits nach wenigen Jahren die BU-Versicherung beitragsfrei stellen muss, wird nur mit mageren Renten im Ernstfall rechnen können. Hinweis: In einigen Gesellschaften ist die Fortführung des Vertrags als beitragsfreie Absicherung an gewisse Bedingungen geknüpft, wie das Erreichen einer festgeschriebenen Mindestrente. Wer die finanzielle Durststrecke überwunden hat und wieder Prämien zahlen kann, ist allerdings noch nicht auf der sicheren Seite. In den Versicherungsbedingungen kann darüber hinaus auch geregelt sein, dass die Fortführung an eine erneute Gesundheitsprüfung bzw. deren Ergebnis gekoppelt sein kann. Versicherte, die sich einem solchen Risiko nicht aussetzen wollen und nur temporär nicht in der Lage sind, den Beitrag zu leisten, können im Einvernehmen mit dem Versicherer eine Stundung vereinbaren. Ob eine solcher Vorstoß Erfolg hat, hängt von den Gesellschaften ab. Einige Unternehmen bieten zusätzliche Optionen an. Hier ist vorgesehen, im Fall von Zahlungsschwierigkeiten den Vertrag in eine andere Versicherung umzuwandeln oder zuerst die Überschüsse aufzubrauchen. Alternativ sind diverse Versicherungen auch bereit, eine BU-Zusatzversicherung unter Umständen aus einem kapitalbildenden Kontext zu lösen und zumindest die Vorsorge selbständig weiterzuführen. Wichtig ist allerdings, sich frühzeitig und umgehend mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Es reichen mitunter ein bis zwei rückständige Prämien, um den Versicherungsschutz zu riskieren.

Beitragsfreiheit bei BU-Zusatzversicherungen

Versicherte, die sich nicht für eine selbständige BU-Versicherung, sondern die Variante der Zusatzversicherung entschieden haben, müssen bei finanziellen Schwierigkeiten besonders viel Fingerspitzengefühl an den Tag legen. Wird nämlich die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, hat dies im Regelfall auch Auswirkungen auf die Zusatzpolicen. Da beide eine Einheit bilden, wird mit der Hauptversicherung auch die Zusatzversicherung beitragsfrei gestellt. Die Folgen entsprechen denen einer beitragsfrei gestellten selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, der Versicherte verliert zwar nicht den Schutz im Fall der Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente wird nach den Regeln der Versicherungsmathematik reduziert und reicht unter Umständen nicht mehr aus, um den finanziellen Bedarf im Ernstfall zu decken. Online-Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung