Berufsunfähigkeit und betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird regelmäßig als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung angesehen und entsprechend gelobt. Neben dem reinen Altersvorsorgeaspekt lässt sich mit der bAV auch der Risikoschutz verbinden – in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Ist diese Kopplung sinnvoll? An der BUZ im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge scheiden sich die Geister. Zu den Vorzügen zählt, dass die Messlatte für den Zugang im Rahmen einer Kollektivversicherung niedriger liegen kann als für die selbständige Absicherung. Zudem ist der Beitrag in der Regel niedriger, bei einigen Gesellschaften gelten zudem andere Einkommensgrenzen, an denen sich die BU-Rente orientiert.
Auf der anderen Seite stehen allerdings schwerwiegende Nachteile. Da der Arbeitgeber im Fall einer Versicherung auf fremde Rechnung (nach § 43 VVG) die Funktion des Versicherungsnehmers ausfüllt, entscheidet er über den Leistungsrahmen bzw. die Ausgestaltung der BU-Versicherung. Ob eine Berufsunfähigkeit unter diesen Umständen den individuellen Ansprüchen der versicherten Angestellten gerecht wird, bleibt offen. Darüber hinaus ergibt sich aus der Kopplung bAV und Berufsunfähigkeitsversicherung ein weiteres Problem. Was passiert, wenn versicherte Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheiden?
Je nach Ausgestaltung der Verträge kann die BU-Versicherung als selbständiger Vertrag weitergeführt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Betroffene mit einem höheren Beitrag rechnen müssen – für einen mitunter lückenhaften Versicherungsschutz. Und wird die BU-Versicherung beitragsfrei gestellt, etwa weil die Prämien zu hoch werden, reduziert sich die Rentenleistung für den Fall der Berufsunfähigkeit deutlich. Zwei Gründe, die eigentlich gegen eine Kopplung aus BU-Schutz und betrieblicher Altersvorsorge sprechen. Und es kommen weitere hinzu.
Denn betrachtet man die Situation eingehender, stellen sich Versicherte vielfach unnötig schlechter. Wer über das Unternehmen in der bAV die Berufsunfähigkeit als versichertes Risiko abdeckt, sucht nicht nach selbständigen Verträgen. Die Folge: Beim Ausscheiden und der Notwendigkeit einer eigenen Absicherung bewirken Eintrittsalter und Gesundheitszustand möglicherweise eine Verschlechterung der Ausgangsposition für den eigenen Antrag.
Berufsunfähigkeit: Risiko selbständig versichern
Es ist durchaus möglich, die Vorsorge gegen das Risiko Berufsunfähigkeit mit anderen Versicherungen zu koppeln und als Zusatzversicherung abzuschließen. Allerdings muss man sich als Verbraucher fragen, zu welcher Situation dieser Schritt im Ernstfall führen kann. Und ob das Risiko eines verminderten Schutzes gegen Berufsunfähigkeit durch die Vorteile miteinander gekoppelter Versicherungen aufgewogen wird, ist fraglich.
In der Praxis ist es sinnvoller, sich gegen Berufsunfähigkeit durch den Abschluss einer selbständigen Versicherung zu schützen. Nur so können Verbraucher den Schutz auf die individuelle Lebenssituation optimal zuschneiden und laufen nicht Gefahr, Deckungslücken in Kauf nehmen zu müssen. Die Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Eigenschaften und Fähigkeiten – und ist im Rahmen einer selbständigen BU-Versicherung meistens am besten aufgehoben.
BUZ in der Einkommenssteuer
Grundsätzlich unterliegt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Zuordnung in die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG (Einkommenssteuergesetz). Damit ist der jährliche Prämienaufwand durchaus ein Posten, der es in die steuerliche Betrachtung schaffen kann. Leider fällt die BU-Versicherung beim Großteil der Versicherten diesbezüglich nicht weiter ins Gewicht.
Ursache ist die Deckelung der ansatzfähigen Beträge in der Einkommenssteuer. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt zum Beispiel eine Obergrenze von 1.900 Euro. Das Problem: Bereits Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 158 Euro erreichen diese Obergrenze. Es bleibt also in der Praxis nur ein geringer Spielraum, um die BU-Versicherung als Einkommenssteuer mindernden Faktor berücksichtigen zu können. Etwas besser sieht die Situation bei Versicherten aus, die selbst für ihre Krankenversicherung sorgen müssen. Hier werden die Ausgaben erst ab 2.800 Euro abgeschnitten.
Da es sich an dieser Stelle nicht selten im Privatversicherte handelt, die mitunter niedrigere Kosten als in einer gesetzlichen Krankenkasse realisieren können, ist der Abzug einer BU-Versicherung im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung realistischer. Wo kommt in diesem Zusammenhang die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ins Spiel?
Viele Versicherer bieten Verbrauchern die Chance, einen geförderten Altersvorsorgevertrag – sprich die Rürup-Rente – mit einer BUZ zu kombinieren. Diese Variante hat unter Umständen einen entscheidenden Vorteil. Liegt der Beitrag für den Altersvorsorgeteil über dem der Zusatzabsicherung gegen die Berufsunfähigkeit, kann der gesamte Beitrag in den Altersvorsorgeaufwand fließen. Hier sind vom Gesetzgeber die Grenzen abzugsfähiger Kosten für ein Jahr deutlich höher ausgelegt.
Steuerpflichtige können in diesem Zusammenhang bis zu 20.000 Euro in einem Jahr in die Einkommenssteuererklärung einbringen (wichtig: bis 2025 gilt eine Übergangsregelung, die abzugsfähigen Höchstbeträge werden schrittweise angepasst). Durch die Zusammenlegung von BU-Absicherung und Altersvorsorge ließe sich also in wesentlich größerem Umfang sparen. Es ist allerdings sicherzustellen, dass die Prämien für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags in die Vorsorge ausmachen. Sollte das Gegenteil der Fall sein, kann die BU-Versicherung nicht mehr über den Rentenvertrag in den Altersvorsorgeaufwendungen untergebracht werden.
Tipp: Da für die Art und Weise der Berücksichtigung nicht der Tarifbeitrag zählt, sondern was Steuerpflichtige tatsächlich in einem Jahr investiert haben, kann sich die Überschussbeteiligung rechnen. Reduziert sie mitunter den Zahlbeitrag soweit, dass die 50-%-Regel für die steuerlich günstigere Berücksichtigung als Trumpfkarte wieder gezogen werden kann. Allerdings kann hier auch der Grundstein für Probleme liegen. Sinkt die Überschussbeteiligung, steigt der Zahlbeitrag. Und damit womöglich die Gefahr, aus der steuerlich günstigeren Lösung wieder herauszufallen.
Für welchen Personenkreis ist der Griff zu einer Kombination aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung interessant? Die Variante Rürup-Rente + BUZ richtet sich an einen umfassenden Kreis an Adressaten. Neben Selbständigen, für welche die Rürup-Rente als Basisvorsorge eines der wenigen Vorsorgeinstrumente ist, können auch Beschäftigte den Abschluss in Erwägung ziehen. Aufgrund der komplizierten und teils umstrittenen Beschränkungen muss jedem Antragsteller klar sein, auf welches Pferd er setzt
So kann das Kapital aus einem Rürup Vertrag nicht ohne Weiteres abgezogen werden. Darüber hinaus ist die Auszahlung der Rentenbeträge nur in Form einer Leibrente möglich, Einmalzahlungen sind nicht vorgesehen. Und auch der Termin, zudem die Auszahlungen beginnen, orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die steuerlich möglicherweise bessere Option einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein sollte nicht die Grundlage für eine Entscheidung sein. Unterm Strich ist – aufgrund der Bedeutung einer belastbaren Vorsorge – die BU-Versicherung in einer Form zu wählen, welche den individuellen Erfordernissen gerecht wird. Denn die Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit soll für den Alltag Sicherheit geben – und ist kein Steuersparmodell. Entscheidet man sich für diesen Weg, muss nicht nur die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingehend geprüft werden. Auch die Leistungen und Konditionen der Altersvorsorge haben Versicherte in diesem Fall zu berücksichtigen.
Hinweis: Für die gekoppelte Absicherung gilt bei Auszahlung einer BU-Rente als Besteuerungsgrundlage der Ertragsteil, welcher sich aus der Vorsorgeschicht ergibt. In Kombination mit einer Basisrente wären nach dem Alterseinkünftegesetz ab 2040 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Im Rahmen der bAV ist die Leistung der BU-Zusatzversicherung wie die betriebliche Rente zu versteuern.
Anzeigepflicht gilt auch bei Zusatzversicherung
Eines muss in diesem Zusammenhang klar sein: Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn die BU-Versicherung nur Zusatzbaustein ist. Im Ernstfall kann die Leistung nicht nur ganz ausfallen, es droht vielleicht sogar der Fall, dass die Versicherung vom Vertrag ganz zurücktritt. Es ist ratsam, sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den Folgen zu befassen, die ein möglicher Rücktritt von der Zusatzversicherung gegen hat.
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Was den Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzversicherung besonders umstritten macht, betrifft die Versicherungsbedingungen. Warum? Angenommen, es soll eine Rentenversicherung mit BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen werden. Die Konditionen und Leistungen der Hauptversicherung passen genau zu den Ansprüchen des Versicherungsnehmers.
Hinter der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbirgt sich allerdings ein Tarif, der weder auf die abstrakte Verweisung verzichtet noch eine Nachversicherungsgarantie enthält. Für einen jungen Antragsteller ohne Familie und ohne Wohneigentum eine Kombination mit zweifelhaftem Wert für die zukünftige Lebenssituation.
Das Problem: Durch eine Kopplung an die Hauptversicherung kann sich der Versicherte dem ungünstigen Leistungsrahmen nicht entziehen. In Anbetracht der Wichtigkeit, welche die Konditionen im Rahmen des Berufsunfähigkeitsschutzes genießen, ein echter Nachteil.
Tipp: Wer tatsächlich nach einer Kombination aus Renten- oder Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sucht, kann nur durch den eingehenden Vergleich der einzelnen Kombinationen diese Klippe umschiffen.
BUZ und Dienstunfähigkeit
Was für Beschäftigte gilt, kann für Beamte nicht falsch sein. Die Rede ist vom Prüfen der Versicherungsbedingungen. Besonders vor dem Hintergrund, dass sich Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit inhaltlich unterscheiden, muss dieser Personenkreis im Vergleich diverser Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sehr genau arbeiten, um sich letztlich für das optimale Versicherungspaket zu entscheiden. Denn Dienstunfähigkeit ist – anders als die Berufsunfähigkeit – kein rein medizinisches Problem.
Durch die Tatsache, dass Dienstvorgesetzte wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über eine Versetzung in den Ruhestand haben, muss die BUZ dieser Tatsache besonders Rechnung tragen. Versicherungstarife zur Zusatzversicherung, welche eine solche Sonderstellung nicht berücksichtigen, sind für Beamte keine ausreichende Vorsorge. Sie kosten letzten Endes Geld, welches in eine teurere aber angemessenere Vorsorge sinnvoller investiert wäre.