Kapitalbildende Versicherungen/Lebensversicherung mit BUZ
Für´s Alter sparen und gleichzeitig gegen Berufsunfähigkeit schützen – zwei Bedürfnisse, die in vielen Haushalten ganz oben stehen. Versicherungsgesellschaften haben diesen Umstand schon vor längerer Zeit erkannt und reagiert. Das Ergebnis sind Koppelungen aus Kapital- und Lebensversicherungen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Eine Kopplung dieser höchst unterschiedlichen Versicherungsprodukte ist umstritten. Selbst wenn der Versicherer in den Bedingungen beispielsweise die Fortführung des Sparvertrages vereinbart, raten Experten zur Trennung von Sparziel und Risikoschutz. Gründe, welche für diese Tatsache sprechen, sind offensichtlich. Besteht beispielsweise in der Lebensversicherung die Hauptversicherung, gibt Letztere die Richtung vor, in welche sich auch der BU-Schutz bewegt. Eine Absicherung ist dann nur solange möglich, wie mit den Gesellschaften für die Hauptversicherung vereinbart. Das Problem: Während eine wirksame Vorsorge gegen das Risiko Berufsunfähigkeit im Regelfall zwischen dem 65. bis 67. Lebensjahr endet, hat die Lebensversicherung ihren Zweck bereits deutlich früher erfüllt. Die Folge ist eine Deckungslücke – oder die teure Fortführung zweier Versicherungen.
Ein zweiter Grund, der gegen eine Kopplung aus einer Kapital-/Lebensversicherung mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung spricht, gilt auch für die anderen Kombiprodukte. Hinter den versicherten Risiken stehen andere Zielsetzungen. Eine gute Renten- oder Lebensversicherung muss keine gute Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beinhalten und umgekehrt. Da die Arbeitskraft aber die wichtigste Fähigkeit ist – zumindest bis zur Rente – muss deren Schutz umfassend und optimal sein. Ein Anspruch, dem die BU-Zusatzversicherungen teils nur selten gerecht werden.
Ein dritter Grund – und vielleicht der wichtigste – betrifft die Erfahrungen in Bezug auf den Umgang mit kapitalbildenden Versicherungen. Obwohl vor dem Hintergrund der Altersvorsorge abgeschlossen, hält nur ein Bruchteil der Verbraucher die Verträge bis zum Ende der Laufzeit durch. Gerade, wenn finanzielle Notlagen den Alltag erschweren, werden die Versicherungen an die Gesellschaften zurückgegeben, um den Rückkaufswert nutzen zu können. Damit geht natürlich auch der BU-Schutz verloren. Und durch das höhere Eintrittsalter oder eventuell aufgetretene Vorerkrankungen ist der Abschluss selbständiger BU-Versicherungen deutlich schwieriger.