Die Nachversicherungsgarantie
Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung konzentrieren sich viele Antragsteller auf eine möglichst hohe Rente – zu einem möglichst niedrigen Beitrag. Macht dieses Herangehen Sinn? Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Auswahl der BU-Versicherung an verschiedene Punkte zu knüpfen. Speziell Konditionen, die eine flexible Anpassung der Leistungen ermöglichen, spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle.
Einfaches Beispiel: Mit 25 hat man als Berufseinsteiger die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Rente von 1.000 Euro abgeschlossen. Zehn Jahre später sorgen Kinder und Eigenheim dafür, dass der Bedarf doppelt so hoch ist. Tritt der Leistungsfall ein, droht eine erhebliche Unterversicherung.
Welche Möglichkeiten bleiben in dieser Situation? Grundsätzlich lassen sich bereits mit der Unterschrift die Weichen für zukünftige Veränderungen stellen. Die Rede ist von der sogenannten Nachversicherungsgarantie. Dahinter steckt ein Versprechen des Versicherers, zu späteren Zeitpunkten Anpassungen im Rahmen der Leistungen zuzulassen. Wie diese Veränderungen aussehen und an welche Bedingungen sie letztlich geknüpft sind, unterschiedet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Dennoch zeichnen sich im Alltag einige Gemeinsamkeiten ab.
Da es sich an dieser Stelle aber um ein richtungsweisendes Element der BU-Versicherung handelt, ist dessen Berücksichtigung ratsam.
Ausüben der Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie bewirkt nicht nur eine Erhöhung der Versicherungsleistung, sie versetzt den Versicherten in die Lage, Letztere ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Auf diese Weise bleiben seit dem Vertragsschluss eventuell aufgetretene Erkrankungen folgenlos. Dieser Vorteil macht sich finanziell bemerkbar – es fallen keine Beitragszuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse an.
Anders als die Dynamisierung, durch welche die Leistung der Versicherung automatisch in bestimmten Intervallen angehoben wird, ist das Ausüben der Nachversicherungsgarantie aber an verschiedene Ereignisse gebunden. Diese können unter anderem:
- die Heirat,
- die Geburt oder Adoption eines Kindes,
- der Erwerb eines Eigenheims,
- der Wechsel in die Selbständigkeit,
- Veränderungen des Einkommens,
- das Erreichen der Volljährigkeit,
- oder der Abschluss einer Berufsausbildung/des Studiums und die erstmalige Aufnahme der Berufstätigkeit sein.
Bei den genannten Gründen handelt es sich um eine Palette möglicher Gründe, welche die Erhöhung des Versicherungsschutzes rechtfertigen. Ob sich diese allerdings so umfassend in den einzelnen Tarifen wiederfinden, lässt sich nur anhand der Versicherungsbedingungen klären. Einige Versicherer lassen die Nutzung der Nachversicherungsgarantie nur bei einem eingeschränkten Spektrum zu. Es kann beispielsweise der Wechsel in die Selbständigkeit oder das erfolgreiche Ende der Ausbildung wegfallen.
Versicherer |
Anlass für eine Erhöhung der Versicherungsleistung |
DEVK (Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung; Stand Januar 2012) |
– Heirat/eingetragene Lebenspartnerschaft
– Geburt/Adoption
– Erwerb/Bau eines Eigenheims
– Erhöhung Bruttoeinkommen um mehr als 20 % |
HUK COBURG (BB-BUZ Premium 7.1) |
– Heirat
– Geburt/Adoption (eines minderjährigen Kindes)
– Erwerb/Bau eines Eigenheims (Wert min. 100.000 Euro)
– Wechsel in die Selbständigkeit
– Ende der Ausbildung und Einstieg in die Berufstätigkeit
– Erhöhung Einkommen um mehr als 10 % |
BBV (Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Versicherung mit erweiterten Leistungen; Stand August 2010) |
– Heirat
– Geburt/Adoption (eines minderjährigen Kindes)
– Tod des mitverdienenden Ehegatten
– Scheidung
– Ende der Ausbildung
– Wechsel in die Selbständigkeit (erstmalig)
– Erhöhung Bruttoeinkommen um mehr als 20 %
– Aufnahme eines Darlehens (mehr als 50.000 Euro f. gewerbliche Zwecke oder das Eigenheim) |
Dialog Lebensversicherungen (Allgemeine Bedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung; Stand Januar 2012) |
– Heirat
– Geburt/Adoption (eines minderjährigen Kindes)
– Tod des Lebenspartners
– Scheidung
– Ende der Ausbildung und Einstieg in die Berufstätigkeit
– Wechsel in die Selbständigkeit (erstmalig)
– Erhöhung Bruttoeinkommen um mehr als 20 %
– Kauf/Bau eines Eigenheims (Wert mehr als 50.000 Euro) |
Vergleich zufällig ausgewählter Versicherer in Bezug auf die Anspruchsgrundlagen für die Ausübung der Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung) in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Darüber hinaus unterscheiden sich die Gesellschaften mitunter in Details – wie bei der erforderlichen Erhöhung des Einkommens. An welche Bedingungen kann die Erhöhung der Leistung noch gebunden sein?
Stellt man Versicherungsbedingungen verschiedener Gesellschaften gegenüber, tauchen bei einigen Anbietern mehr oder minder hohe Hürden auf. Beispielsweise schreibt die HUK COBURG Lebensversicherung (BB-BUZ Premium 7.1) in ihren Versicherungsbedingungen ein Höchstalter von 50 Jahren vor, bis zu dessen Erreichen die Nachversicherungsgarantie ausgeübt werden kann und einen schriftlichen Antrag innerhalb von 3 Monaten. Zusätzlich ist in den Bedingungen eine Ausbauoption integriert, welche in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit (bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) einmalig die Anpassung der Leistung auch ohne die Gründe der Nachversicherungsgarantie erlaubt.
Zieht man die Versicherungsbedingungen der DEVK (Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung; Stand Januar 2012) zum Vergleich heran, darf der Vertrag höchstens 10 Jahre alt sein und muss mindestens noch 20 Jahre zurücklegen. Auch hier ist die Erhöhung der Versicherungsleistung innerhalb von drei Monaten geltend zu machen.
Nimmt man als dritte BU-Versicherung die Bedingungen der BBV hinzu, ist die Nachversicherung ab vollendetem 45. Lebensjahr, bei einer Restversicherungsdauer von unter 5 Jahren und einem beitragsfrei gestellten Vertrag ausgeschlossen.
Beispiele, die deutlich machen, wie stark sich die Bedingungen der einzelnen Versicherer in Bezug auf die Nachversicherungsgarantie unterscheiden können. Und nicht nur in Bezug auf deren Ausübung müssen Verbraucher mit einer erheblichen Bandbreite rechnen.
Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist also kein Freifahrtschein, sondern bei den Versicherern an einen festen Rahmen gekoppelt. Ausschlaggebend sind:
- das Alter der Versicherten zum Zeitpunkt der Ausübung,
- ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder für den Vertrag weiterhin Beiträge geleistet werden,
- und häufig eine festgelegte Mindestrestlaufzeit.
Grenzen der Nachversicherungsgarantie
Seitens der Versicherungsgesellschaften wird im Zusammenhang mit der Nachversicherungsgarantie nicht nur geregelt, unter welchen Gesichtspunkten Verbraucher die Leistung der BU-Versicherung anpassen können. Auch deren Umfang unterliegt klaren Vorgaben. Dies kann bedeuten, dass einerseits eine Mindestanhebung der Versicherungsleistung (Versicherer unterscheiden sich hier teilweise um 100 Prozent) zu erfolgen hat, begrenzen diese gleichzeitig in der Höhe aber auch nach oben (zum Beispiel auf 3.000 Euro) für jedes einzelne Ausüben der Nachversicherungsgarantie. Zudem tauchen in verschiedenen Versicherungsbedingungen Vorgaben bezüglich der absoluten Erhöhung von Versicherungsleistungen auf. Diese können so aussehen, dass die BU-Rente insgesamt (Summe aller Erhöhungen) nicht mehr als doppelt so hoch wie der ursprünglich vereinbarte Betrag ausfallen darf.
Versicherer |
Grenzbeträge Nachversicherungsgarantie |
Frist zum Ausüben der Nachversicherung (nach Eintritt des Ereignisses) |
Dialog Lebensversicherungen |
– max. 100 % der anfangs versicherte Rente
– maximal 40.000 Euro Jahresrente
– einschließlich aller gesetzlicher und privater Vorsorgeleistungen nicht mehr als 60 % des Bruttoeinkommens
– dreimalige Anpassung möglich |
– 3 Monate (Nachversicherungsgarantie endet mit Vollendung des 45. Lebensjahres) |
HUK Coburg (Zusatzversicherung) |
– min. 300 Euro, maximal 3.000 Euro je Jahr
– max. 100 % der anfangs versicherte Rente
– maximal 30.000 Euro Jahresrente
– nicht mehr als 75 % des Nettoeinkommens bzw. 12.000 Euro (Hausfrauen, Auszubildende)
– weitere Obergrenzen auf Grundlage der Hauptversicherung |
– 3 Monate (Nachversicherungsgarantie endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres) |
DEVK |
– min. 600 Euro
– max. 100 % der anfangs versicherte Rente
– Jahresrente darf sich um max. 9.000 Euro erhöhen
– nicht mehr als 75 % des Nettoeinkommens für insgesamt EU/BU-Risiken |
– 3 Monate |
Bayerische Beamten Versicherungen |
– Jahresrente muss min. 900 Euro – max. 6.000 Euro betragen
– max. 100 % der anfangs versicherte Rente
– maximal 30.000 Euro Jahresrente
– nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens (private und gesetzliche Anwartschaften bei EU/BU werden addiert)
– dreimalige Anpassung möglich |
– 6 Monate (Nachversicherungsgarantie endet mit Vollendung des 45. Lebensjahres) |
Vergleich zufällig ausgewählter Versicherer in Bezug auf die Erhöhung der BU-Renten für die Ausübung der Nachversicherungsgarantie (ohne erneute Gesundheitsprüfung) in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Natürlich gilt in diesem Zusammenhang auch weiterhin die Kopplung der Rente an das Einkommen. Hinweis: Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein für eine Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) abgeschlossen, unterliegt die Höhe der Rentenanpassung durch die Nachversicherungsgarantie unter Umständen weiteren Einschränkungen. Einige Unternehmen lassen über die gesamte Laufzeit nur eine begrenzte Anzahl von Anpassungen zu. Letztere lassen sich den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Die Nachversicherungsgarantie ist ein sinnvoller Bestandteil der BU-Versicherung. Angesichts erheblichen Unterschiede ist der Blick ins „Kleingedruckte“ ratsam – zumal durch die ausgeübte Nachversicherungsgarantie u. U. jedes Mal ein neuer Versicherungsvertrag zustande kommt.
Dynamisierung oder Nachversicherungsgarantie
Wer vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht, sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob man eher Wert auf die Dynamisierung oder eine Nachversicherungsgarantie legen soll. Durchaus keine leichte Entscheidung, versucht man doch zwei Bausteine mit unterschiedlicher Zielsetzung zu vergleichen.
Die Dynamisierung erhöht die Versicherungssumme in festgelegten Schritten. Damit erfüllt sie gewissermaßen eine Anpassungsfunktion an die Teuerungsrate, sie kompensiert für die BU-Rente so den Kaufkraftverlust. Die Nachversicherungsgarantie verfolgt ein anderes Ziel. Hier geht es in erster Linie darum, einen spürbaren Mehrbedarf in der Berufsunfähigkeitsversicherung abzubilden, welcher beim Vertragsschluss nicht messbar war. Inflationäre Entwicklungen bleiben in diesem Zusammenhang unberücksichtigt.
Ein Anpassung der BU-Rente unter dem Eindruck der Inflation rechnet sich gerade bei langen Versicherungslaufzeiten. Die Nachversicherungsgarantie ist im Gegenzug ein Flexibilisierungsinstrument, um Unterversicherung zu vermeiden und gerade für Singles bzw. Berufsanfänger sinnvoll, um spätere Anpassungen der Versicherungsleistung zu erlauben.
Tipp: Auszubildende oder Studenten, für welche die versicherbare BU-Rente in ihrer Höhe gedeckelt wird, sollten auf den Einschluss der Nachversicherungsgarantie unbedingt Wert legen. Nur so hält die Vorsorge mit der Entwicklung nach dem Einstieg ins Berufsleben Schritt.