- sich die Gefahrklasse für das Unternehmen ändert oder,
- die Beitragsmeldung unrichtige Angaben enthält.
Tragung der Beiträge
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Beitrag nicht paritätisch – also zu gleichen Teilen – auf die Beschäftigten und Arbeitgeber verteilt. Letztere kommen zu 100 Prozent für die Prämien auf. Hintergrund ist § 150 des Siebenten Sozialgesetzbuches. Eine Besonderheit der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Tatsache, dass der Beitrag nicht für das Kalenderjahr im Voraus bzw. für jeden einzelnen Versicherungsmonat zu leisten ist, sondern nachträglich festgelegt wird.
Die Unternehmen müssen zum Jahresende eine endgültige Meldung der erzielten Entgelte abgeben, anhand derer sich die Prämien berechnen. Die Beitragsbescheide werden den Unternehmen zugestellt und können nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden, wenn: