Berufsfördernde Leistungen

Berufsfördernde Leistungen in der Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung decken im Alltag ein breites Spektrum verschiedener Leistungen ab, welche den Zweck verfolgen, die Leistungsfähigkeit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder aber diese im Versicherungsfall zu entschädigen. Anhand dieser drei Aufgabenbereiche lässt sich nachvollziehen, dass die gesetzliche Unfallversicherung in ihrer Zielstellung über Heilbehandlung und Rente hinausgeht, sie umfasst auch berufsfördernde Leistungen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Grundlage dieses Aufgabenbereichs ist § 35 des Siebenten Sozialgesetzbuches, der nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben einschließt, sondern auch Hilfen, wenn es um das Erlangen einer „angemessenen Schulbildung“ geht (siehe § 35 Abs. 2 SGB VII). Wie sehen die Leistungen der Unfallversicherung in diesem Bereich aber genau aus? Generell decken die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hier ein Spektrum ab, welches sich einerseits auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes bezieht bzw. der Erlangung einer neuen Beschäftigung konzentriert und dabei nicht nur die Rehabilitation berührt, sondern auch die:
  • berufliche Anpassung,
  • Weiter- und Fortbildung,
  • Ausbildung,
  • Umschulung,
  • sowie Berufsvorbereitung.
Darüber hinaus stellt die Unfallversicherung auch Unterstützung für den Alltag – etwa in Form der Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfe. Letztere fallen allerdings eher in den Bereich der Leistungen zur Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben nach den §§ 40 – 43 SGB VII.

1990

2000

2009

2010

 Sachleistungen

61.469.952 €

109.728.846 €

78.876.218 €

85.492.268 €

 Übergangsgeld

44.945.051 €

68.251.988 €

39.183.428 €

41.761.353 €

 Sonstige Barleistungen

544.290 €

515.371 €

456.029 €

577.426 €

 Sozialversicherungsbeiträge bei Übergangsgeld

21.707.258 €

38.528.243 €

22.620.067 €

24.277.114 €

 Reisekosten

5.522.992 €

11.847.946 €

7.666.886 €

8.210.738 €

 Haushaltshilfe

59.967 €

247.792 €

160.761 €

177.848 €

 Betriebshilfe

2.221 €

 Sonstige ergänzende Leistungen 1

5.917.203 €

7.424.437 €

4.746.178 €

4.403.831 €

 Übergangsleistungen

20.159.155 €

30.241.687 €

14.523.301 €

14.725.023 €

Summe

160.328.089 €

266.786.310 €

168.232.868 €

179.625.601 €

Entwicklung der Leistungen für Teilhabe am Arbeitsleben, aufgeschlüsselt in verschiedene Leistungsbereiche für ausgewählte Versicherungsjahre (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2010; herausgegeben von der DGUV) Bezüglich der einzelnen Leistungsbereiche in diesem Segment orientiert sich die gesetzliche Unfallversicherung übrigens am Neunten Sozialgesetzbuch, genauer an den §§ 33 – 38a sowie den §§ 40 und 41. Hier werden nicht nur die einzelnen Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Versicherten nach einem Versicherungsfall, wie die Hilfen zur Erlangung des Arbeitsplatzes, betriebliche Qualifizierungen, Weiterbildungen oder der Gründerzuschuss umrissen, sondern auch die Begleitung, welche im Rahmen der Überwindung der Unfall- oder BK-Folgen im medizinischen Bereich notwendig sind.

Übersicht zur Entwicklung der Leistungen für Teilhabe am Arbeitsleben, aufgeschlüsselt in verschiedene Leistungsbereiche für ausgewählte Versicherungsjahre (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2010; herausgegeben von der DGUV) Dabei Vorrang hat der Versuch, den Versicherten im alten Beschäftigungsverhältnis zu halten. Zu diesem Zweck versuchen die Träger der Unfallversicherung ein Konzept mit dem Arbeitgeber zu entwickeln, welches den Umbau des Arbeitsplatzes, also dessen Anpassung an die neuen Bedingungen, genauso einschließen kann wie eine Assistenz für den betroffenen Beschäftigten. Die Weiterbildung bzw. Neuqualifizierung kann als Mittel hier ebenfalls zum Einsatz kommen, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern. Leistungen, welche seitens der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in diesem Rahmen dem Arbeitgeber zugute kommen können, umfassen unter anderem:
  • Ausbildungszuschüsse,
  • Eingliederungszuschüsse,
  • Unterstützung für Arbeitshilfen und,
  • die Erstattung von Kosten bei befristeten Probebeschäftigungen.
Allerdings gelten für die Zuschüsse, die Arbeitgeber erhalten, mitunter Auflagen, welche unter anderem durch § 34 SGB IX näher umrissen werden. So kann ein Zuschuss, der bei Ausbildung gezahlt wird, zwar über den gesamten Zeitraum der Maßnahme bewilligt werden, sollte aber nach Maßgabe des Neunten Sozialgesetzbuches die Grenze der allgemeinen betrieblichen Ausbildungsvergütungen für das letzte Ausbildungsjahr nicht überschreiten. Weiterhin gelten Einschränkungen aber auch für die Eingliederungszuschüsse der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB IX. Diese orientieren sich maximal an 50 Prozent der regelmäßigen Entgelte und werden von den Trägern der GUV nur für einen Zeitraum von einem Jahr übernommen. Bezuschusst werden hier aber nur die Entgelte, welche geltenden Tarifverträgen bzw. den ortsüblichen Vergütungen entsprechen. Hinweis: Streben Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung eine Tätigkeit im Zuge der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, die als höherwertig einzustufen ist, kann vom betreffenden Träger der GUV eine anteilige Förderung erfolgen. Deren Höhe bemisst sich dann an dem Aufwand, welcher für eine angemessene Maßnahme für den Versicherten entstanden wäre. Beispiel für eine solche Konstellation wäre die Aufnahme eines Studiums, wenn etwa im Rahmen eines Ausbildungsberufs sich die Entstehung einer Berufskrankheit andeutet. Im Zuge einer solchen Förderung müssen Betroffene aber beachten, dass unter Umständen der Aus-/Weiterbildungsfortschritt zu dokumentieren ist. Button Versicherungsvergleich