Renten

Renten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach § 1 des Siebten Sozialgesetzbuches dazu verpflichtet, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintreten einer Berufskrankheit wieder herzustellen. Allerdings zeigt ein Blick in die Praxis, dass die Träger der GUV nicht in jedem Fall dieser Aufgabe gerecht werden können. Lässt sich eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit nicht vermeiden bzw. verhindern, muss die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Siebten Sozialgesetzbuch Versicherte oder deren Hinterbliebene entschädigen. Diese Form der Entschädigung beruht nach § 1 SGB VII übrigens nicht auf dem Sachleistungsprinzip, sondern hat in Form einer Geldleistung, sprich als Rente, zu erfolgen. Wie sehen die Leistungen der Unfallversicherung aber im Einzelnen aus? Generell ist in diesem Zusammenhang zwischen der Rente für den Versicherten zu unterscheiden und den Leistungen, die Hinterbliebene erhalten. In diesem Zusammenhang können Ansprüche gegen die Träger der Unfallversicherung unter anderem:
  • Witwen/Witwer,
  • Kinder und,
  • Eltern, frühere Lebenspartner oder Eheleute erheben.
Macht dieser Personenkreis gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgreich einen Rentenanspruch geltend, spricht man von der Hinterbliebenenrente.
an Versicherte (in 1.000 Euro) an Witwen/Witwer (in 1.000 Euro) an Kinder (in 1.000 Euro) Summe (in 1.000 Euro)

2000

3.863.449

1.287.180

127.730

5.278.359

2001

3.914.986

1.297.226

126.509

5.338.721

2002

3.982.916

1.316.549

125.612

5.425.077

2003

4.017.914

1.323.577

124.940

5.466.431

2004

4.006.454

1.320.115

122.916

5.449.485

2005

3.987.306

1.310.681

117.813

5.415.800

2006

3.941.354

1.310.888

113.746

5.365.988

2007

3.987.306

1.296.209

110.953

5.394.468

2008

3.894.222

1.300.728

107.767

5.302.717

2009

3.994.375

1.335.211

102.801

5.432.387

Übersicht zur Entwicklung der Rentenzahlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung über den Zeitraum zwischen 2000 und 2010 (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2010; Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)) Hinweis: In den deutschen Sozialversicherungssystemen existieren mehrere Rentenleistungen, die wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgezahlt werden. Deren Anspruchsvoraussetzungen können sich teilweise deutlich unterscheiden. So ist für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann (unbedingte Voraussetzung ist das Erfüllen der in § 43 SGB VI vorgeschriebenen Beitragszeiten). Die in der gesetzlichen Unfallversicherung verankerte Rentenleistung berücksichtigt dagegen den entstandenen Verlust der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf eine eventuell bereits zurückgelegte Beitragszeit.
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