Der Arbeitsschutz ist eines der wichtigsten Elemente, wenn es um die Abwehr von Unfallgefahren am Arbeitsplatz und die Verhütung von Berufskrankheiten geht. Eine Tatsache, die auf den ersten Blick nicht zwingend offensichtlich Arbeitsbereich für die gesetzliche Unfallversicherung ist, da sowohl die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) oder das Arbeitsschutzgesetz scheinbar außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Allerdings ist die Unfallversicherung seit einigen Jahren über die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie in diesen Themenbereich aktiv eingebunden, was seitens der Bundesregierung über § 14 Abs. 3 SGB VII gesetzgeberisch zementiert wurde. Kern dieser gemeinsamen Strategie, die bund- und länderübergreifend verwirklicht werden soll, ist das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern. Gleichzeitig sollen durch einen hoch entwickelten Arbeitsschutz die Sozialversicherung sowie Unternehmen in Bezug auf die Kosten entlastet werden.
Umgesetzt wird diese Strategie im Rahmen festgelegter Ziele, deren Erreichung in 2 Stufen geplant ist. Die erste dieser beiden Zielstufen läuft 2012 aus und hat die Verringerung:
- von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen,
- Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen und,
- der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen
als wesentliche Zielstellungen zur Aufgabe.
Im Anschluss daran soll in der 2. Stufe, die ihren geplanten Abschluss 2018 findet, die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verbessert, die Gefährdung im Skelett-Muskel-Bereich weiter verringert und die arbeitsbedingte psychische Belastung für Beschäftigte verringert werden.
Wie wird der Arbeitsschutz im Rahmen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) im Einzelnen umgesetzt? Für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie haben die Beteiligten nicht nur diverse Arbeitsprogramme aufgesetzt, die sich konkreten Branchen und Arbeitsbereichen widmen, sondern auch der Aufklärung über gesundheitliche Gefahren.
Darüber hinaus ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. bzw. sind die einzelnen Berufsgenossenschaften auch aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden – etwa über die Ausgestaltung von Unfallverhütungsvorschriften für unterschiedliche Arbeitsbereiche, die im Alltag Anwendung finden.
Arbeitsschutz in der Zukunft
Seitens der gesetzlichen Unfallversicherung konzentriert sich der Themenbereich Arbeitsschutz und Prävention derzeit vor allem auf die physische Gesunderhaltung der Beschäftigten. Ein Ansatz, dessen positive Auswirkung sich anhand der zurückgehenden Zahl an Versicherungsfällen messen lässt. Da sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen die Herausforderungen, vor denen die Beschäftigten stehen, deutlich verändert haben – speziell unter dem Eindruck psychischer Belastungen – wird der Arbeitsschutz zukünftig auch diesem Bereich stärker Aufmerksamkeit widmen müssen.