- Die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
- Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
- sowie die Unfallkassen des Bundes, der Eisenbahn, von Post und Telekom bzw. der Länder und Gemeinden für die Tragung der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig.
Träger der Leistungen
Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebente Sozialgesetzbuch, welches nicht nur umreißt, welche Ansprüche Versicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit haben, sondern auch die Trägerschaften und Zuständigkeiten für einzelne Beschäftigungsbereich festlegt.
Nach § 114 SGB VII sind für die Unfallversicherung: