Unfälle sind im Alltag allgegenwärtig. Dabei muss es nicht zwingend immer Fahrlässigkeit sein, die zu einem Unfall führt. Oft ist es auch die Einwirkung Dritter, welche Folgen haben kann. Abseits möglicher zivilrechtlicher Ansprüche, die in diesem Zusammenhang aufleben können, verlassen sich viele Verbraucher auf das soziale Netz. Ob dessen Maschen allerdings eng genug geknüpft sind, stellt sich meist erst im Versicherungsfall heraus.
Und nicht selten müssen Verbraucher dann erkennen, dass der Verzicht auf eine private Absicherung ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen war. Warum? Die gesetzliche Unfallversicherung erkennt den Versicherungsfall nur dann an, wenn der Schaden mit der versicherten – sprich beruflichen – Tätigkeit in Zusammenhang stand. Fehlt diese Grundvoraussetzung, kann der Betroffene keinen Anspruch gegen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen geltend machen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem. Zwar leistet die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung im Fall der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung. Die Höhe der Rente sowie die Anspruchsvoraussetzungen lassen allerdings erhebliche Lücken offen. Unterm Strich steht der Bedarf nach privater Vorsorge, um sich adäquat gegen die Folgen eines Unfall abzusichern.
Private Vorsorge wird zunehmend wichtiger
Ein Grundsatz, der an Bedeutung in der Vergangenheit gewonnen hat. Denn mit einem zunehmend dünner werdenden sozialen Netz ist in steigendem Rahmen die Bevölkerung gefordert, wenn es um Sicherheit und finanzielle Sicherheit geht. Eine Säule dieses Vorsorgegedankens ist die private Unfallversicherung. Deren Leistungen können dabei helfen, finanzielle Engpässe aufzufangen. Und bei einer vorausschauenden Vertragsgestaltung bietet die Unfallversicherung langfristige Sicherheit für die ganze Familie.
Denn gerade dann, wenn die Verantwortung für den Einzelnen steigt, dehnt sich die Tragweite von Unfallfolge aus. Damit Familienhaushalte – speziell mit einem Alleinverdiener – aber immer rundum optimal abgesichert sind, müssen unterschiedliche Ansprüche zufrieden gestellt werden, denen die private Unfallversicherung allein nicht immer gerecht werden kann.
Unfallversicherung: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Denn auch die private Unfallversicherung hat ihre Grenzen. An diese stoßen Versicherte immer wieder dann, wenn gesundheitliche Schäden und eine Minderung in der Erwerbsfähigkeit nicht durch Unfälle, sondern Krankheiten entstehen. Wer sich rund um absichern und im Ernstfall weich fallen will, muss daher immer die individuelle Lebenssituation mit den vorhandenen Möglichkeiten in Einklang bringen und das Versicherungsportfolio sinnvoll komplettieren.
Warum gegen Unfälle absichern
Viele Verbraucher unterschätzen die gesundheitlichen Gefahren, welche von Unfällen ausgeht. Dabei lässt sich anhand von Statistiken durchaus ermessen, welche Wirkung ein Unfall auf den Alltag entfalten kann. Bereits eine teilweise Bewegungseinschränkung des rechten oder linken Armes reicht aus, um die Ausübung des erlernten Berufs unmöglich zu machen. Ohne Vorsorge erwächst für Betroffene in dieser Situation ein erhebliches finanzielles Risiko.
Noch dramatischer die Situation für Kinder. Durch einen Unfall stark in den motorischen Fähigkeiten eingeschränkt, bleiben ihnen die Möglichkeiten der Altersgenossen in Bezug auf die berufliche Entfaltung verwehrt, sie werden möglicherweise sogar zu einem Pflegefall, der immer auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die private Unfallversicherung kann hier finanzielle Sicherheit schaffen und Vorsorge leisten, denn:
- die private Unfallversicherung zahlt in jedem Fall – egal, wie stark Versicherte in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind,
- die private Unfallversicherung erhöht die Versicherungsleistung bei besonders schweren Verletzungen,
- die private Unfallversicherung leistet ab einem gewissen Invaliditätsgrad nicht nur in Form einer Einmalleistung, sondern u. U. auch als Unfallrente,
- die private Unfallversicherung übernimmt (je nach Tarif) unter anderem Kosten für Bergung, einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie kosmetische Operationen und,
- die private Unfallversicherung kann so ausgelegt werden, dass sie die ganze Familie schützt – inklusive der besonders gefährdeten Kinder.
Zudem kann die private Unfallversicherung bei vielen Unternehmen als Zusatzversicherung abgeschlossen werden und ergänzt so den bereits vorhandenen Versicherungsschutz.