Rechtliche Rahmen
Für die Ausgestaltung der gesetzlichen Unfallversicherung ist das 7. Sozialgesetzbuch ausschlaggebend. Hier wird nicht nur der Rahmen festgelegt, in dem die Versicherten Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, sondern auch, wie deren Träger rechtlich zueinander stehen, in welcher Form die sachliche und örtliche Zuständigkeiten geregelt werden usw. Ein ähnlich umfassendes Regelwerk, auf dessen Rahmen sich die Versicherten abschließend berufen können, ist das Versicherungsvertragsgesetz, das allerdings nicht allein den rechtlichen Verkehr zwischen den Verbrauchern und Unternehmen regelt.
Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des VVG nur ein Baustein des privaten Gegenstücks der Unfallversicherung. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen spielen eine ebenso große Rolle, wie das Versicherungsaufsichtsgesetz und andere Gesetzesbücher, die privaten Rechtsgeschäften ihren Rahmen verleihen.