Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (allgemein als Versicherungsvertragsgesetz bezeichnet) ist eine der wesentlichen Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Parteien geregelt werden. In seiner ursprünglichen Fassung entstand das Gesetz bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts – es wurde 1908 verabschiedet und trat 1910 in Kraft.
In seiner heutigen Form trat das VVG zum 01. Januar 2008 in Kraft und enthält Neuregelungen, die nicht nur allein den Zweig der privaten Unfallversicherung, sondern auch allgemeine Vorschriften betreffen. Kern des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ist die Gestaltung der privatrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Anzeige-, Beratungs- und Informationspflichten. Gleichzeitig umreißt das VVG aber auch Rechte der einzelnen Vertragsparteien, was für beide Seiten enorme Bedeutung erlangen kann.
So wird in § 19 VVG dem Versicherer ein Rücktrittsrecht zugestanden, wenn Gefahrumstände vorsätzlich oder fahrlässig seitens des Versicherten verschwiegen werden. Darüber hinaus gibt das Versicherungsvertragsgesetz dem Versicherten aber auch die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Verträge mit Unternehmen zu beenden oder den Einstieg in neue Tarife zu verlangen.
Gegliedert wird das VVG in einen allgemeinen Teil, welcher Vorschriften enthält, die für alle Versicherungszweige gelten (§ 1 – § 99 VVG) und Abschnitte, die sich auf einzelne Bereiche konzentrieren (die private Unfallversicherung nimmt im Versicherungsvertragsgesetz die §§ 178 – 191 ein).