Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die wesentlichen Bedingungen, auf deren Grundlage der Vertrag zwischen Unternehmen und Versicherten zustande kommt. Darin wird nicht nur erklärt, welche Leistungen die Versicherungsnehmer im Ernstfall in Anspruch nehmen können, sondern auch, welche Verpflichtungen durch den Versicherungsvertrag entstehen.
Diese sogenannten Obliegenheiten können unter anderem eine umgehende Anzeige des Versicherungsfalles umfassen, die Mitteilung über Veränderungen der persönlichen Lebenssituation und inwiefern nachträglich auftretende Umstände, welche einer Gefahrerhöhung gleichkommen, dem Versicherer mitzuteilen sind. Darüber hinaus legen die AVB auch fest, in welchen Fällen Unternehmen nicht zur Leistung verpflichtet sind.
Trotz der von Versicherer zu Versicherer individuellen Gestaltungsspielräume, welche die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unterschiedlich gestalten können, lassen sich immer wieder gewisse Gemeinsamkeiten erkennen. Dies betrifft etwa die grundlegende Definition des Leistungsfalles, die Reichweite eventueller Leistungsausschlüsse oder den räumlichen Geltungsbereich der privaten Unfallversicherung.
Hinweis: Die AVB sind wesentliches Gestaltungsmerkmal der privat geschlossenen Versicherungsverträge in Deutschland. Und als deren Grundlage kommt den Versicherungsbedingungen im Verlauf der Versicherungszeit – auch im Fall einer Schadensregulierung – erhebliches Gewicht zu. Aus diesem Grund ist deren Studium unbedingte Voraussetzung, um sich angemessen und auf die individuelle Lebenssituation passend abzusichern. Hinzu kommt, dass die Versicherungsbedingungen um besondere Tarifbestimmungen ergänzt werden können – es entstehen Besondere Versicherungsbedingungen.
Die Musterbedingungen des GDV
Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ist das Dachgremium der deutschen Versicherungsunternehmen und zentraler Mittelpunkt der deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Anspruch, der bereits angesichts von 460 Mitgliedsunternehmen erkennbar ist. Und als solches vertritt der GDV die Versicherungsbranche nicht nur auf politischer Ebene nach außen, er bietet auch die Möglichkeit, sich grundlegend zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu informieren.
Für den Bereich der Unfallversicherung sind dies die:
- AUB 2010 (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen)
- AB UBR 2010 (Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung)
- BB Hilfe und Pflege/Senioren (Besondere Bedingungen für die Versicherung von Hilfs- und Pflegeleistungen in der Unfallversicherung)
- KIZ 2010 (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern).
Inhalt und Umfang der Musterbedingungen
Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind im Wesentlichen eine Richtschnur bezüglich der Vertragsgestaltung zwischen den Unternehmen der Versicherungswirtschaft und den Versicherten, wenn es um die private Unfallversicherung geht. Damit können sie eine erste Informationsquelle für alle Verbraucher darstellen, die sich im Rahmen eines Versicherungsvergleichs, Versicherungswechsels o. ä. intensiver mit dem Thema Versicherungsvertrag auseinandersetzen.
In den AUB 2010 wird durch den GDV nicht nur der Versicherungsfall umrissen, also welche Gestalt ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen annehmen muss, sondern auch, an welcher Stelle gesundheitliche Schäden dem Unfall gleichgestellt sind. So sprechen die AUB 2010 im Fall von:
- Verrenkungen
- oder Zerrungen und Abrissen von Muskeln, Sehnen und Bändern
ebenfalls von einem Unfallgeschehen. Allerdings müssen die gesundheitlichen Schäden in diesem Zusammenhang durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht sein (siehe dazu Nr. 1.4 der AUB 2010).
Weiterhin umreißen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des GDV für die private Unfallversicherung einzelne Leistungen im Versicherungsfall, wie die:
- Invaliditätsleistung (nach Höhe und Art),
- Übergangsleistungen,
- Todesfallleistungen,
- Tagegelder und Genesungsleistungen.
Hinweis: Bei den AUB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft handelt es sich um Musterbedingungen, welche die Versicherungsbedingungen in der Praxis, denen die konkrete Vertragsgestaltung zugrunde liegt, teilweise vereinfacht wiedergeben. Das Studium der AUB 2010 das GDV kann ein intensives Auseinandersetzen mit den vom Versicherer ausgegebenen Bedingungen und Bestimmungen nicht ersetzen, da diese sowohl in der Ausgestaltung einzelner Leistungen und der Leistungsausschlüsse sich unterschiedlich darstellen können, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
AUB 2010 (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen) |
BB Heilberufe 2010 (Besondere Bedingungen HUK Coburg f. Invaliditätsgrad) |
Körperteil |
Invalidität |
Körperteil |
Invalidität |
– Arm |
70 Prozent |
– Arm/ Hand |
100 Prozent |
– Daumen/ Zeigefinger |
20 Prozent/ 10 Prozent |
– Daumen/ Zeigefinger |
60 Prozent |
– anderer Finger |
05 Prozent |
– andere Finger |
20 Prozent |
– Bein/ Fuß |
70 – 45 Prozent/ 40 Prozent |
– Bein/ Fuß |
70 Prozent |
– großer Zeh |
05 Prozent |
– großer Zeh |
08 Prozent |
– andere Zehen |
02 Prozent |
– andere Zehen |
03 Prozent |
– Auge |
50 Prozent |
– Auge |
80 Prozent |
– Gehör (einseitig) |
30 Prozent |
– Gehör (beidseitig) |
70 Prozent |
Übersicht zu Unterschieden im Invaliditätsgrad zwischen den AUB 2010 des GDV und den besonderen Tarifbestimmungen der HUK Coburg zur BB Heilberufe
Für die Ausgestaltung des Versicherungsvertrages bzw. eine spätere Geltendmachung eventuell entstehender Ansprüche sind daher die Tarif- und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen ausschlaggebend.