Im Bereich der Bankgeschäfte sind die Dienste von Auskunfteien im gegenseitigen Miteinander zwischen Bankkunde und Instituten längst Normalität. Allerdings ist deren Tätigkeit nicht unumstritten. Eine Tatsache, die sich auch auf das Versicherungswesen übertragen lässt. Denn seitens der Versicherungsunternehmen besteht ein Interesse daran, vor allem gute Risiken in Verträgen unterzubringen.
Allerdings konzentriert sich die Aufmerksamkeit nicht auf mehrere Unternehmen, welche die Risikobewertung vornehmen, sondern auf eine zentrale Stelle – das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (kurz HIS). Früher als UNIWAGNIS bezeichnet, erfolgte zum 01. April 2011 dessen Umgestaltung.
Kritik einer Versicherungsauskunftei
Die Sammlung von Datensätzen über Versicherungsnehmer erfüllt vom Standpunkt der Unternehmen aus wirtschaftliches Interesse, es geht um die Minimierung von Risiken. Kritiker bemängeln allerdings, dass durch eine Sammlung und Auswertung der Daten hinter verschlossenen Türen die Versicherten selbst von diesem Prozess ausgeschlossen werden, also ein hohes Maß an Intransparenz entsteht. Besonders dann, wenn der Verbraucher selbst keine Kenntnis von der Existenz entsprechender Einträge besitzt, können Fehlinformationen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Eine Tatsache, die unter anderem zu den Reformen der Datenbank UNIWAGNIS führte.
Hinweis: Im Zuge der neuen Gesetzgebung zum Datenschutz haben Verbraucher das Recht, einmal pro Jahr Auskunft über die gespeicherten Daten nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes zu verlangen.