Die Unfallversicherung für Kinder

Inhaltsübersicht


Vorsorge beginnt in den Köpfen vieler Verbraucher erst mit dem Erwachsenenalter. Dabei warten Risiken nicht, bis man das 18. Lebensjahr erreicht hat. Traurige Medienberichte zeigen regelmäßig, dass auch Kinder Opfer von Unfällen werden können. Entsprechend groß ist meist auch das Interesse der Eltern an einer Absicherung. Wie gefährdet der Nachwuchs sein kann, zeigt ein Blick in die Unfallstatistiken. Kinder unterschiedlicher Altersgruppen machen hier nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung einen erheblichen Teil der Opfer aus, auch die private Unfallversicherung muss immer wieder entsprechende Ansprüche zufriedenstellen. Ein Grund ist das gerade in jungen Lebensjahren fehlende Gespür für Unfallgefahren im Alltag. Dabei lassen sich die Hinweise und Regeln, welche für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ab 18 Jahre gelten, nicht ungeprüft auf den Nachwuchs übertragen. Aufgrund der besonderen Umstände gelten an die Tarife andere Anforderungen. Hinzu kommt, dass Eltern die Gefahren für den Nachwuchs nicht selten unterschätzen. Untermauert wird diese Ansicht von aktuellen Studien. So hat kürzlich eine Befragung von Eltern ergeben, dass sich die Wahrnehmung von Unfallgefahren mitunter verzerrt darstellt.

Gefährdungslage ist Eltern unklar

So ist ein hoher Prozentsatz der Eltern nach wie vor der Meinung, dass gerade der Straßenverkehr für Kinder besonders gefährlich ist. Im heimischen Haushalt sei dagegen nach einer Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft die Sicherheit für den Nachwuchs weniger hoch. Eine Wahrnehmung, die im krassen Gegensatz zu den tatsächlichen Zahlen steht, die aus Statistiken zum Unfallgeschehen hervorgehen.

Risikoeinschätzung der Eltern zur Gefährdungslage der Kinder in alltäglichen Situationen. Besonders deutlich die Einschätzung der Unfallrisiken im Straßenverkehr, Heim und Garten vertrauen dagegen viele Eltern (Quelle: Wie gefährdet ist mein Kind? Repräsentative Studie zu Kinderunfällen und Risikobewusstsein der Eltern 2012; Verfasser: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und GfK Finanzmarktforschung) So belegen Zahlen des GDV nicht nur, dass die Risiken für Kinder in der Vergangenheit deutlich gesunken sind, der Straßenverkehr macht am Unfallaufkommen nur noch einen Bruchteil aus. Beispielsweise erreicht die Unfallquote im Straßenverkehr für Kinder insgesamt nur 14 Prozent, bis fünf Jahre ist die Häufigkeit mit sieben Prozent sogar noch geringer. Und setzt sich der negative Wachstumstrend vergangener Jahre fort (zwischen 2006 und 2010 ist die Unfallquote im Straßenverkehr um knapp 20 Prozent gesunken), reduziert sich das Unfallrisiko weiter. Komplett anders das statistische Bild zu den Unfällen in der Freizeit bzw. Zuhause. Während laut der GDV-Studie gerade einmal 18 Prozent der befragten Eltern hier von einem höheren Risiko ausgehen, die Mehrheit Haus und Garten also für sicher hält, sprechen die Zahlen eine gegenteilige Sprache. Speziell in der Altersgruppe unter 5 Jahren ist mit 66 Prozent dieser Bereich überdurchschnittlich vertreten. Und auch im gesamten Altersschnitt sind es immer noch 60 Prozent aller Unfälle, die sich in Haus, Freizeit und Garten ereignen. Eltern müssen angesichts solcher Tatsachen also umdenken, wenn es um die Vorsorge und Absicherung ihrer Kinder geht. Es geht letztlich nicht nur darum, Unfallbereiche abzugrenzen, sondern auch die Unfallgefahren richtig einzuschätzen.

Unfallgefahren für Kinder

Der Alltag eines Kindes ist davon geprägt, die Umwelt zu entdecken. Dabei geht der Nachwuchs natürlich anders mit allem Neuen um als Erwachsene. Kinder nutzen alle Sinne, um ihr Umfeld zu erfahren. Tast- und Geschmackssinn gehören genauso dazu wie das Riechen oder Sehen. Und mit den ersten Schritten im Leben wachsen die Risiken. Gründe, sich mit den Unfallgefahren bzw. Ursachen näher auseinanderzusetzen. Zahlen zufolge, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ermittelt hat, sind es in erster Linie Stürze (in der Ebene und aus der Höhe) sowie das Aufprallen und Stoßen an Gegenständen, die zusammen mehr als 80 Prozent der tatsächlichen Unfallursachen ausmachen. Unfälle beim Spielen oder gar durch heiße Gegenstände –also das Verbrühen im Haushalt – spielen dagegen nur selten eine Rolle. Entsprechend stellt sich auch die Verteilung der beeinträchtigten Körperteile dar. Kopf, Arme und Beine sind zu mehr als zwei Dritteln betroffen, wobei Kopfverletzungen im Kindesalter mit 37 Prozent eine besonders prominente Stellung einnehmen.

Ergebnisse zur tatsächlichen Gefährdungslage von Kindern in alltäglichen Situationen, geordnet nach Unfallschwerpunkten. Deutlich wird die starke Verschiebung der Gefährdung mit zunehmenden Lebensalter. (Quelle: Wie gefährdet ist mein Kind? Repräsentative Studie zu Kinderunfällen und Risikobewusstsein der Eltern 2012; Verfasser: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und GfK Finanzmarktforschung) Ergänzend muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass in den einzelnen Altersgruppen es zu deutlichen Verschiebungen kommen kann – sowohl in Bezug auf den Unfallschwerpunkt, die Unfallursache und die Verletzungen. So nimmt die Zahl der Kopfverletzungen mit zunehmenden Alter ab. Eine Tatsache, die sowohl Zahlen des GDV als auch die KiGGS-Studie des RKI (Robert Koch Institut) untermauern.
GDV-/GfK-Studie (Wie gefährdet ist mein Kind? Repräsentative Studie zu Kinderunfällen und Risikobewusstsein der Eltern 2012
  Unfallhäufigkeit
Sturz (Ebene)

35%

Sturz (vertikal)

23%

Stoß an Gegenständen (inkl. Aufprall)

26%

Spiel

9%

Verkehr

7%

Ausgleiten

5%

Verbrennungen

4%

GDV-Präsentation („Wie gefährdet ist mein Kind?“ – Kinderunfälle und Risikobewusstsein der Eltern)
Sturz/Fall

36%

Sport

17%

Fußball

8%

Rad

8%

Stoßen

5%

Verkehr

5%

Sonstiges

20%

Ergebnisse zur Unfallhäufigkeit bei Kindern. Auch wenn sich die Quellen in den genauen Zahlen unterscheiden, sind Stürze die Hauptunfallart, welche bei Kindern in Erscheinung tritt. (Quelle: Wie gefährdet ist mein Kind? Repräsentative Studie zu Kinderunfällen und Risikobewusstsein der Eltern 2012; Verfasser: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und GfK Finanzmarktforschung sowie Wie gefährdet ist mein Kind? Präsentation von Jürgen Engel, Vorsitzender der Kommission Unfallversicherung im GDV) Demnach sind im Kleinkindalter Kopfverletzungen eine der häufigsten Unfallverletzungen, nehmen in ihrer Häufigkeit ab und werden im weiteren Verlauf durch Verbrennung, Vergiftungen, Schnittverletzungen sowie typischen Folgen von Stürzen abgelöst. Übrigens: Vergiftungen sind gerade in den ersten Lebensjahren eine durchaus ernst zunehmende Gefahr für Kinder und führen leider immer wieder zu schweren Gesundheitsschäden.

Der richtige Unfallschutz für Kinder

Ein kurzer Überblick zu den Risiken und Unfallgefahren für Kinder macht eines deutlich: Eine sinnvolle Vorsorge muss mitwachsen und sich nach Möglichkeit den wechselnden Bedingungen anpassen. Darüber hinaus muss der Unfallschutz für Kinder in besonderer Weise die Unterschiede zur Gefahrensituation späterer Lebensabschnitte berücksichtigen und in der Lage sein, auch langfristig als Vorsorgeinstrument zu fungieren. Schließlich ist ein schwerer Unfall im Kindesalter mehr als ein einschneidendes Erlebnis, er kann den gesamten weiteren Lebensweg nachhaltig beeinflussen.

Was muss eine Unfallversicherung für Kinder leisten?

Bevor Eltern an den Unfallschutz ihrer Kinder denken, müssen sie zuerst die eigene Vorsorge auf eine sichere Basis stellen. Spätestens, wenn dieser Punkt abgehakt ist, steht der Nachwuchs im Mittelpunkt. Obwohl schwere Behinderungen nach einem Unfall eher die Ausnahme als die Regel sind, liegt die Messlatte für den Versicherungsschutz – gerade in Hinblick auf die Vollinvalidität – hoch. Der Grund ist einfach der Tatsache geschuldet, dass wenn Kinder lebenslang in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, der Kapitalbedarf ungleich höher als für Versicherte im Erwachsenenalter ist. Einige einfache Beispiele sollen den Grund hierfür verdeutlichen. Angenommen, aus einer privaten Unfallversicherung fließen nach einem Unfall des Kindes mit Vollinvalidität 300.000 Euro, die mit einer jährlichen Verzinsung von 3,25 Prozent angelegt werden. Durch die Entnahme von 1.200 Euro kommt es zu einem konstanten Werteverzehr, die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung deckt rund 34,2 Jahre ab – bis das Kapital aufgebraucht ist. War das Kind zum Unfallzeitpunkt zehn Jahre alt, deckt die Leistung den Bedarf bis nicht einmal 45 Jahre. Würde man zusätzlich Steuern auf die Zinserträge sowie den Kaufkraftverlust einbeziehen, sieht die Situation noch schlechter aus. Allein bei durch eine konstante Inflationsrate von 1,25 Prozent würde der Kapitalbedarf von 1.200 Euro zu Beginn der Entnahme nach zehn Jahren auf rund 1.358 Euro steigen, um die gleiche Kaufkraft zu erreichen. Legt man die Zahlen aus dem 1. Beispiel für die Fragestellung zugrunde, wieviel Rente ohne Werteverzehr aus der Kapitalsumme entnommen werden kann, würde sich bei gleicher Verzinsung der Invaliditätsleistung von 300.000 Euro eine monatliche Rente von rund 798 Euro ergeben. Wieviel Kapital aus einer Unfallversicherung ist aber notwendig, um eine Rente von 1.200 Euro ohne Werteverzehr zu erreichen? Bei konstanter Verzinsung in Höhe von 3,25 Prozent liegt der Kapitalbedarf bei etwas mehr als 450.000 Euro und wächst, sobald man die Inflation einkalkuliert. Bleibt noch die Frage, welche Leistungssumme nötig ist, wenn die Rente beispielsweise bis zum Ende des 65. Lebensjahres reichen soll. Ausgehend von der Annahme des Unfalls im 10. Lebensjahr muss ein Zeitfenster von 55 Jahren überbrückt werden. Bei einer Entnahme von 1.200 Euro pro Monat und der Verzinsung von 3,25 Prozent müssen unterm Strich mehr als 373.000 Euro zur Verfügung stehen. Die einzelnen Beispiele zeigen einen Grundsatz zur privaten Unfallversicherung für Kinder mehr als deutlich – der finanzielle Bedarf ist im Fall der Vollinvalidität hoch. Wie lässt sich ein angemessener Versicherungsschutz aufbauen? Der Abschluss hoher sechsstelliger Versicherungssummen ist natürlich nicht sinnvoll. Allerdings bietet die Progression eine willkommene Alternative. So lässt sich mit einer Progression von 350 Prozent bereits durch eine Versicherungssumme von 100.000 Euro eine beachtliche Leistungssumme erreichen.
Invaliditätssumme mit Werteverzehr Invaliditätssumme ohne Werteverzehr Invaliditätssumme mit Verrentung bis 65 Jahre
Invaliditätssumme: 300.000 Euro 300.000 Euro 373.000 Euro
Zinsen: 3,25 Prozent 3,25 Prozent 3,25 Prozent
Entnahme: 1.200 Euro1 798 Euro2 1.200 Euro
Entnahme bis/über: 34,2 Jahre lebenslang 65. Lebensjahr
Zusammenfassung der eingangs genannten Modellrechnungen )1 – alle Modelle ohne Inflation und andere Abzüge )2 – für eine Rente von 1.200 Euro sind 450.000 Euro nötig
Es muss aber im Gegenzug auch klar sein, dass jeder Euro mehr bzw. Progressionswerte von 400 Prozent oder mehr unweigerlich Auswirkungen auf den Beitrag haben. Aus Expertensicht auf einen angemessenen Schutz verzichten sollten Eltern dennoch nicht – da für Kinder nur wenig Spielraum für andere Absicherungen zur Verfügung steht. So werden zum Beispiel seitens des Bundes der Versicherten für die Kinder-Unfallversicherung Versicherungssummen in Höhe von 200.000 Euro empfohlen – mit entsprechenden Progressionstafeln. Um dem Nachwuchs im Ernstfall bereits im ersten Jahr eine Vorauszahlung zu sichern, wird zudem der Einschluss einer Todesfallleistung angeraten, die aber bei nicht mehr als 15.000 Euro liegen sollte (Hintergrund ist die Tatsache, dass verschiedene Versicherer die Höhe ihrer Vorauszahlung an die Höhe der Todesfallleistung koppeln).
Beitragsrechner HUK Coburg; Unfallversicherung f. 1 Kind (Stand Oktober 2012)
Geburtsdatum:

20. Oktober 2009

Invaliditätssumme: 100.000 Euro 200.000
Progression:  — 225 Prozent
Todesfallleistung:

10.000 Euro

mtl. Rente: 1.200 Euro  —
Beitrag1: 123,40 Euro 130,80 Euro
Beitragsrechner Gothaer Unfallversicherung f. 1 Kind (Stand Oktober 2012)
Geburtsdatum:

20. Oktober 2009

Invaliditätssumme: 100.000 Euro 200.000 Euro
Progression:  — 350 %
Todesfallleistung:

10.000 Euro

mtl. Rente2: 1.200 Euro  —
Beitrag1: 132,99 Euro 173,05 Euro
)1 Beitrag ohne Zusatzbausteine )2 Rentenzahlung lebenslang,
Musterrechnungen, durchgeführt mit Beitragsrechnern der Versicherungen, zu den Auswirkungen unterschiedlicher Vorsorgeansätze in der Unfallversicherung für Kinder auf den pro Jahr zu zahlenden Beitrag (Stand Oktober 2012; Schutzbriefe, Dynamisierung und ähnliche Bausteine wurden nicht in den Versicherungsschutz über das in den Tarifen vorgegebene Maß aufgenommen) In keinem Fall zur Ergänzung des Versicherungsschutzes notwendig ist die Beitragsrückgewähr. Wie im Fall der privaten Unfallversicherung für Erwachsene ist sie in der Kinder-Unfallversicherung ein teurer Zusatzbaustein, der letztlich weniger Nutzen mit sich bringt als von vielen Verbrauchern ursprünglich angedacht.

Besondere Leistungen – Rooming-in und Vergiftungen

Kinder stehen vor anderen Gefahren im Alltag als Erwachsene und brauchen im Ernstfall auch eine andere Betreuung. Aufgrund dessen bietet die Kinder-Unfallversicherung einige besondere Leistungen für den versicherten Nachwuchs – wie das sogenannte Rooming-in. Darunter fällt die Begleitung des Nachwuchses durch ein Elternteil im Krankenhaus – entweder im gleichen oder einem separaten Zimmer. Erbracht wird diese Leistung im Rahmen der Versicherung dann, wenn das versicherte Kind nach einem Unfall stationär behandelt werden muss. Allerdings können sich die Leistungsdetails der einzelnen Versicherer für deren Tarife in diesem Zusammenhang teilweise deutlich unterscheiden. Dies betrifft nicht nur das Alter des versicherten Kindes, bis zu dem die Unternehmen das Rooming-in versichern, sondern auch der maximal mögliche Zeitraum, welcher von den Assekuranzen abgedeckt wird. So gewähren einige Unternehmen den Versicherungsbedingungen nach das Rooming-in für eine Begleitperson, solange der Nachwuchs minderjährig ist. In anderen Versicherungsbedingungen wird diese Leistung dagegen beispielsweise nur bis zum 14. Lebensjahr gewährt. Hinzu können weitere Einschränkungen kommen, wie der Ausschluss des Rooming-in in Grundschutz-/Basistarifen oder die Leistungsgewähr unter der Bedingung, dass ein KHT (Krankenhaustagegeld) zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Andere Assekuranzen zeigen sich ihren Kunden gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich entgegenkommender. Ähnliche Grundsätze gelten für den Versicherungsschutz bei Vergiftungen. Zwar bietet die Unfallversicherung für Kinder hier die Möglichkeit zur Vorsorge an. Allerdings gleichen sich die Rahmenbedingungen der einzelnen Tarifbestimmungen nicht immer. So werden in einigen Tarifen Kinder bis zum Erreichen tarifvertraglich festgelegter Altersgrenzen mitunter auch den gegen dieses Risiko versichert, wenn in den Bestimmungen der Schutz gegen Vergiftungen eigentlich ausgeschlossen ist. Andere Unternehmen sehen diese Absicherung nur in höherwertigen Unfallversicherungs-Tarifen vor, die über den Grundschutz hinausgehen. Eines haben die Versicherungsbedingungen vieler Unternehmen aber gemein: Es werden Vergiftungen ausgeschlossen, welche durch die Aufnahme von Nahrungsmitteln entstehen. Und die Aufnahme muss im Regelfall durch den Schlund erfolgen.

Beitragsbefreiung in der Kinder-Unfallversicherung

Neben dem Rooming-in bietet die Versicherungswirtschaft im Rahmen der privaten Unfallversicherung eine weitere Besonderheit – die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung. Ein Leistungsbereich, der dann greift, wenn der Versicherungsnehmer, also die Eltern, versterben und das versicherte Kind zu diesem Zeitpunkt noch unter 18 Jahre alt ist. Auch hier gilt, dass sich die einzelnen Tarife der Unternehmen maßgeblich voneinander unterschieden können. So schränken einige Gesellschaften die beitragsfreie Fortführung der Unfallversicherung für die Basistarife ein und knüpfen die Beitragsbefreiung an weitere Voraussetzungen.
DEVK Unfallversicherung HUK Coburg Ergo Direkt Unfallversicherung
Höchstaltersgrenze (Eltern; gilt bei Vertragsbeginn): – Vollendung des 45. Lebensjahres – Vollendung des 60. Lebensjahres – Vollendung des 45. Lebensjahres
Beitragsfreiheit bis – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird
weitere Bedingungen: – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg – Versicherung wurde nicht gekündigt – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg – Versicherung wurde nicht gekündigt – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg
Beispiel für Regelungen zur beitragsfreien Fortführung der Unfallversicherung für Kinder (Quelle: Allgemeine und Besondere Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen: – AUB 2008 der DEVK; Stand v. 01. Januar 2008 – AUB 2008 der Ergo Direkt; Stand Januar 2008 – AUB 2012 der HUK Coburg; Stand 01. Oktober 2012 So dürfen die Eltern beim Todeszeitpunkt zum Beispiel das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die Todesursache in Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen liegen. Andere Versicherer legen noch strengere Regelungen an die Altersgrenze an. Haben hier die Eltern das 50. Lebensjahr bereits erreicht, fällt die Beitragsbefreiung in der Unfallversicherung für deren Kinder aus. Die teilweise deutlichen Unterschiede zwischen den Versicherungs- und Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherer macht eines deutlich: Eltern, denen an einem umfassenden Versicherungsschutz ihrer Kinder gegen Unfallfolgen gelegen ist, dürfen sich nicht nur auf die Versprechen bunter Broschüren verlassen. Es zahlt sich im Ernstfall aus, vor der Unterschrift unter den Antrag zur Kinder-Unfallversicherung einen Blick ins „Kleingedruckte“ zu werfen, um sich im Interesse des Nachwuchses für die bestmögliche Vorsorgeoption zu entscheiden.

Kinder-Unfallversicherung vs. Invaliditätsversicherung

Betrachtet man die Angebote verschiedener Unternehmen, welche im Rahmen der privaten Unfallversicherung bereitgehalten werden, muss zwischen zwei Produkten unterschieden werden – einmal der „echten“ Unfallversicherung und der Invaliditätsversicherung. Worin unterscheiden sich beide? Die Unfallversicherung für Kinder ist nicht selten eine Erweiterung der Unfallversicherung für die Eltern – und sichert im Regelfall nur Gesundheitsschäden als Unfallfolge ab. Eine reine Invaliditätsversicherung geht dagegen in eine andere Richtung, es steht hier die unfall- oder krankheitsbedingte Invalidität im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist deren Kern nicht die Invaliditätsleistung in Form der Einmalzahlung, sondern eine Rente in individueller Höhe. Der große Vorteil dieser Art der Vorsorge ist die Tatsache, dass nicht nur nach Unfällen ein Leistungsanspruch entstehen kann, sondern auch durch Krankheit. Allerdings schließen die Versicherer einige Erkrankungen aus – wie Persönlichkeitsstörungen, Neurosen usw. Es besteht also durchaus die Gefahr, trotz vermeintlich umfassender Vorsorge, im Ernstfall ohne Leistungsanspruch dazustehen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Invaliditätsversicherung erkennt den Leistungsanspruch erst an, wenn durch das Versorgungsamt der erforderliche Grad der Behinderung festgestellt wird. Liegt der individuelle Behinderungsgrad darunter, geht der Versicherungsnehmer leer aus. Die Unfallversicherung leistet dagegen bereits ab dem 1 Prozent festgestellter Invalidität und – je nach Progressionstafel – steigt die Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Beide Vorsorge-Varianten müssen sich aber nicht generell ausschließlich. Eltern können zusätzlich zur Unfallversicherung über die Invaliditätsversicherung den Schutz für ihren Nachwuchs auf die Folgen schwerer Krankheiten ausweiten. Ein denkbares Szenario würde sich dann wie folgt darstellen: Gesundheitsschäden durch Unfälle werden bis 50 Prozent Invalidität allein durch die Unfallversicherung abgesichert. Ergeben sich Einschränkungen darüber hinaus und führen zum erforderlichen Grad der Behinderung, greift die Invaliditätsversicherung. Hinweis: Der Grad der Behinderung und die Invalidität – speziell nach der Gliedertaxe der Unfallversicherung – können nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Eltern, die eine Invaliditätsabsicherung ins Auge fassen, stehen allerdings vor einer Herausforderung. In den vergangenen Jahren sind auch Grundfähigkeits- und Schulunfähigkeitspolicen auf den Markt gekommen. Und was die Suche schwieriger macht, sind die unterschiedlichen Leistungsmerkmale der einzelnen Unternehmen. So reicht die Palette hier vom einfachen Grundschutz bis hin zu hochwertigen Tarifen, in denen nicht nur die lebenslange Rente integriert ist, sondern zum Beispiel auch eine einmalige Sofortzahlung in Höhe einer Jahresrente, der Versicherungsschutz bis zum 21. Lebensjahr sowie der Einschluss psychischer Erkrankungen. Einziges Manko: Der Beitrag für diesen hochwertigen Versicherungsschutz eines Kindes kostet mitunter einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag im Jahr. Fazit: Der Unfallschutz für Kinder sollte bereits ab der Geburt für die Eltern eine Rolle spielen. Denn trotz aller Vorsicht – gänzlich ausschließen lassen sich Unfälle und daraus resultierende Gesundheitsschäden nie. Wer im Rahmen der Vorsorge vor allem die Invalidität in den Mittelpunkt rückt, einhergehend mit schweren Behinderungen, und den Nachwuchs schützen möchte, findet sicher an der Kinder-Invaliditätsversicherung Gefallen. Eltern, die dagegen auch andere Aspekte berücksichtigen wollen, kommen an der Unfallversicherung wahrscheinlich kaum vorbei. Eine Tatsache sollten Verbraucher bzw. Eltern aber immer im Hinterkopf behalten: Dass statistisch gesehen eine hochgradige Invalidität und Behinderungen eher selten ist, stellt für Betroffene nur ein schwacher Trost dar. Es kommt letztlich nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, sondern auf die Folgen, die sich aus dem Ernstfall für den Einzelnen ergeben können. Button Versicherungsvergleich