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Gefährdungslage ist Eltern unklar
So ist ein hoher Prozentsatz der Eltern nach wie vor der Meinung, dass gerade der Straßenverkehr für Kinder besonders gefährlich ist. Im heimischen Haushalt sei dagegen nach einer Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft die Sicherheit für den Nachwuchs weniger hoch. Eine Wahrnehmung, die im krassen Gegensatz zu den tatsächlichen Zahlen steht, die aus Statistiken zum Unfallgeschehen hervorgehen.Unfallgefahren für Kinder
Der Alltag eines Kindes ist davon geprägt, die Umwelt zu entdecken. Dabei geht der Nachwuchs natürlich anders mit allem Neuen um als Erwachsene. Kinder nutzen alle Sinne, um ihr Umfeld zu erfahren. Tast- und Geschmackssinn gehören genauso dazu wie das Riechen oder Sehen. Und mit den ersten Schritten im Leben wachsen die Risiken. Gründe, sich mit den Unfallgefahren bzw. Ursachen näher auseinanderzusetzen. Zahlen zufolge, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ermittelt hat, sind es in erster Linie Stürze (in der Ebene und aus der Höhe) sowie das Aufprallen und Stoßen an Gegenständen, die zusammen mehr als 80 Prozent der tatsächlichen Unfallursachen ausmachen. Unfälle beim Spielen oder gar durch heiße Gegenstände –also das Verbrühen im Haushalt – spielen dagegen nur selten eine Rolle. Entsprechend stellt sich auch die Verteilung der beeinträchtigten Körperteile dar. Kopf, Arme und Beine sind zu mehr als zwei Dritteln betroffen, wobei Kopfverletzungen im Kindesalter mit 37 Prozent eine besonders prominente Stellung einnehmen.GDV-/GfK-Studie (Wie gefährdet ist mein Kind? Repräsentative Studie zu Kinderunfällen und Risikobewusstsein der Eltern 2012 | |
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Unfallhäufigkeit | |
Sturz (Ebene) |
35% |
Sturz (vertikal) |
23% |
Stoß an Gegenständen (inkl. Aufprall) |
26% |
Spiel |
9% |
Verkehr |
7% |
Ausgleiten |
5% |
Verbrennungen |
4% |
GDV-Präsentation („Wie gefährdet ist mein Kind?“ – Kinderunfälle und Risikobewusstsein der Eltern) | |
Sturz/Fall |
36% |
Sport |
17% |
Fußball |
8% |
Rad |
8% |
Stoßen |
5% |
Verkehr |
5% |
Sonstiges |
20% |
Der richtige Unfallschutz für Kinder
Ein kurzer Überblick zu den Risiken und Unfallgefahren für Kinder macht eines deutlich: Eine sinnvolle Vorsorge muss mitwachsen und sich nach Möglichkeit den wechselnden Bedingungen anpassen. Darüber hinaus muss der Unfallschutz für Kinder in besonderer Weise die Unterschiede zur Gefahrensituation späterer Lebensabschnitte berücksichtigen und in der Lage sein, auch langfristig als Vorsorgeinstrument zu fungieren. Schließlich ist ein schwerer Unfall im Kindesalter mehr als ein einschneidendes Erlebnis, er kann den gesamten weiteren Lebensweg nachhaltig beeinflussen.Was muss eine Unfallversicherung für Kinder leisten?
Bevor Eltern an den Unfallschutz ihrer Kinder denken, müssen sie zuerst die eigene Vorsorge auf eine sichere Basis stellen. Spätestens, wenn dieser Punkt abgehakt ist, steht der Nachwuchs im Mittelpunkt. Obwohl schwere Behinderungen nach einem Unfall eher die Ausnahme als die Regel sind, liegt die Messlatte für den Versicherungsschutz – gerade in Hinblick auf die Vollinvalidität – hoch. Der Grund ist einfach der Tatsache geschuldet, dass wenn Kinder lebenslang in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, der Kapitalbedarf ungleich höher als für Versicherte im Erwachsenenalter ist. Einige einfache Beispiele sollen den Grund hierfür verdeutlichen. Angenommen, aus einer privaten Unfallversicherung fließen nach einem Unfall des Kindes mit Vollinvalidität 300.000 Euro, die mit einer jährlichen Verzinsung von 3,25 Prozent angelegt werden. Durch die Entnahme von 1.200 Euro kommt es zu einem konstanten Werteverzehr, die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung deckt rund 34,2 Jahre ab – bis das Kapital aufgebraucht ist. War das Kind zum Unfallzeitpunkt zehn Jahre alt, deckt die Leistung den Bedarf bis nicht einmal 45 Jahre. Würde man zusätzlich Steuern auf die Zinserträge sowie den Kaufkraftverlust einbeziehen, sieht die Situation noch schlechter aus. Allein bei durch eine konstante Inflationsrate von 1,25 Prozent würde der Kapitalbedarf von 1.200 Euro zu Beginn der Entnahme nach zehn Jahren auf rund 1.358 Euro steigen, um die gleiche Kaufkraft zu erreichen. Legt man die Zahlen aus dem 1. Beispiel für die Fragestellung zugrunde, wieviel Rente ohne Werteverzehr aus der Kapitalsumme entnommen werden kann, würde sich bei gleicher Verzinsung der Invaliditätsleistung von 300.000 Euro eine monatliche Rente von rund 798 Euro ergeben. Wieviel Kapital aus einer Unfallversicherung ist aber notwendig, um eine Rente von 1.200 Euro ohne Werteverzehr zu erreichen? Bei konstanter Verzinsung in Höhe von 3,25 Prozent liegt der Kapitalbedarf bei etwas mehr als 450.000 Euro und wächst, sobald man die Inflation einkalkuliert. Bleibt noch die Frage, welche Leistungssumme nötig ist, wenn die Rente beispielsweise bis zum Ende des 65. Lebensjahres reichen soll. Ausgehend von der Annahme des Unfalls im 10. Lebensjahr muss ein Zeitfenster von 55 Jahren überbrückt werden. Bei einer Entnahme von 1.200 Euro pro Monat und der Verzinsung von 3,25 Prozent müssen unterm Strich mehr als 373.000 Euro zur Verfügung stehen. Die einzelnen Beispiele zeigen einen Grundsatz zur privaten Unfallversicherung für Kinder mehr als deutlich – der finanzielle Bedarf ist im Fall der Vollinvalidität hoch. Wie lässt sich ein angemessener Versicherungsschutz aufbauen? Der Abschluss hoher sechsstelliger Versicherungssummen ist natürlich nicht sinnvoll. Allerdings bietet die Progression eine willkommene Alternative. So lässt sich mit einer Progression von 350 Prozent bereits durch eine Versicherungssumme von 100.000 Euro eine beachtliche Leistungssumme erreichen.Invaliditätssumme mit Werteverzehr | Invaliditätssumme ohne Werteverzehr | Invaliditätssumme mit Verrentung bis 65 Jahre | |
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Invaliditätssumme: | 300.000 Euro | 300.000 Euro | 373.000 Euro |
Zinsen: | 3,25 Prozent | 3,25 Prozent | 3,25 Prozent |
Entnahme: | 1.200 Euro1 | 798 Euro2 | 1.200 Euro |
Entnahme bis/über: | 34,2 Jahre | lebenslang | 65. Lebensjahr |
Zusammenfassung der eingangs genannten Modellrechnungen )1 – alle Modelle ohne Inflation und andere Abzüge )2 – für eine Rente von 1.200 Euro sind 450.000 Euro nötig |
Beitragsrechner HUK Coburg; Unfallversicherung f. 1 Kind (Stand Oktober 2012) | ||
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Geburtsdatum: |
20. Oktober 2009 |
|
Invaliditätssumme: | 100.000 Euro | 200.000 |
Progression: | — | 225 Prozent |
Todesfallleistung: |
10.000 Euro |
|
mtl. Rente: | 1.200 Euro | — |
Beitrag1: | 123,40 Euro | 130,80 Euro |
Beitragsrechner Gothaer Unfallversicherung f. 1 Kind (Stand Oktober 2012) | ||
Geburtsdatum: |
20. Oktober 2009 |
|
Invaliditätssumme: | 100.000 Euro | 200.000 Euro |
Progression: | — | 350 % |
Todesfallleistung: |
10.000 Euro |
|
mtl. Rente2: | 1.200 Euro | — |
Beitrag1: | 132,99 Euro | 173,05 Euro |
)1 Beitrag ohne Zusatzbausteine )2 Rentenzahlung lebenslang, |
Besondere Leistungen – Rooming-in und Vergiftungen
Kinder stehen vor anderen Gefahren im Alltag als Erwachsene und brauchen im Ernstfall auch eine andere Betreuung. Aufgrund dessen bietet die Kinder-Unfallversicherung einige besondere Leistungen für den versicherten Nachwuchs – wie das sogenannte Rooming-in. Darunter fällt die Begleitung des Nachwuchses durch ein Elternteil im Krankenhaus – entweder im gleichen oder einem separaten Zimmer. Erbracht wird diese Leistung im Rahmen der Versicherung dann, wenn das versicherte Kind nach einem Unfall stationär behandelt werden muss. Allerdings können sich die Leistungsdetails der einzelnen Versicherer für deren Tarife in diesem Zusammenhang teilweise deutlich unterscheiden. Dies betrifft nicht nur das Alter des versicherten Kindes, bis zu dem die Unternehmen das Rooming-in versichern, sondern auch der maximal mögliche Zeitraum, welcher von den Assekuranzen abgedeckt wird. So gewähren einige Unternehmen den Versicherungsbedingungen nach das Rooming-in für eine Begleitperson, solange der Nachwuchs minderjährig ist. In anderen Versicherungsbedingungen wird diese Leistung dagegen beispielsweise nur bis zum 14. Lebensjahr gewährt. Hinzu können weitere Einschränkungen kommen, wie der Ausschluss des Rooming-in in Grundschutz-/Basistarifen oder die Leistungsgewähr unter der Bedingung, dass ein KHT (Krankenhaustagegeld) zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Andere Assekuranzen zeigen sich ihren Kunden gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich entgegenkommender. Ähnliche Grundsätze gelten für den Versicherungsschutz bei Vergiftungen. Zwar bietet die Unfallversicherung für Kinder hier die Möglichkeit zur Vorsorge an. Allerdings gleichen sich die Rahmenbedingungen der einzelnen Tarifbestimmungen nicht immer. So werden in einigen Tarifen Kinder bis zum Erreichen tarifvertraglich festgelegter Altersgrenzen mitunter auch den gegen dieses Risiko versichert, wenn in den Bestimmungen der Schutz gegen Vergiftungen eigentlich ausgeschlossen ist. Andere Unternehmen sehen diese Absicherung nur in höherwertigen Unfallversicherungs-Tarifen vor, die über den Grundschutz hinausgehen. Eines haben die Versicherungsbedingungen vieler Unternehmen aber gemein: Es werden Vergiftungen ausgeschlossen, welche durch die Aufnahme von Nahrungsmitteln entstehen. Und die Aufnahme muss im Regelfall durch den Schlund erfolgen.Beitragsbefreiung in der Kinder-Unfallversicherung
Neben dem Rooming-in bietet die Versicherungswirtschaft im Rahmen der privaten Unfallversicherung eine weitere Besonderheit – die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung. Ein Leistungsbereich, der dann greift, wenn der Versicherungsnehmer, also die Eltern, versterben und das versicherte Kind zu diesem Zeitpunkt noch unter 18 Jahre alt ist. Auch hier gilt, dass sich die einzelnen Tarife der Unternehmen maßgeblich voneinander unterschieden können. So schränken einige Gesellschaften die beitragsfreie Fortführung der Unfallversicherung für die Basistarife ein und knüpfen die Beitragsbefreiung an weitere Voraussetzungen.DEVK Unfallversicherung | HUK Coburg | Ergo Direkt Unfallversicherung | |
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Höchstaltersgrenze (Eltern; gilt bei Vertragsbeginn): | – Vollendung des 45. Lebensjahres | – Vollendung des 60. Lebensjahres | – Vollendung des 45. Lebensjahres |
Beitragsfreiheit bis | – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird | – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird | – Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird |
weitere Bedingungen: | – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg | – Versicherung wurde nicht gekündigt – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg | – Versicherung wurde nicht gekündigt – Tod weder durch Krieg noch Bürgerkrieg |
Kinder-Unfallversicherung vs. Invaliditätsversicherung
Betrachtet man die Angebote verschiedener Unternehmen, welche im Rahmen der privaten Unfallversicherung bereitgehalten werden, muss zwischen zwei Produkten unterschieden werden – einmal der „echten“ Unfallversicherung und der Invaliditätsversicherung. Worin unterscheiden sich beide? Die Unfallversicherung für Kinder ist nicht selten eine Erweiterung der Unfallversicherung für die Eltern – und sichert im Regelfall nur Gesundheitsschäden als Unfallfolge ab. Eine reine Invaliditätsversicherung geht dagegen in eine andere Richtung, es steht hier die unfall- oder krankheitsbedingte Invalidität im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist deren Kern nicht die Invaliditätsleistung in Form der Einmalzahlung, sondern eine Rente in individueller Höhe. Der große Vorteil dieser Art der Vorsorge ist die Tatsache, dass nicht nur nach Unfällen ein Leistungsanspruch entstehen kann, sondern auch durch Krankheit. Allerdings schließen die Versicherer einige Erkrankungen aus – wie Persönlichkeitsstörungen, Neurosen usw. Es besteht also durchaus die Gefahr, trotz vermeintlich umfassender Vorsorge, im Ernstfall ohne Leistungsanspruch dazustehen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Invaliditätsversicherung erkennt den Leistungsanspruch erst an, wenn durch das Versorgungsamt der erforderliche Grad der Behinderung festgestellt wird. Liegt der individuelle Behinderungsgrad darunter, geht der Versicherungsnehmer leer aus. Die Unfallversicherung leistet dagegen bereits ab dem 1 Prozent festgestellter Invalidität und – je nach Progressionstafel – steigt die Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Beide Vorsorge-Varianten müssen sich aber nicht generell ausschließlich. Eltern können zusätzlich zur Unfallversicherung über die Invaliditätsversicherung den Schutz für ihren Nachwuchs auf die Folgen schwerer Krankheiten ausweiten. Ein denkbares Szenario würde sich dann wie folgt darstellen: Gesundheitsschäden durch Unfälle werden bis 50 Prozent Invalidität allein durch die Unfallversicherung abgesichert. Ergeben sich Einschränkungen darüber hinaus und führen zum erforderlichen Grad der Behinderung, greift die Invaliditätsversicherung. Hinweis: Der Grad der Behinderung und die Invalidität – speziell nach der Gliedertaxe der Unfallversicherung – können nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Eltern, die eine Invaliditätsabsicherung ins Auge fassen, stehen allerdings vor einer Herausforderung. In den vergangenen Jahren sind auch Grundfähigkeits- und Schulunfähigkeitspolicen auf den Markt gekommen. Und was die Suche schwieriger macht, sind die unterschiedlichen Leistungsmerkmale der einzelnen Unternehmen. So reicht die Palette hier vom einfachen Grundschutz bis hin zu hochwertigen Tarifen, in denen nicht nur die lebenslange Rente integriert ist, sondern zum Beispiel auch eine einmalige Sofortzahlung in Höhe einer Jahresrente, der Versicherungsschutz bis zum 21. Lebensjahr sowie der Einschluss psychischer Erkrankungen. Einziges Manko: Der Beitrag für diesen hochwertigen Versicherungsschutz eines Kindes kostet mitunter einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag im Jahr. Fazit: Der Unfallschutz für Kinder sollte bereits ab der Geburt für die Eltern eine Rolle spielen. Denn trotz aller Vorsicht – gänzlich ausschließen lassen sich Unfälle und daraus resultierende Gesundheitsschäden nie. Wer im Rahmen der Vorsorge vor allem die Invalidität in den Mittelpunkt rückt, einhergehend mit schweren Behinderungen, und den Nachwuchs schützen möchte, findet sicher an der Kinder-Invaliditätsversicherung Gefallen. Eltern, die dagegen auch andere Aspekte berücksichtigen wollen, kommen an der Unfallversicherung wahrscheinlich kaum vorbei. Eine Tatsache sollten Verbraucher bzw. Eltern aber immer im Hinterkopf behalten: Dass statistisch gesehen eine hochgradige Invalidität und Behinderungen eher selten ist, stellt für Betroffene nur ein schwacher Trost dar. Es kommt letztlich nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, sondern auf die Folgen, die sich aus dem Ernstfall für den Einzelnen ergeben können.