Besonders Familien haben ein hohes Interesse an der Vorsorge. Dies betrifft nicht nur den Nachwuchs, sondern auch die Eltern. Unfälle und die daraus folgenden Gesundheitsschäden können erhebliche Folgen nach sich ziehen – wenn zum Beispiel das Elternteil betroffen ist, welches bisher für das Einkommen gesorgt hat. Seitens der meisten Unfallversicherer besteht die Möglichkeit, Verträge über die private Unfallversicherung nicht nur für eine Person abzuschließen, sondern mehrere Versicherte in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Ist dieser Schritt aber generell sinnvoll? Oder versprechen Unfalltarife letztlich mehr als sie am Ende halten können? Eine große Herausforderung ergibt sich in jedem Fall – die Kombination unterschiedlicher Ansprüche an ein und denselben Versicherungsvertrag. Letztlich stellt die optimale Absicherung für Kinder an eine Unfallversicherung andere Ansprüche als eine Vorsorge, die sich auf den Bedarf erwerbstätiger Erwachsener konzentriert.
Dazu kommt, dass die Unfallversicherung in jedem Fall nur dann einen Leistungsanspruch anerkennen wird, wenn der Gesundheitsschaden auf einen versicherten Unfall zurückgeht. Die Absicherung für den Krankheitsfall muss separat ins Auge gefasst werden. Dennoch bietet die Unfallversicherung für Familien mehrere Vorteile. Statt für jedes Familienmitglied eine eigene Police abzuschließen, wird der Versicherungsschutz gebündelt. Unterm Strich rechnet sich die Familienunfallversicherung auf diese Weise durch einen finanziellen Vorteil. Hinzu kommt, dass Kinder im Regelfall über andere Versicherungen häufig nicht gegen den Ausfall der Erwerbsfähigkeit versichert werden können bzw. die Messlatte für den Versicherungsschutz hoch liegt.
Im Rahmen einer Familienunfallversicherung besteht die Chance zur zumindest grundlegenden Vorsorge. Eltern, die an dieser Stelle ansetzen und ihren Nachwuchs auch vor Invalidität durch Krankheit schützen wollen, können ergänzend eine Invaliditätsversicherung mit ins Boot holen, die auch bei Erkrankungen greift.
Hinweis: Bevor Eltern daran denken, den Nachwuchs bzw. die Familie als Ganzes in der Unfallversicherung gegen Gesundheitsschäden zu schützen, sollte Vorsorge gegen einen eventuellen Einkommensausfall durch Berufs-/Erwerbsunfähigkeit betrieben werden. Erst wenn dieser Bereich – der im Ernstfall wesentlich folgenschwerer sein kann – angemessen berücksichtigt wurde, raten Versicherungs- und Verbraucherexperten zu weiteren Vorsorgemaßnahmen.
Den Versicherungsschutz im Auge behalten
Da die Unfallvorsorge kein statisches Konstrukt ist, sondern sich aus Sicht einer optimalen Sicherheit immer an die Lebenssituation anpassen muss, ist ein regelmäßiger Blick auf den Versicherungsschutz angebracht. Eine Tatsache, welche auch auf die Familienunfallversicherung zutrifft. Da sich das Sicherheitsbedürfnis wesentlich aus dem Vorsorgegedanken für den Nachwuchs speist, muss spätestens mit dessen Eintritt ins Erwachsenenalter eine Neubewertung des Versicherungsschutzes stattfinden. Auf der einen Seite ist für die Eltern dann möglicherweise der Leistungsbaustein Unfallrente verzichtbar. Und auf der anderen Seite fallen Kinder mit dem 18. Lebensjahr oft auch aufgrund der geltenden Versicherungsbedingungen aus dem bisherigen Versicherungsschutz heraus.
Was für den Nachwuchs zutrifft, gilt auch für die Eltern. Erreichen sie einen neuen Lebensabschnitt, in dem bestimmte Bausteine der Unfallversicherung in den Hintergrund rücken – wie durch den Eintritt in die Altersrente – ist es empfehlenswert, den Versicherungsschutz anzupassen.
Fazit: Wie die Familie muss der Schutz aus einer Familienunfallversicherung mitwachsen. Es rechnet sich letzten Endes, die Unterlagen zum Vertrag regelmäßig zur Hand zu nehmen und die vereinbarten Leistungen auf ihren Nutzen zu prüfen. Passen Lebenssituation und Unfallversicherung nicht mehr zusammen sollte man vor einer Kündigung nicht zurückschrecken bzw. die Vorsorge neu ausrichten.
Tipps zur Familienunfallversicherung
Woran können sich Eltern für die Suche nach einer Familienunfallversicherung bzw. deren Abschluss orientieren? Generell muss die Unfallvorsorge für Familien hohen Ansprüchen gerecht werden, es sollte:
- eine entsprechende hohe Versicherungssumme vereinbart werden, die im Fall der Invalidität durch die entsprechende Progression zusätzlichen Schutz bietet,
- eine niedrige Todesfallleistung mit der Unfallversicherung vereinbart werden, um im Schadensfall eine Vorauszahlung in Anspruch nehmen zu können,
- das typische Risiko versichert werden, welches Kinder in den ersten Lebensjahren treffen kann (dazu gehören unter anderem Vergiftungen, Verbrühungen usw.),
- ein Rooming-in mitversichert sein (sofern die Begleitung beim stationären Aufenthalt eines Kindes nötig wird),
- die Möglichkeit zur beitragsfreien Fortführung der Versicherung bestehen, sofern die Eltern versterben.
Und wo bleibt die Unfallrente? Geht es Eltern doch gerade darum, langfristig den Lebensweg der Kinder finanziell abzusichern. Die Rente ist und bleibt in der Unfallversicherung ein „heißes Eisen“. Zwar bietet sie in der Regel bereits bei einer Invalidität von 50 Prozent einen gewissen finanziellen Spielraum. Erfahrung zeigen aber, dass Gesundheitsschäden mit hoher Invalidität als Unfallfolge eher selten auftreten. Natürlich soll diese Tatsache nicht über den Bedarf Betroffener hinwegtäuschen.
Allerdings bietet die Invaliditätsversicherung für Kinder eine Alternative, da ein Anspruch auch bei Krankheit entsteht – sie ist möglicherweise die bessere Option. Eltern sollten im Zuge der Suche nach einer Familienunfallversicherung eine solche Kombination durchaus im Auge behalten.
Familienunfallversicherung in der Einkommenssteuer
Die Kosten einer privaten Unfallversicherung lassen sich in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Stellt man dem Beitrag einer Einzelpolice die Kosten gegenüber, welche für die Familienunfallversicherung anfallen, summieren sich diese über das Versicherungsjahr zu einem Vielfachen. Die steuerliche Relevanz des Beitrags wäre für den Versicherungsnehmer eine spürbare Entlastung.
Im Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung stößt die Teilung der Prämie in Sonderausgaben und Werbungskosten allerdings mitunter an Grenzen. Weist der Versicherer den Beitragsteil für die einzelnen Versicherten nicht separat aus, kommt es zu Problemen, da jene Kosten für Partner und Kinder nicht beruflicher Natur sind. Die hälftige Teilung der Prämien und deren einkommenssteuerliche Berücksichtigung wird deshalb problematisch.
Darüber hinaus stellt sich ein weiteres Problem. Versicherungsnehmern steht für jedes Jahr nur eine begrenzte Summe zu, die über den Posten der Sonderausgaben geltend gemacht werden kann. Angesichts des Beitrags zur Krankenversicherung und der Prämienhöhe einer Familienunfallversicherung fällt der Unfallschutz für die einzelne Person zumindest aus dem steuerlichen Aspekt kaum ins Gewicht, im Posten der Sonderausgaben ist in vielen Haushalten der Spielraum zum Steuern sparen oft bereits ausgeschöpft. Selbst Versicherte, die sich selbst gegen Krankheitskosten versichern und dementsprechend höhere Summen (derzeit bis 2.900 Euro) geltend machen können, schöpfen den Anspruch in vielen Fällen durch den zusätzlichen Beitrag zu den Krankheitskoten für den Nachwuchs aus.