Private Unfallversicherung für bestimmte Berufe
Eine private Unfallversicherung kann jeder abschließen und so privat vorsorgen. Ein Motto, das immer wieder zu hören ist. Wer sich als Verbraucher die Mühe macht und einen Blick hinter die Kulissen wirft, erkennt schnell, dass das Gegenteil der Fall ist. In den Versicherungsbedingungen wird seitens der meisten Unternehmen jene Personengruppe aus der Unfallversicherung ausgeschlossen, die bereits jetzt pflegebedürftig ist.
Hinzu kommen weitere Personengruppen, die mit einem Antrag in der Unfallversicherung meist keine Chance haben. Dazu gehören unter anderem Angehörige des fliegenden Personals (Piloten, Flugbegleiter), Hobbyflieger, Leistungssportler oder jene Berufe, die mit Sprengmitteln arbeiten. Oft tauchen die erste Probleme für Betroffene bereits beim Ausfüllen des Antrags auf.
Für viele Betroffene ein Problem. Mittlerweile gibt es aber auch hier Mittel und Wege, um trotzdem einen entsprechenden Versicherungsschutz aufbauen zu können. Verschiedene Versicherungsgesellschaften haben Spezialversicherungen in ihr Produkt-Portfolio aufgenommen. Mit deren Hilfe können sich unter anderem Flugbegleiter, berufsmäßige Piloten und Hobbyflieger absichern. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass der Beitrag für diese Unfallversicherungen über jenem der Tarife für die breite Masse liegt. An dieser Stelle muss Betroffenen klar sein, dass trotz sich bietender Möglichkeiten zur Absicherung der Wunschunfallschutz dennoch in weite Ferne rücken kann. Ohne professionelle Hilfe ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Angehörige problematischer Berufsgruppen nur bedingt ratsam.
Tipp: Fliegendes Personal ist in besonderer Weise auf das eigene Können und die medizinische Flugtauglichkeit angewiesen. Es ist aus diesem Grund ratsam, sich zuerst um entsprechende Flugtauglichkeits- oder Loss of License – Versicherungen zu bemühen.
Ähnliche Aussagen wie für das fliegende Personal lassen sich auch für andere Berufsgruppen treffen – etwa Lizenz-/Berufssportler. Abseits der reinen Unfallvorsorge sollte in diesem Zusammenhang zuerst an einen wirksamen Schutz der Einkommensgrundlage gedacht werden – also eine Absicherung der Sportfähigkeit.