Die Vereins- und Ehrenamts-Tätigkeit hat in Deutschland eine lange Tradition, Summiert man allein die Zahl der Mitglieder in Sportvereinen auf, ergibt sich schnell eine Zahl in Millionenhöhe – und wächst durch die Zahl sozialer Vereinigungen und die Tätigen im Ehrenamt. In Bezug auf den Unfallversicherungsschutz stellt sich die Frage, wie Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Tätige letztlich geschützt sind? Grundsätzlich spielt hier nicht nur der private Schutz eine Rolle, mitunter fallen Vereinsmitglieder und das Ehrenamt in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinzu kann – wie etwa im Freistaat Bayern – ein zusätzlicher Schutz im Rahmen landestypischer Vorsorgewerke kommen.
Ob dieser Schutz allerdings ausreicht, steht auf einem andere Blatt. Es wird daher von verschiedenen Quellen empfohlen, den Versicherungsschutz auszuweiten. Zum Problem einer ausreichenden Deckung im Ernstfall kommt eine weiteren Herausforderungen: Für die Vereinsarbeit kann die gesetzliche Unfallversicherung greifen, muss es aber nicht.
Vereine sind daher gut beraten, diesen Aspekt – speziell während der Tätigkeit einzelner Vereinsmitglieder – gesondert zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dabei unterscheiden sich die private Unfallversicherung und die sogenannte Gruppenunfallversicherung in den wesentlichen Leistungsmerkmalen kaum. Auch die Gruppenunfallversicherung als Absicherung für den Verein erbringt eine Invaliditäts- und Todesfallleistung, es können ein Krankenhaustagegeld sowie das Genesungsgeld und eine Progression vereinbart werden.
Leistungsdetails und das Kleingedruckte genau prüfen
Vereine, die für ihre Mitglieder einen sicheren Rahmen der Vereinstätigkeit schaffen wollen, haben oft ein gewisses Interesse an Gruppen- und Vereins-Unfallversicherungen. Betrachtet man die Versicherungsbedingungen, welchen der Abschluss einer Einzelunfallversicherung zugrunde liegt, mit jenen, die für eine Gruppenunfallversicherung gelten, ergeben sich zwar Gemeinsamkeiten, mitunter aber deutliche Unterschiede in den Details – sprich dem Kleingedruckten.
Während einige Gesellschaften nach wie vor die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen einschränken oder das Führen von Luftfahrzeugen als Anspruchsgrund ausschließen, gehen andere Unternehmen hier kulanter vor. Sonst ein Leistungsausschluss kann zum Beispiel die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen plötzlich – zumindest in einem gewissen Rahmen – versichert sein.
Darüber hinaus bieten einige der Unfallversicherer im Rahmen der Gruppen-/Vereins-Unfallversicherung eine Ausweitung der Leistungen an. Dies kann sich auf die Zahlung der Tagegelder beziehen, eine verbesserte Gliedertaxe oder aber sogar verlängerte Fristen für das Auftreten der Invalidität. Im Fall des letzteren Beispiels ist eine Anhebung des 12-monatigen Zeitraums für das Auftreten der Invalidität auf 15 Monate durchaus in der Praxis anzutreffen.
Natürlich gilt für Vereine nicht nur der Blick auf ein Maximum an Leistungen als ausschlaggebend für die Unfallversicherung. Auch die Obliegenheiten spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Denn aufgrund der Besonderheiten einer Gruppenunfallversicherung unterscheiden sich diese von jenen Tarifen für private Haushalte.
Meldepflichten in der Vereins-Unfallversicherung
Die Vereins-Unfallversicherung lässt sich als Gruppenversicherung grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten führen – abgeschlossen auf namentlich genannte Versicherte und eine oder mehrere festgelegte Personengruppen. Als Vereinsführung ist darauf zu achten, dass die damit verbunden Obliegenheiten eingehalten werden. Dies schließt – je nach Gesellschaft – zum Beispiel die klare und eindeutige Klassifizierung der einzelnen Versichertengruppen ein.
Darüber hinaus machen einige Unternehmen zur Bedingung, dass im Fall einer Gruppenunfallversicherung ohne Namensangabe der Versicherungsnehmer – im vorliegenden Fall also der Verein – einmal pro Jahr die Zahl der Angehörigen einer Versicherungsgruppe festzustellen hat bzw. Listen seiner Mitglieder führen muss. Der Vorteil einer solchen Vereins-Unfallversicherung liegt auf der Hand: Es muss nicht jedes neue Mitglied namentlich dem Versicherer gegenüber angezeigt werden. Die Vereins-Unfallversicherung ohne Namensangabe hat für den Verein einen weiteren Vorteil, da sie den Verwaltungsaufwand reduziert – indem sie alle Mitglieder erfasst.
Vereins-Unfallversicherung gilt nicht überall
Ein wesentlicher Aspekt der privaten Unfallversicherung ist die Geltung rund um die Uhr – also im Beruf und in der Freizeit. Vereinsvorstände müssen in diesem Zusammenhang besonderes Augenmerk mitbringen. Denn auf die Vereins-Unfallversicherung lässt sich diese Tatsache nicht ohne Weiteres übertragen – es kommt auf die Versicherungsbedingungen an, die den Versicherungsschutz zeitlich wie räumlich einschränken können.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Detail? Die Folgen lassen sich nur anhand der individuellen Versicherungsbedingungen bemessen. Häufig wird der Versicherungsschutz für die Vereins-Unfallversicherung konkret auf die Vereinstätigkeit eingegrenzt – zeitlich und räumlich also fest umrissen. Versichert sind aber nicht nur Vereinsübungsstunden, Proben, Vereinsversammlungen oder andere Veranstaltungen des Vereins. Die Vereins-Unfallversicherung kann auch Festzüge und Vereinsfeiern in den Rahmen des Versicherungsschutzes aufnehmen.
Darüber hinaus tauchen in den Versicherungsbedingungen zur Vereins-Unfallversicherung auch Formulierungen auf, die den Versicherungsschutz auf den Weg zwischen dem Zuhause der Mitglieder und den Veranstaltungs-/Versammlungsorten der Vereine ausdehnen können. Damit entsteht ein Geltungsbereich, welcher jenem ähnelt, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet. Allerdings sind die Leistungen mitunter in der Vereins-Unfallversicherung umfänglicher.
Tipp: Nicht alle Risiken und Gefahren, denen einzelne Mitglieder der Vereine ausgesetzt sein können, sind in der Vereins-Unfallversicherung grundsätzlich abgesichert. Es kann sich daher auszahlen, für einzelne Vereinsorgane separat vorzusorgen. Aufgrund der Komplexität dieses Themenbereichs und der Masse verschiedener Assekuranzprodukte ist es empfehlenswert, sich einen objektiven und fachkundigen Überblick zu verschaffen, um letzten Endes jedem Vereinsmitglied ein möglichst hohes Maß an Sicherheit bieten zu können.
Die Gruppenunfallversicherung – abgeschlossen durch einen Verein für ihre Mitglieder – ist nicht die einzige Möglichkeit der Vorsorge während der Vereinsarbeit. Landes- und Bundesverbände unterhalten mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften sogenannte Rahmenversicherungen, durch welche sich die Mitglieder nicht nur im Bereich der Unfallversicherung absichern können. Häufig erfassen die Rahmenversicherungen unterschiedliche Bereiche und sind – aufgrund der mitunter großen Zahl an Versicherten – nicht selten günstiger als Einzeltarife.