Die private Unfallversicherung im Ausland
Zu den wesentlichen Nachteilen der gesetzlichen Unfallversicherung gehört die Tatsache, dass deren Reichweite mit der versicherten Tätigkeit endet. Im Freizeitbereich besteht deshalb kein Leistungsanspruch durch den Versicherten. Die Situation in der privaten Unfallversicherung gestaltet sich dagegen völlig anders.
Hintergrund: In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft in Deutschland wird der räumliche Geltungsbereich der Versicherungsverträge klar umrissen – sie gelten weltweit. Damit sind Versicherungsnehmer auch beim Aufenthalt im Ausland geschützt – egal, ob es sich um einen beruflich bedingten oder privaten Aufenthalt handelt.
Allerdings bleiben in diesem Zusammenhang einige Fragen offen. Einerseits die nach dem Versicherungsschutz, wenn Versicherungsnehmer den Wohnsitz ins Ausland verlegen? Andererseits ob der private Zweig der Unfallversicherung tatsächlich immer beim Arbeiten im Ausland greift?
Unfallversicherung: Wohnen im Ausland
Jahr für Jahr zieht es eine sechsstellige Zahl an Bundesbürgern ins Ausland, die nicht nur vorübergehend sich jenseits der deutschen Grenzen aufhalten, sondern den Wohnsitz längere Zeit oder dauerhaft verlegen. Wie gestaltet sich hier aber der Schutz durch die private Unfallversicherung? Im Rahmen der gesetzlichen Unfallvorsorge gilt ja schließlich, dass bereits der Arbeitsplatz jenseits der Grenze zur Zuständigkeit nationaler UV-Träger führen kann.
In der privaten Unfallversicherung sind diesbezüglich die Versicherungsbedingungen ausschlaggebend. Wird hier keine räumliche und zeitliche Begrenzung eingeschlossen, steht einer Fortführung des Vertrages eigentlich nichts im Weg. Eine Haltung, die übrigens auch der Bund der Versicherten auf seiner Internetpräsenz teilt. Problematisch kann allerdings die Bestellung eigener Gutachter und Ärzte durch den Versicherer werden. In diesem Zusammenhang müsste im Leistungsfall die Einreise nach Deutschland erfolgen.
Ob eine Vertragskündigung und die Absicherung am neuen Wohnsitz die bessere Lösung ist oder das Versicherungsunternehmen anstandslos den Vertrag trotz Wohnsitzwechsel weiter führt, lässt sich letztlich nur durch den Kontakt zur privaten Unfallversicherung klären.
Jahr |
Fortzüge (über deutsche Grenzen) |
2010 |
141.000 |
2009 |
154.988 |
2008 |
174.759 |
2007 |
161.105 |
2006 |
155.290 |
2005 |
144.815 |
2004 |
150.667 |
2003 |
127.267 |
Überblick zu den Abwanderung aus Deutschland für den Zeitraum zwischen 2003 und 2010 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Unfallversicherung: Arbeiten im Ausland
Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der privaten Unfallversicherung sind in Bezug auf die weltweite Geltung relativ eindeutig. In Kombination mit der Tatsache, dass die Absicherung auch im Fall von Unfällen am Arbeitsplatz greifen kann, ergibt sich hiermit eine komfortable Situation für Beschäftigte: Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, genießt de facto eine doppelte Absicherung.
Auf der einen Seite besteht der Schutz nach geltendem EU-Recht in Bezug auf die Sozialversicherung (für den Fall einer Entsendung ins EU-Ausland) bzw. durch die rechtlichen Grundlagen zur Entsendung. Andererseits kann nicht nur am Arbeitsplatz ein gewisses Maß an Sicherheit durch die private Unfallversicherung in Anspruch genommen werden, sondern auch in der Freizeit. Hinzu kommt ein weiterer Pluspunkt: Für Länder ohne Sozialabkommen fehlt die Sicherheit der gesetzlichen Unfallversicherung – die private Vorsorge ist hier mitunter das einzige belastbare Sicherheitsnetz.
Erfolgt im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ausland eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, kann es zu Problemen bezüglich der privaten Unfallversicherung kommen, etwa in Bezug auf die Durchsetzung von Ansprüchen, da nach den AUB 2010 Gerichtsstand weiterhin Deutschland ist. Experten empfehlen daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum versichernden Unternehmen.
Hinweis: Fallen durch einen Arbeitsunfall bei der Entsendung durch den Arbeitgeber Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und aus einer privaten Absicherung zusammen, erfolgt nur dann keine Anrechnung der privaten Versicherungsleistung, wenn der Beitrag hierzu allein vom Versicherten getragen wird. Hat dagegen der Arbeitgeber die Absicherung auf dessen Rechnung abgeschlossen, kann sich die private Versicherungsleistung mindernd auswirken.
Hinweis: In den Versicherungsbedingungen kann der Versicherer beim Vorhandensein von Ansprüchen gegen Dritte unter Umständen für bestimmte Bausteine kürzen.
Private Unfallversicherung: Urlaub im Ausland
Für viele Deutsche ist das Reisen in fremde Länder nicht mehr reiner Luxus, sondern schon lange Bestandteil der alljährlichen Urlaubsplanung. Allerdings stehen besonders die Mitglieder der Sozialversicherung in diesem Zusammenhang vor gewissen Problemen. So greift die gesetzliche Krankenversicherung hier genauso wenig wie die Unfallversicherung. Nur durch privates Engagement lässt sich ein entsprechendes Sicherheitsnetz aufspannen. Warum sollte man aber vorsorgen?
Angenommen, es ereignet sich während des Aufenthalts im Ausland ein Fahrradunfall – und zwar mitten in schwer zugänglichem Gelände. Durch den Sturz ist der Betroffene so schwer verletzt, dass keine Fortbewegung mehr möglich ist. Die einzige Lösung: Der Einsatz von Rettungskräften – eventuell sogar aus der Luft. Kommt dann erschwerend noch hinzu, dass aus medizinischer Sicht ein Rücktransport in die Heimat nötig wird, warten auf Betroffene oft sehr hohe Kosten, die bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich reichen können.
Das Problem: Selbst durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung können in diesem Zusammenhang Deckungslücken offen bleiben. Und Unfallgeschehen im Urlaub sind trotz aller Vorsicht keine Randerscheinung. Befragt zu Problemen auf Reisen im Auftrag der Elvia Reiseversicherung (in Zusammenarbeit mit der Leuphana Universität) gaben mehr als 12 Prozent der Befragten an, von Unfällen betroffen gewesen zu sein. Eine private Unfallversicherung ist dagegen in der Lage, die genannten Risiken abzusichern. Hinzu kommen weitere Möglichkeiten, die seitens vieler Unternehmen angeboten werden und die zum Beispiel auch die Kostenübernahme für die Rückkehr von Angehörigen umfassen oder spezielle Unfallfolgen, die im klassischen Unfallschutz unterrepräsentiert, für den Versicherten und dessen individuelle Lebenssituation aber von Bedeutung sind. Eines der Stichworte in diesem Zusammenhang wäre die Absicherung gegen die Folgen eines Tauchunfalls usw.
Hinweis: Die private Unfallversicherung kann durch den Einschluss verschiedener Bausteine für den Urlaub im Ausland in der Deckung erheblich ausgedehnt werden. Allerdings sind diese Zusatzdeckungen nur selten beitragsfrei in den Versicherungsschutz integrierbar, es handelt sich um beitragserhöhende Versicherungsleistungen.
Dass die private Unfallversicherung erheblich zur Absicherung und Vorsorge von Urlaubsaufenthalten im Ausland beitragen kann, ist letztlich aber nicht nur der Tatsache geschuldet, dass die Versicherungsleistungen sich über einen breiten Bereich erstrecken, sondern auch dem Umstand, dass die Verträge in der Regel weltweit Geltung genießen. Hinzu kommt zudem die Möglichkeit, die Deckung auf eine ganze Familie ausdehnen zu können. Und nicht selten sind es Kinder, denen der Blick für Gefahren in einer neuen und ungewohnten Umgebung fehlt.