Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist ein Begriff, den weitgehend nur die private Unfallversicherung kennt. Als Bestandteil der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft spiegelt sie unterschiedliche Invaliditätsgrade wider, welche dem Funktionsverlust einzelner Körperteile bzw. Sinnesorgane zugeordnet werden. Allerdings können sich die Maßstäbe, welche in den einzelnen Verträgen der Unternehmen zum Einsatz kommen, hiervon unterscheiden. Für den Versicherten ergeben sich aus der Existenz der Gliedertaxe im Versicherungswesen mehrere Tatsachen, welche nicht nur im Fall eines Gesundheits-/ Körperschadens eine Rolle spielen, sondern bereits im Zuge der Suche nach einer privaten Unfallversicherung. Aufgrund der Grenzen, in denen sich die einzelnen Tabellenwerke und Vorschriften in Bezug auf die Gliedertaxe bewegen, kann die Versicherungsleistung im Ernstfall unterschiedlich hoch ausfallen. Es ist daher nützlich, hier die Optionen als Abschluss in Erwägung zu ziehen, die für Körperschäden hohe Invaliditätsgrade absichern.
Gliedertaxe Versicherungssumme: 100.000 Euro Versicherungssumme: 150.000 Euro Versicherungssumme: 250.000 Euro
Arm (70 Prozent) 70.000 Euro 105.000 Euro 175.000 Euro
Arm (75 Prozent) 75.000 Euro 112.500 Euro 187.500 Euro
Arm (62,5 Prozent) 62.500 Euro 93.750 Euro 156.250 Euro
Arm (55 Prozent) 55.000 Euro 82.500 Euro 137.500 Euro
Vergleich der Leistung bei unterschiedlich hohen Versicherungssummen als Invaliditätsleistung einer privaten Unfallversicherung in Abhängigkeit wechselnder Gliedertaxen für ein und denselben Körperschaden (höchste und niedrigste Leistung unterscheiden sich in der Gliedertaxe um 20 Prozent, was zu einem finanziellen Unterschiedsbetrag von 26,7 Prozent führt) Aufgrund des Einflusses, den die Gliedertaxe auf die Höhe der Versicherungsleistung im Ernstfall hat, ist deren konkrete Ausgestaltung von grundlegender Bedeutung für den Versicherten. Auf Grundlage der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2010 des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft gelten für einzelne Körper-/ Funktionsschäden folgende Invaliditätsgrade:
  • Arm 70 Prozent
  • Arm (oberhalb Ellenbogengelenk) 65 Prozent
  • Arm (unterhalb Ellenbogengelenk) 60 Prozent
  • Hand 55 Prozent
  • Daumen 20 Prozent
  • Zeigefinger  10 Prozent
  • anderer Finger  5 Prozent
  • Bein (über Mitte Oberschenkel) 70 Prozent
  • Bein (bis Mitte Oberschenkel) 60 Prozent
  • Bein (unterhalb Knie) 50 Prozent
  • Bein (bis Mitte Unterschenkel) 45 Prozent
  • Fuß 40 Prozent
  • große Zehe 5 Prozent
  • andere Zehe 2 Prozent
  • Auge 50 Prozent
  • Gehör (ein Ohr) 30 Prozent
  • Geruchssinn 10 Prozent
  • Geschmackssinn 5 Prozent
Die in den AUB 2010 des GDV geltenden Werte zur Gliedertaxe können in der Praxis durch die Versicherer angepasst werden. Ein Beispiel hierfür wären die Ergänzungen der Gliedertaxe durch die HUK Coburg für die Absicherung der Heilberufe (BB Heilberufe 2010). Hier werden abweichend von der Gliedertaxe für die private Unfallversicherung folgende Ergänzungen eingefügt:
  • Arm/Hand 100 Prozent
  • Daumen/Zeigefinger 60 Prozent
  • anderer Finger 20 Prozent
  • Bein/Fuß 70 Prozent
  • große Zehe 8 Prozent
  • andere Zehe 3 Prozent
  • Auge 80 Prozent
  • Gehör (beidseitig) 70 Prozent
Dass die individuelle Gestaltung der Gliedertaxe für den Versicherungsvertrag im Rahmen einer privaten Unfallversicherung durchaus deutliche Auswirkungen haben kann, lässt sich unter anderem am Vergleich zwischen den AUB 2010 des GDV als Musterbedingungen und jenen Versicherungsbedingungen zur privaten Unfallversicherung der HUK Coburg ablesen. Eine solche Ausweitung der Gliedertaxe findet sich auch in anderen Versicherungen wieder und wird allgemein als erweiterte Gliedertaxe bezeichnet, die in Komforttarifen zur Anwendung kommt oder nur für bestimmte Versichertengruppen gilt. Beispiel 1: So baut der Versicherer Deutscher Ring mit seiner erweiterten Gliedertaxe die Versicherungsleistung für einige bestimmte Körper-/ Gesundheitsschäden deutlich aus.
Leistungsgruppe Körperschaden Invalidität
Sehkraft – Verlust eines Auges 100 Prozent
– Verlust beider Augen 200 Prozent
Hände – Verlust Hand (ab Handgelenk) 100 Prozent
– Verlust aller Finger 100 Prozent
– Verlust beider Hände 200 Prozent
Arm – Verlust ab Ellenbogen 175 Prozent
– Verlust ab Schulter 200 Prozent
Diese Form der Gliedertaxe wird seitens der Unternehmen nicht ohne Grund angeboten, sie wird dem Anspruch nach einer höheren Vorsorgeleistung für existenzielle Körperfunktionen gerecht. Speziell Personengruppen, welche auf diese Funktionen/Fähigkeiten in besonderem Maß angewiesen (z. B. im Fall einer Berufstätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz) sind, profitieren durch die erweiterte Gliedertaxe von einer höheren Versicherungsleistung und kommen so in den Genuss einer umfassenderen Sicherheit, die etwa das berufliche Ausfallrisiko decken kann.
Gliedertaxe (einfach) Versicherungssumme: 100.000 Euro Versicherungssumme: 150.000 Euro
Arm ab Ellenbogen (60 Prozent) 60.000 Euro 90.000 Euro
Auge (50 Prozent) 50.000 Euro 75.500 Euro
Gliedertaxe (erweitert) Versicherungssumme: 100.000 Euro Versicherungssumme: 150.000 Euro
Arm ab Ellenbogen (175 Prozent) 175.000 Euro 262,500 Euro
Auge (100 Prozent) 100.000 Euro 150.000 Euro
Beispiel 2: Teilweise identisch zu den AUB 2010 des GDV weiten die Versicherungsbedingungen der HUK Coburg die Gliedertaxe für den Versicherungsfall aus, hier werden weiteren Körper- und Gesundheitsschäden feste Invaliditätsgrade zugewiesen, und zwar:
  • Verlust der Stimme 100 Prozent
  • eine Niere 20 Prozent
  • beide Nieren 100 Prozent
  • Milz 10 Prozent.
Auch für diese abweichende Gliedertaxe gilt die Maßgabe der Versicherungsbedingungen, dass die geltenden Invaliditätsgrade nur im Fall einer vollständigen Funktionsstörung bzw. des Verlustes der betreffenden Organe für die Bemessung der Versicherungsleistung Anwendung finden. Wird dagegen nur ein teilweiser Funktionsverlust festgestellt, kommt es zu einer Minderung der Versicherungsleistung entsprechend der Höhe der erhaltenen Restfunktion, welche auf die Gliedertaxe übertragen wird, wenn z. B. ein Arm nur zu 50 Prozent eingeschränkt wird.
Körperschaden Invalidität Versicherungssumme: 150.000 Euro
Arm ab Ellenbogen (vollständig) 60 Prozent 90.000 Euro
Arm ab Ellenbogen (65 Prozent) 39 Prozent 58.500 Euro
Arm ab Ellenbogen (35 Prozent) 21 Prozent 31.500 Euro
Bein (über Mitte Oberschenkel; vollständig) 70 Prozent 105.000 Euro
Bein (über Mitte Oberschenkel; 75 Prozent) 52,50 Prozent 78.750 Euro
Bein (über Mitte Oberschenkel; 25 Prozent) 17,50 Prozent 26.250 Euro
Beispiele zur Höhe der Versicherungsleistung bei voller bzw. teilweiser Invalidität unterschiedlicher Körperschäden (Hinweis: Die Teilinvalidität wird in der Praxis durch einen Bruch ausgedrückt, welcher die Restfunktion der Körperfunktion beschreibt, etwa nach dem Muster 1/5 Beinwert, was eine 20-prozentige Einschränkung gegenüber einem gesunden Bein entspricht) Hinweis: Damit die Gliedertaxe wirksam Anwendung auf den Versicherungsfall findet, müssen die in den AUB 2010 bzw. über die Versicherer erlassenen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen in Bezug auf die Dauerhaftigkeit der Invalidität erfüllt werden. Bleibt die Einschränkung durch einen Körperschaden innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erhalten, sondern kommt es voraussichtlich zu einer Besserung, finden die Invaliditätsgrade keine Anwendung. Betrachtet man die Rechenbeispiele, deren unterschiedlichen Ausgangspositionen sowie die Folgen, sind die Auswirkungen der Gliedertaxe bzw. deren individuelle Ausgestaltung in den einzelnen Versicherungs-/Tarifbestimmungen offensichtlich. Jedes Prozent mehr, dass sich in diesem Zusammenhang für den Versicherten absichern lässt, bedeutet im Ernstfall der Invalidität einen Zuwachs an Leistung. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch vom ersten Moment an klar sein, dass die entsprechende Leistung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn zu einer dauerhaften Beeinträchtigung durch die Unfallverletzung kommen muss. Tritt dagegen der Fall ein, dass der Körperschaden nur temporären Charakter hat, also etwa über 18 oder 24 Monate zu einer Einschränkung führt, stehen dem Leistungsanspruch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AUB 2010 im Hinblick auf die Gliedertaxe im Weg. Hinweis: Die Gliedertaxe ist nicht der einzige Bestandteil einer privaten Unfallversicherung, die im Leistungsfall für den Versicherten an Bedeutung gewinnt. Sich beim Abschluss der Versicherung nur auf diesen Ausschnitt des Versicherungsvertrages zu konzentrieren, wird von Experten als Fehler verstanden, vielmehr muss das Gesamtpaket auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt werden. Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang häufig eine wesentliche Rolle spielt, betrifft die Progression. Letztere versetzt den Versicherten in die Lage, ab gewissen Invaliditätsgraden höhere Leistungsansprüche geltend zu machen – auch im Zusammenhang mit einem Teilverlust der Funktionalität von Körperteilen, die nach dem Anlegen der Gliedertaxe eigentlich mit einer geringeren Versicherungsleistung ausgestattet sind. Button Versicherungsvergleich