Gegen die private Unfallversicherung entstehen Leistungsansprüche vor allem dann, wenn Versicherte durch versicherte Unfallereignisse einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden. Wie sieht die Situation aber aus, wenn durch den Unfall so schwere körperliche Schädigungen auftreten, dass es zum Tod des Versicherungsnehmers kommt?
Die Situation in der gesetzlichen Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht durch den Unfalltod/Tod infolge einer Berufskrankheit ein Anspruch der Hinterbliebenen gegen den zuständigen UV-Träger. Die Höhe dieser Geldleistung, welche im Regelfall als Rente an die Begünstigten ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Jahresverdienst des Versicherten. Da die Hinterbliebenenversorgung gesetzlich im SGB VII verankert ist, spielt sie zumindest im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung eine wesentliche Rolle.
Todesfallleistung in der privaten Unfallversicherung
Grundsätzlich gehört die Todesfallleistung nach den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2010) des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft zu den regelmäßig übernommenen Leistungen einer privaten Unfallversicherung. Bedingung ist, dass der Versicherungsnehmer in einem bestimmten Zeitraum nach dem Unfalltag – häufig 12 Monate – durch die Folgen des Unfallgeschehens verstirbt. Darüber hinaus lassen die AUB 2010 allerdings einen erheblichen vertragsgestalterischen Spielraum offen.
Aufgrund dieser Tatsache lässt sich die Höhe der Todesfallleistung nur eingeschränkt allgemein messen – zumal deren Höhe von der Versicherungsleistung, also der Grundsumme abhängig sein kann. Häufig beträgt die Kapitalzahlung nach dem Unfalltod des Versicherungsnehmers nicht mehr als 10 – 20 Prozent der Versicherungssumme. Legt man diese Faustformel zugrunde, würde sich für eine versicherte Invaliditätsleistung (100 Prozent) von 100.000 Euro eine mögliche Todesfallleistung zwischen 10.000 Euro bis 20.000 Euro ergeben.
Setzt man die laufenden Kosten für einen vierköpfigen Haushalt dazu in Beziehung, wird deutlich, dass die Todesfallleistung der privaten Unfallversicherung keinen umfassenden Schutz der Hinterbliebenen aufbauen kann. Hinzu kommt die Tatsache, dass die versichernden Unternehmen in den Versicherungsbedingungen die Leistungshöhe auf einen Höchstbetrag festschreiben können.
Allerdings gilt auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz, dass sich private Unfallversicherer und deren Tarife deutlich voneinander unterschieden können. Nicht überall kommen Deckelungen in geringer Höhe zur Anwendung, in einigen Fällen lässt sich eine Todesfallleistung in Höhe der Versicherungssumme in den Vertrag aufnehmen. Für dieses Plus an Sicherheit erhöht sich anschließend aber auch der zu zahlende Beitrag. Und inwieweit eine hohe Todesfallleistung sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, da diese nur im Zusammenhang mit dem Todesfall als Unfallfolge abgerufen werden kann.
Hinweis: Einige Unfallversicherungen weiten den Leistungsanspruch in ihren Versicherungsbedingungen automatisch aus, wenn in Familien beide Eltern durch einen Unfall ums Leben kommen – und verdoppeln die Todesfallleistung in diesem besonderen Leistungsfall.